waffenschein 3 jahresüberprüfung

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 968 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Juni 2012 um 12:50) ist von gilmore.

  • Hallo
    ich habe schon lange mitgelesen und mich wegen einer frage angemeldet.

    Vor 3 jahren habe ich den kleinen waffenschein beantragt und sofort bekommen.
    Nun habe ich einen brief vom amt erhalten. Das sie routinemaesig mein fuehrungszeugniss ueberprueft haben.
    (alles ok) aber ich soll nun wieder 30 euro berappen!

    Ich fuehre die schreckschusswaffe nicht staendig mit mir rum lediglich wenn ich mal nachtangeln mache.


    Duerfen die das? Habe davon noch nirgends gelesen. Und vorallem sollten die mich doch im vorfeld anschreiben und nicht erst im nachhinein..

    Gibt es da eine einheitliche regelung oder gar ein gesetz odet liegt es in der willkuer der aemter??

    Hoffe es kan mir jemand antworten. Und entschuligt die schreibweise. Tippe von handy :S

  • Das dürfen die nicht nur, es steht auch so im WaffG


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • So eine ähnliche Geschichte gab es meines Wissens hier im Forum schonmal.
    Finde nur den entsprechenden Beitrag gerade mit dem Handy nicht.
    Damals war glaube ich das Ergebnis, das die Waffenbehörde die regularien für den echten Waffenschein mit angewendet hat... .
    Wenn Du den findest ist das sicherlich eine hilfreiche Lektüre.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Die Gebühr kann nach Aufwand festgelegt werden, es wird nicht nach Art der Erlaubnis unterschieden. 30 € ist da so ein Standard, Minimum wären 25,56 €.

    Nach der einmaligen Regelüberprüfung ist sie kein "Muß" mehr, sondern ein "Kann".

    Kostenverordnung zum WaffG

    Gebühr für waffenrechtliche Regelüberprüfung

    Es ist zwar eine blöde Überraschung, aber vermutlich muß Dich die Verwaltung nicht vorher informieren. Es würde auch nix ändern, außer Du erklärst den Verzicht auf die Erlaubnis.

    Andreas