SSW ohne PTB in WBK eintragen lassen?

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 2.875 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Mai 2009 um 21:11) ist von flens69.

  • Hallo.

    Ich hatte eben einen Schriftverkehr mit einem Verkäufer wegen einer SSW ohne PTB. Die ist ja bekanntermaßen in Deutschland illegal.

    Kann nun jemand, der schon eine WBK besitzt, und sich jetzt eine SSW ohne PTB (z.B. weil es ein vergleichbares Modell nicht mit PTB gibt) kaufen will, einen Voreintrag für eine SSW eintragen lassen?

    Gibt es hier jemanden, der eine oder mehrere SSW ohne PTB auf der WBK stehen hat? Geht das überhaupt oder muss man ein Bedürfnis wie für eine scharfe Waffe nachweisen?

    Ich habe schon deswegen die Suchfunktion benutzt aber nichts gefunden.

    Gruß.

    sundog

  • Zitat

    Original von sundog
    SSW ohne PTB. Die ist ja bekanntermaßen in Deutschland illegal.


    Nö, nur erlaubnispflichtig wie eine scharfe Schusswaffe.

    Zitat

    Original von sundog
    Kann nun jemand, der schon eine WBK besitzt, und sich jetzt eine SSW ohne PTB (z.B. weil es ein vergleichbares Modell nicht mit PTB gibt) kaufen will, einen Voreintrag für eine SSW eintragen lassen?
    sundog


    Nein, weil er kaum ein Bedürfnis für den Voreintrag bekommen wird. Ausnahme, er erbt so ein Ding oder hat eine rote Sammler-WBK mit passendem Thema. Bei letzterem braucht er nicht mal einen Voreintrag.

    Generell: Der Besitz einer grünen WBK stellt den Besitzer in Sachen Erwerb irgendeiner erlaubnispflichtigen Schusswaffe in nichts besser, als einer ohne. Allenfalls die Waffensachkunde wird er ja haben müssen.

    Der Knackepunkt ist das Bedürfnis, den man für jede einzelne Waffe nachweisen muss. Hat man das geschafft, ist es völlig egal, ob man eine WBK hat oder nicht. Kostet das gleiche.
    Nur wie will man ein Bedürfnis für eine SSW nachweisen? Da das Ding kein Blei ausspuckt, taugt es weder für den Sport, Jagd oder dem Selbstschutz nach § 19 WaffG.

    Die gelbe WBK nutzt bei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition auch nichts, da diese KW dort nicht eintragungsfähig sind. Generell braucht man zwar keinen Voreintrag, jedoch müssen die Waffen sportlich nutzbar sein, die auf der gelben WBK sollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (5. Mai 2009 um 19:09)

  • Wobei es so etwas gibt. Ich kenne persönlich einen Sportschützen, dessen Sachbearbeiter ihm anstandslos einen alten 9mm-Korth-Gasrevolver in die WBK eingetragen hat. Ob er das durfte, ist natürlich mehr als fraglich.

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  • Ich habe vergessen zu erwähnen, dass es natürlich grüne WBK's mit diesen alten Gaswaffen gibt. Das war dann Altbesitz und für die Besitzer damals mit Aufkommen der PTB-Pflicht anstandslos eine WBK ausgestellt worden.

  • Hallo.

    Danke erst einmal für die Infos. Ich habe es so verstanden, dass im Grunde genommen niemand z.B. eine SSW mit versehentlich abgeschliffener PTB Nummer oder eine SSW mit nie vorhandener PTB Nummer (weil zu alt oder aus dem Ausland) erwerben kann, weil er sie, obwohl im Besitz einer z.B. grünen WBK, mangels Bedürfnis nicht eintragen lassen kann.

    Außer, er hat eine rote Sammler WBK mit dem Sammelgebiet "ausgefallene SSW ohne PTB". Ob man für dieses Sammelgebiet eine rote WBK bekäme?

    Demnach wären also die SSW Auktionen bei egun mit dem Hinweis "nur gegen EWB" obsolet, da niemand aus Deutschland so eine Waffe kaufen darf (Ausnahme rote WBK).

    Dazu kommt ja wohl noch, dass, wenn jemand plötzlich feststellt, dass seine SSW ja keine PTB hat, weil er sie aus Italien mitgebracht hat, diese auch nicht mit dem Hinweis "nur mit EWB" verkaufen kann, da er ja diese Waffe ja illegal besitzt und nicht weiterverkaufen darf.

    Ob das wohl so allen Verkäufern von SSW ohne PTB Nummer klar ist?

    Gruß.

    sundog

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Ich habe vergessen zu erwähnen, dass es natürlich grüne WBK's mit diesen alten Gaswaffen gibt. Das war dann Altbesitz und für die Besitzer damals mit Aufkommen der PTB-Pflicht anstandslos eine WBK ausgestellt worden.

    Da kann man dann auch nur seine "Altlasten" eintragen lassen, neu hinzugekommene SSWs bedürfen ja dann wiederum einem Bedürfnis wie schon angemerkt wurde. Und das gibts da halt nicht.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Originally posted by Floppyk
    Ich habe vergessen zu erwähnen, dass es natürlich grüne WBK's mit diesen alten Gaswaffen gibt. Das war dann Altbesitz und für die Besitzer damals mit Aufkommen der PTB-Pflicht anstandslos eine WBK ausgestellt worden.

    Wobei die von mir angesprochene WBK erst Ende der 1990er in Thüringen ausgestellt wurde. Somit kein Altbesitz, sondern Gebrauchtkauf......

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  • Zitat

    Original von sundog
    Danke erst einmal für die Infos. Ich habe es so verstanden, dass im Grunde genommen niemand z.B. eine SSW mit versehentlich abgeschliffener PTB Nummer oder eine SSW mit nie vorhandener PTB Nummer (weil zu alt oder aus dem Ausland) erwerben kann, weil er sie, obwohl im Besitz einer z.B. grünen WBK, mangels Bedürfnis nicht eintragen lassen kann.


    Richtig, wobei ich eine "versehentlich" abgeschliffene Zulassungsnummer mal unbeantwortet lassen will.

    Zitat

    Original von sundog
    Außer, er hat eine rote Sammler WBK mit dem Sammelgebiet "ausgefallene SSW ohne PTB". Ob man für dieses Sammelgebiet eine rote WBK bekäme?

    Demnach wären also die SSW Auktionen bei egun mit dem Hinweis "nur gegen EWB" obsolet, da niemand aus Deutschland so eine Waffe kaufen darf (Ausnahme rote WBK).


    Na ja, ein Händler mit einer Waffenhandelslizenz dürfte auch. Aber das können wir außen vor lassen, da ein Händler wohl wirtschaftlich handeln will und das würde eine gewisse Nachfrage voraussetzen. Ich bin mir sicher, dass zu diesen Teilen bis auf allerwenigste Einzelfälle kein Markt existiert.

    Zitat

    Original von sundog
    Dazu kommt ja wohl noch, dass, wenn jemand plötzlich feststellt, dass seine SSW ja keine PTB hat, weil er sie aus Italien mitgebracht hat, diese auch nicht mit dem Hinweis "nur mit EWB" verkaufen kann, da er ja diese Waffe ja illegal besitzt und nicht weiterverkaufen darf.

    Ob das wohl so allen Verkäufern von SSW ohne PTB Nummer klar ist?
    sundog


    Verstehe das Prinzip:
    In jedem Fall wird die Herkunft der Waffe in der WBK eingetragen, egal welche Farbe diese hat. Dann verständigen sich die beiden beteiligten Behörden untereinander, ob die Umtragung auch erfolgt ist. Daher weiß die Behörde in der Regel, wenn ich beispielsweise eine Waffe gekauft habe und wartet auf meinen Besuch zum Eintrag in meine WBK. Daher werde ich auch meist immer mit den Worten begrüßt: "Ach ja, da ist ja schon ein Fax da..."
    Dann würde mich mal die Reaktion des SB interessieren, wenn man versucht eine über die Grenze illegal eingeführte Waffe anzumelden. Das mag ein paar Tage ruhig sein, aber spätestens wenn die Meldung an die Behörde des Verkäufers eingeht, wird der staunen. Denn die Waffe kann dort ja nicht registriert sein und wahrscheinlich wird der Besitzer auch keine WBK vorweisen können. Wenn doch, hat er längstens eine gehabt.

    Bei der grünen WBK muss jede Person für jede einzelne Waffe einen Voreintrag nachweisen, bevor er die Waffe erwerben darf. Ausnahme, Jäger brauchen das für Langwaffen (aller Art) nicht.
    Da man für jeden einzelnen Voreintrag ein Bedürfnis benötigt, also die Begründung des Erwerbs, macht es im Prinzip keinen Unterschied, ob man bereits eine WBK hat oder nicht oder ob diese voll ist. In den letzteren beiden Fällen wird einfach eine neue ausgestellt.

    Wie will man ein (echtes) Bedürfnis für eine SSW nachweisen?

    Hinzu kommt noch das Problem des beschränkten Kontigents. In der Regel sind die Kurzwaffenbedürfnisse wertvoll, weil man diese nur in sehr knapper Anzahl bekommt. Wer will das schon für ein Spielzeug - auch für EWB-pflichtige LEP-Waffen vergeuden?

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (6. Mai 2009 um 18:59)

  • Zitat

    Original von flens69
    Wobei die von mir angesprochene WBK erst Ende der 1990er in Thüringen ausgestellt wurde. Somit kein Altbesitz, sondern Gebrauchtkauf......


    Und wie begründet?

  • Zitat

    Originally posted by Floppyk


    Und wie begründet?

    Der Sportschütze ist, nachdem er den Revolver angeboten bekommen hat, zu seinem SB gedackelt und hat einfach gefragt, ob der den beim Kauf eintragen würde. Der meinte nur, das er da kein Problem sehe, weil der Schütze bereits mehrere GK-Kurzwaffen eingetragen hat und das ja nur ein Gasrevolver ist. So hat der SB dann auch gehandelt.

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  • Zitat

    Originally posted by kurlekurl
    wegen so einem Druckgussteil sollte man wenn überhaupt möglich seine WBK nicht belasten lassen.

    Das ist doch Blödsinn

    Ein Korth-Revolver besteht komplett aus hochwertigen Stahl und ist perfekt verarbeitet........

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