allgemein anerkannter Zweck?

Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 6.980 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. April 2014 um 01:21) ist von Armageddon.

  • hallo :)

    ich habe eine Frage bezüglich bestimmter Situationen, bei denen es für mich unabdinglich ist, ein Messer zu führen: der Vater eines guten freundes hat mich vor einigen tagen angerufen und gefragt, ob ich mit meiner machete vorbeikommen könnte, um seinem bambus zuleibe zu rücken-eine recht effektive methode, wenn ich das aus meiner erfahrung heraus mal so sagen darf- und da das gute stück nicht ganz in meinem Rucksack verschwindet und ich momentan an's Fahrrad gebunden bin, wollte ich fragen, ob das transportieren der machete in diesem zusammenhang immernoch dem Führungsverbot unterliegt oder das doch als allgemein anerkannter grund durchgehen kann?

  • Allgemein anerkannter Zweck wäre, wenn Du zum Fahradfahren die Machete bräuchtest. Da Du sicherlich nicht durch den Dschungel fährst, sondern sie erst am Ziel benötigst, darfst Du die Machete auch nur im Bambushain führen und nicht auf dem Weg dorthin. Ist genauso geregelt, wie mit dem Koch und dem Küchenmesser --> Auf dem Weg zur Tätigkeit immer im verschlossenen Behältnis. Daher sind momentan diese Grillbestecke im Koffer so beleibt

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • das heisst übersetzt also auch, dass wenn ich zu meinem kumpel rüberlaufe und mit ihm baseball spielen will, dann muss ich den schläger dazu in einem verschlossenen behälter mitnehmen? wie beschis**n ist das denn bitte?
    was kommt als nächstes? für jedes kleine schälmesser aus dem discounter einen sicherheitskonvoi anfordern? wollt ihr mich eigentlich dummf*cken? das regt mich grad extrem auf.
    und jeder Spacken rennt mitm EHM in der tasche rum und keine sau juckts-wenn du zum ARBEITEN ein Werkzeug mitschleppst kriegst du sofort eine auf den Sack

  • Wickel das Teil halt in ein bisschen Papier und Alufolie ein. Wegen einem schönen Fisch, den man zur Grillparty bringt, wird man sicher nicht angehalten. Bist du so scharf drauf mit einer Machete gesehen zu werden? ;)
    Hast du nicht irgendeine Art von Futteral, den du abschließen kannst? Kann ja ruhig aus dem Rucksack gucken.

    Ps: wenn du das mit dem "dummf*****" und "extrem aufregen" so empfindest ist es vll besser nicht mit einer Machete rumzurennen ;)

  • ich bin so harmlos wie ein lämmchen-nur nicht gegenüber Grünzeug :D

    aber ich muss ganz ehrlich sagen, das ist doch lächerlich

    was mir noch einfällt, wäre die methode, die die EHM-verkäufer in meiner Stadt gerne anwenden: mit Papier einwickeln. würde das rechtlich einen Unterschied machen?

  • was mir noch einfällt, wäre die methode, die die EHM-verkäufer in meiner Stadt gerne anwenden: mit Papier einwickeln. würde das rechtlich einen Unterschied machen?


    ...dann kauf` Dir mal eine Schusswaffe bei Frankonia ...die machen die Waffe im Originalkarton in einen Plastiksack. Oben wird mit Klebeband oder Kabelbinder verschlossen. Das gilt als "verschlossenes Behältnis"

    Nicht versuchen zu verstehen - deutsche Gesetzgebung eben!

    Tool.

    Nur DER Mensch zeigt wahre Größe, der weder den Wurm zertreten, noch vor dem Herrscher kriechen muß.

  • Ich meine, es würde einen machen.

    "Nicht zugriffsbereit" ist das Stichwort.
    Und da ist eine mehrlagige Umwicklung mit Tüte und Klebeband langwieriger zu öffnen als ein Koffer mit Schlüssel.

    Die Machete hat ein Futteral?
    Evtl. kann mit einem mittelgroßen, langbügeligen Schloss das Herausnehmen aus demselben sperren, dann wäre es auch abgeschlossen.
    Dann noch Klamotten zur Gartenarbeit an und die Sache sollte klar sein.


    Stefan

  • ich hab auch die Möglichkeit, die Reißverschlussbügel mit Zip-ties zusammenzuziehen-schlösser sind leider beim Umzug abhanden gekommen-und wenn dies dann ordentlich zusammengezogen sind, krieg ich die Machete wegen dem großen Bauch nicht mehr raus. gilt das auch als nicht zugriffsbereit oder sollte ich mit dem Papier definitiv nochmal doppelt und dreifach sicher gehen? will ja nicht deren Tonne vollstopfen ^^

  • Mir persönlich wäre das Risiko zu groß, dass ich mir mein sauberes Führungszeugnis für ein bisschen Grünzeug versaue, und das nur, um jemandem einen Gefallen zu tun.

    Hat der Vater Deines Freundes kein Auto? Ich würde mich abholen lassen. Schliesslich will der ja was von Dir und nicht umgekehrt.

    Und wenn Du keine adäquate Transportmöglichkeit hast, dann muss es eben ein anderes Werkzeug aus anderer Quelle werden. Man muss sich ja nicht auf Biegen und Brechen mit der Polente anlegen.

  • Meist endet die Macheten-Scheide doch in einer Gürtelschlaufe:

    Einfach um Griff und durch die Schlaufe einen Kabelbinder ziehen und gut. Die "Waffe" ist damit verschlossen.

    Fallen Macheten überhaupt unter §42a? Sind das nicht Werkzeuge?

    Fördermitglied des VDB.

  • das heisst übersetzt also auch, dass wenn ich zu meinem kumpel rüberlaufe und mit ihm baseball spielen will, dann muss ich den schläger dazu in einem verschlossenen behälter mitnehmen? wie beschis**n ist das denn bitte?
    was kommt als nächstes? für jedes kleine schälmesser aus dem discounter einen sicherheitskonvoi anfordern? wollt ihr mich eigentlich dummf*cken? das regt mich grad extrem auf.

    Hab aber auch eine gute Nachricht für dich:

    Aber mal im Ernst - Reg dich nicht drüber auf. Einfach machen, wundern und gut ist. Das gute ist doch das wir unten nicht alles verstehen müssen was die "oben" machen. :whistling: :eeeevil:

  • Fallen Macheten überhaupt unter §42a? Sind das nicht Werkzeuge?


    Klar, es sind Werkzeuge.
    Aber es sind auch feststehende Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge, genauso wie das gute WMF aus der Küche.

    Und:

    Das sind Machete (nicht weit von irgendwelchen Kurzsäbeln) und auch Beil/Axt (nicht weit von einer Kriegsaxt) auf jeden Fall.
    Damit braucht es dann auch die Ausnahmen in $42a.
    Oder natürlich ein verschlossenes Behältnis.
    Welcome to Paranoialand!


    Stefan

  • Das sind Machete (nicht weit von irgendwelchen Kurzsäbeln) und auch Beil/Axt (nicht weit von einer Kriegsaxt) auf jeden Fall.

    Ist zwar etwas OT, aber gerade zum Thema Axt gab es 2009 einen Feststellungsbescheid des BKA, wo auch ein paar Worte zur Unterscheidung zwischen Waffe und Gebrauchsgegestand gefallen sind. In diesem Bescheid heist es:

    "[...] Die Zweckbestimmung des Herstellers ergibt sich aus folgender Beschreibung [...]

    [...] Für die Differenzierung zwischen Waffe und Gebrauchsgegestand ist die Zweckbestimmung maßgeblich. Die Zweckbestimmung kann sich aus der Bauart und dem originären Verwendungsbereich ergeben. (z.B. Haushaltsmesser, Werkzeug, Hieb- und Stoßwaffe wie Dolch und Bajonett. [...]

    Ich hänge den Bescheid einfach mal an.

    Es grüßt

    der Warlord

  • Wie auch beim EHM oder dem 15cm-Fahrtenmesser würde ich mich weder auf solch ein Papier verlassen wollen, geschweige denn es ausprobieren wollen.
    Da kommste dann an einen selbstherrlichen, alles besser wissenden Beamten, der sich einen feuchten Kehrricht darum schert, was das BKA sagt oder welchem Bedürfnis Du gerade nachgehst,
    der mit sich nicht diskutieren lässt und das Ding erst einmal einzieht und DIR damit Ärger macht.

    Selbst wenn der im Unrecht war, Du das Ding nachher wieder bekommst und eigentlich alles okay war, hattest Du den Stress und den Ärger. Das brauch ich nicht.
    Das hat auch nichts mit vorauseinlendem Gehorsam zu tun (hab grad gestern erst wieder im Naturschutzgebiet nen Grill betrieben ;^) ), sondern damit, mir meine Lebenszeit nicht mit so einem Sche!ß zu vergeuden.

    Wenn ich unterwegs bin, reicht mir meist das Taschenmesser mit der Fingerrille; und wenn es offroad geht, habe ich zudem ein feststehendes Messer mit ca. 10cm Klinge dabei - reicht auch für die meisten Anwendungen.

    Fördermitglied des VDB.

    Einmal editiert, zuletzt von 5-atü (30. März 2014 um 22:31)

  • Hallo,

    soll ich mal ehrlich sein: Da hat man in der Tätärätä (DDR) liberaler gelebt. So ein Hickhack wegen eines Stückchen Stahl... meine Fresse.....

  • AAALLLSOOO.... nichts gegen Ost-Romantik, aber bitte nicht die Tatsachen verdrehen!

    Zu der Zeit war es auch im "imperialen Westen", der "feindlichen BRD" erlaubt, solche Messer (inkl. Macheten!) zu führen!

    Dafür durften Zivilisten in der DDR nicht mehr als ein Luftgewehr besitzen.
    Selbst Jäger mussten sich Waffen und/ oder Munition beim KPVA abholen.
    (dafür wurden an der Polytechnischen Oberschule statt Schlagball, 80gr. (wie im Westen), Handgranaten-Attrappen geworfen!)

    Fördermitglied des VDB.