Hallo
ich habe schon lange mitgelesen und mich wegen einer frage angemeldet.
Vor 3 jahren habe ich den kleinen waffenschein beantragt und sofort bekommen.
Nun habe ich einen brief vom amt erhalten. Das sie routinemaesig mein fuehrungszeugniss ueberprueft haben.
(alles ok) aber ich soll nun wieder 30 euro berappen!
Ich fuehre die schreckschusswaffe nicht staendig mit mir rum lediglich wenn ich mal nachtangeln mache.
Duerfen die das? Habe davon noch nirgends gelesen. Und vorallem sollten die mich doch im vorfeld anschreiben und nicht erst im nachhinein..
Gibt es da eine einheitliche regelung oder gar ein gesetz odet liegt es in der willkuer der aemter??
Hoffe es kan mir jemand antworten. Und entschuligt die schreibweise. Tippe von handy