Sachgemäßes Führen von SSW (Schreckschusswaffen)

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 8.306 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. September 2007 um 16:10) ist von obietrice.

  • Habe die SuFu benutzt aber keine eindeutigen Antworten zu meinen Fragen bekommen, deswegen: :confused2:

    Meine Frage:

    Darf man, wenn man im Besitz des kleinen Waffenscheines ist, seine Schreckschusswaffe/Gaswaffe offen bei sich führen, so dass dritte Personen (die Allgemeinheit) sehen können das man "bewaffnet" ist. ?

    Also ich meine damit so dass man zum Bespiel zum Kollegen fährt und die Waffe in einem Gurtel-Holster sitzt (so wie die "Grünen" einen Haben).

    Falls das im Gürtelholster nicht erlaubt ist, ist es dann erlaubt sie im Schulter-/Brustholster zu tragen , jedoch ohne Jacke so dass fremde Leute es offen sehen können dass man eine Waffe tragt....?

    Ist es Erlaubt die Waffe ohne Holster bei sich zu Tragen hinten in der Hose drin...

    Falls das alles auch nicht erlaubt ist, ist es denn erlaubt dass man die Waffe in der Hand bei sich führt ?

    Bitte jeweils Erklärung ob in der jew. Situation das Magazin sep. Aufbewahrt werden muss und ob die Waffe eine manuelle Sicherung habe muss.

    Was passiert wenn man irgendwo ist und die Waffe offendichtlich bei sich trägt, weil man wird ja öfters mit Metalldetektoren kontrolliert, bei einigen Behörden(z.Bsp. in der Bahn, im Elektro-Shop, bei den Behörden, Arbeitsamt oder ähnlich...) ?

    UND als letztes eine kleine Frage:

    Darf man in Läden (Saturn, Karstadt etc..) die Waffe bei sich tragen... ?

    Danke im Vorraus. :new11:

  • @Fishers Sam:Wenn ich dir meine nr. gebe könntest du mir das dann per telefon vorlesen...
    habe nähmlich keine Lust mich mit den ganzen Paragraphensch**** zu befassen. (nix gegen dich)

    und @Kinijte: Danke :ngrins:

    Ok hat jemand eine andere Idee ???

    Update: Die Fragen haben sich teilweise erübrigt...

    3 Mal editiert, zuletzt von hans3000 (12. August 2007 um 03:00)

  • Zitat

    Original von hans3000
    .... habe nähmlich keine Lust mich mit den ganzen Paragraphensch**** zu befassen. (nix gegen dich)

    Ich auch nicht, aber dort wird man fündig ;-)!

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von hans3000
    @Fishers Sam:Wenn ich dir meine nr. gebe könntest du mir das dann per telefon vorlesen...
    habe nähmlich keine Lust mich mit den ganzen Paragraphensch**** zu befassen. (nix gegen dich)

    und @Kinijte: Danke :ngrins:

    Ok hat jemand eine andere Idee ???

    Oooohaa... Wer lesen kann ist klar im Vorteil !

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

  • Bei manchen stehts drin als Auflage dass man die Waffe nur verdeckt führen darf. Wäre auch sinnvoller, du läufst mit der Waffe offen durch die Gegend, irgendeiner sieht das und ruft sofort die Polizei...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • ALOHA !

    Manch mal sind es die kleinen Sachen die einem Weiterhelfen:

    In diesem Fall musste ich nur KWS in der Suchfunktion eingeben..

    Aber RESPEKT, die Antworten kamen schneller als die Grünen erlauben (grins), und das um 3 uhr nachts :new11:

    3 Mal editiert, zuletzt von hans3000 (12. August 2007 um 03:07)

  • Eins NoCH

    WAS PASSIERT WENN JEMAND MICH MIT MEINER PISTOLE SIEHT UND DIE POLIZEI GERUFEN WIRD ???

    Wie muss ich mich Verhalten bzw. was muss mit meiner Waffe sein (Munitionstechnisch, Sicherungstechnisch...) ??

    Was für Papiere sollte ich ALLES mitführen?!? : Perso, Kl. Waffnschein...

    Bitte um Antwort. (:)(:)(:)(:)

  • Personalausweis und KWS müssen am Mann sein !!

    Wenn du die Waffe zum Selbstschutz einsetzen willst, solltest du sie immer verdeckt bei dir führen. Ich persönlich halte nicht viel davon eine SSW zur Verteidigung einzusetzten.

    MfG Andreas.

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!

    2 Mal editiert, zuletzt von Kinjite (12. August 2007 um 03:11)

  • Naja, egal, was das Gesetz sagt - ich würde eine Waffe NIE sichtbar tragen - das muß ja Ärger geben!
    Auch, weil die meisten keine Ahnung vom WaffG haben und eine SSW zur SV nur bedingt tauglich ist....

    Und wer unbedingt eine SSW sichtbar tragen will, ist für mich eher ein Angeber! ("Seht her, ich trage eine Waffe - und ich DARF das!!! ")

    mfg
    sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von hans3000
    WAS PASSIERT WENN JEMAND MICH MIT MEINER PISTOLE SIEHT UND DIE POLIZEI GERUFEN WIRD ???

    Du brauchst wirklich nicht zu schreien! Weder hier, und noch viel weniger wenn die Polizei kommt.

    Dabei haben musst Du einen Lichtbildausweis (Wahlweise Reisepass oder Personalausweis) und den KWS.

    Und vor allem solltest Du alles unterlassen was die Polizisten verunsichern können. Die reagieren auf bewaffnete Zivilisten leider etwas allergisch und haben besseres als eine Gasplempe am Gürtel.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Wegen immer wiederkehrende Anfrage mal jetzt die Gegenfrage:

    Wieso soll eine SSW offen, für alle Passanten baumelnd am Holster, oder locker steckend im Hosenbund sichtbar sein?


    Markus

  • Wo ich das Ganze hier lese, fällt mir noch eine interessante Frage ein.
    Und zwar, darf ich als Soldat nach Dienst eine SSW mit KWS z.B. mit Oberschenkelholster etc. an der uniform führen, wenn ich mit dieser nach Hause fahre?
    Hat da jemand Erfahrung in der Richtung?
    Ich kann mir schon vorstellen, dass die Feldjäger etc. das nicht so gerne sehen, aber mich interessiert die Sache trotzdem, auch wenn nur theoretisch.

  • Zitat

    darf ich als Soldat nach Dienst eine SSW mit KWS z.B. mit Oberschenkelholster etc. an der uniform führen,


    Auweia das ist ja noch eine Nummer besser... :crazy3:
    Eine Uniform und eine Waffe sichbar tragen, als Zivilist (in dem Moment) ich frage mich warum immer wieder diese Fragen gestellt werden. ???
    Man ist mit einer SSW nicht unverwundbar da hilft auch die Uniform nix, im gegenteil das könnte wenn die Herren von der Rennleitung kommen noch mehr Probleme geben weil sie erst recht denken da führt ein Soldat unberechtigt eine scharfe Waffe. :new16:
    Sich eine Uniform anziehen und oder eine SSW sichtbar umschnallen, ersetzt nicht den ..Arsch in der Hose wenn es mal drauf ankommt. ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Eine Uniform und eine Waffe sichbar tragen, als Zivilist (in dem Moment) ich frage mich warum immer wieder diese Fragen gestellt werden.


    Ganz einfach, weils mich interessiert. Und es fast zu dem Thema passt.
    Ich besitze weder einen KWS, noch habe vor nach Dienst eine waffe zu führen.
    Wie gesagt, wollte ich nur wissen, wie es dabei rechtlich aussieht.

    P.S. was SV angeht, verlasse ich mich lieber auf mich selbst anstatt auf irgendwelche Waffen oder sonstwas.