Beiträge von hans3000

    Habe die SuFu benutzt aber keine eindeutigen Antworten zu meinen Fragen bekommen, deswegen: :confused2:

    Meine Frage:

    Darf man, wenn man im Besitz des kleinen Waffenscheines ist, seine Schreckschusswaffe/Gaswaffe offen bei sich führen, so dass dritte Personen (die Allgemeinheit) sehen können das man "bewaffnet" ist. ?

    Also ich meine damit so dass man zum Bespiel zum Kollegen fährt und die Waffe in einem Gurtel-Holster sitzt (so wie die "Grünen" einen Haben).

    Falls das im Gürtelholster nicht erlaubt ist, ist es dann erlaubt sie im Schulter-/Brustholster zu tragen , jedoch ohne Jacke so dass fremde Leute es offen sehen können dass man eine Waffe tragt....?

    Ist es Erlaubt die Waffe ohne Holster bei sich zu Tragen hinten in der Hose drin...

    Falls das alles auch nicht erlaubt ist, ist es denn erlaubt dass man die Waffe in der Hand bei sich führt ?

    Bitte jeweils Erklärung ob in der jew. Situation das Magazin sep. Aufbewahrt werden muss und ob die Waffe eine manuelle Sicherung habe muss.

    Was passiert wenn man irgendwo ist und die Waffe offendichtlich bei sich trägt, weil man wird ja öfters mit Metalldetektoren kontrolliert, bei einigen Behörden(z.Bsp. in der Bahn, im Elektro-Shop, bei den Behörden, Arbeitsamt oder ähnlich...) ?

    UND als letztes eine kleine Frage:

    Darf man in Läden (Saturn, Karstadt etc..) die Waffe bei sich tragen... ?

    Danke im Vorraus. :new11: