Umarex 850 Airmagnum UMBAU Pressluft

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 22.131 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. September 2014 um 00:13) ist von webster1972.

  • HI
    Ich habe eine Umarex 850 Airmagnum CO2 / 7,5.... :F:
    Diese möchte ich sehr gern auf pressluft umbauen, da das gute stück bei kälte schiesst wie es lustig ist unter co2.
    Ich war am WE auf dem Schiessstand und musste zu meinen entsetzen feststellen das diese Waffe bei bissel kälte und CO2 einfach nicht das macht was sie sollte. Dies nervt mich so sehr das ich umbauen werde auf pressluft.

    Die waffe ist baugleich der Walther 1250 Dominator und ein umbau sollte also nur eine geld frage sein.

    Doch was Brauche ich alles?
    welches Ventil ?
    welche Pressluftkartusche ?

    Pumpe- Flasche ist erst mal wurst . Aber was brauche ich noch ????
    vielen dank für Eure Hilfe

  • Hallo,
    normalerweise brauchst du ausser Ventil und Pressluftkartusche nichts.
    Die Frage ist aber ob das Pressluftventil das gleiche Gewinde hat wie das
    Co2-Ventil. Falls nicht wirds kompliziert.

  • Obwohl ich glaube du kommst billger weg wenn du die C02 verkaufst und dir eine Pressluft kaufst.

    Das Co2 unter sagen wir mal 15°C nur nachteile hat hättest du aber hier im Forum auch schon früher rausbekommen können.
    Mir z.B. ist schon mal das Ventil eingefrohren! Allerdings bei WLA und 8 schnellen Schüssen im Winter.

    Gruß C.C.

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  • HI
    das sollte das gleiche gewinde sein .
    Mir ist gesagt wurden das ich noch nullringe brauche und eine feder für das schlagstück???
    mfg cooper

    Edit : ich hätte früher schaun können aber so wie ich die Waffe haben möchte gibt es diese nicht zu kaufen !
    Silber mit Holzschaft und pressluft. das gibt es nicht.
    Kaufen kann man die Silber C02 mit Plastik schaft . Die ich jetzt auch habe...
    Umbau holzschaft habe ich schon meine Ideen .

    Einmal editiert, zuletzt von cooper3210 (23. März 2009 um 13:13)

  • Ja kann gut sein das die Feder für das Pressluftventiel eine andere ist.

    Aber die wichtigste Frage ist ja ob DU umbauen drafst?
    Immerhin ist dein Gewehr nicht das Pressluftgewehr Dominator sondern ein AM welches die abnahme auf Co2 hat.

    Ich halte das für bedenklich.


    Gruß C.C.

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  • Laut schiessverein darf man das wenn ich nicht ohne WBK über 7,5 gehe ...
    dort darf ich nichts ändern.
    Will ich auch ohne diese WBK nicht
    mfg cooper

  • Da bin ich mir nicht ganz so sicher, da auch Waffen bis 7,5J nur vom Büma geändert werden dürfen.
    Wenn du 1 zu 1 tauscht mag das alles i.O. sein.
    Du veränderst dein AM aber so das es nicht mehr dem endspricht welches bei der PTB durch den Test gegangen ist und die Zulassung bekam.

    Es gibt hier aber bestimmt Leute die mein "Gefühl" hier bestätigen oder ausser kraft setzen können.

    Gruß C.C.

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  • moin.
    stimmt, systemveränderungen sind verboten. Und zwar in jede richtung. auch läufe kürzen ist nicht. obwohl das lg dann warscheinlich schwächer wird.

    Gesetz halt
    gruß erabe

  • Zitat

    Originally posted by ChristianEs gibt hier aber bestimmt Leute die mein "Gefühl" hier bestätigen oder ausser kraft setzen können.

    Gruß C.C.

    Für Waffen gilt: Man darf an den nicht wesentlichen Teilan alles machen, ausser Veränderungen die er Waffe eine verbotene Eigenschaft geben (fehlener Hinterschaft bei Vorderschaftrepetierflinten, Vollauto), oder sie nicht mehr in die zugeteilte Erlaubnis (WBK sagt "Einzellader, und man bastelt ein Magazin dran) passen lassen.
    Für wesentliche Teile gilt das obige, mit dem Zusatz "ohne Nachbearbeitung". Dies erlaubt zum Beispiel erst das Verwenden eines Wechselsystems ohne Beteiligung eines Büchsenmachers.
    Für :F: gilt das obige, nur dass die Waffe nach dem Umbau nicht aus dem Erlaubnistatbestand "<7.5J, Kaltgasantrieb" fallen darf.

    WENN also alle entsprechenden Teile des Dominator in die AM ohne Nachbearbeitung an den wesentlichen Teilen passen UND die Energie dabei <7,5J bleibt UND (und das nehme ich jetzt einfach mal an) der Antrieb immer noch über kalte Gase erfolgt, dann ist alles roger.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • HI
    Danke für die ersten Infos zu der gesetzlage. Ich veränder nicht die 7,5J und ändere nur den Kaltgasantrieb. Also ist das schon mal ok !

    Schön wären Infos was man echt braucht und ob die feder wichtig ist oder ob das die gleiche ist.
    Aus den PDF´s kann ich zwar sehen das die nummern anderes sind aber das ist meist so bei einer andern waffe.
    mfg cooper

  • Ich wäre eher vorsichtig.

    Zitat

    Original aus Waffengesetz
    1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
    ....
    Wesentliche Teile sind
    .....
    1.3.3 bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;

    Gibt es zu "fest verbunden" einschlägiges aus der Rechtssprechung ?

    In der PTB-Liste ist die 850er mit der Waffenart "CO2-Waffe" gelistet, die 1250er als "Pressluftgewehr".

    Falls die Waffenart zu den wesentlichen Eigenschaften gehört, für die das :F: vergeben wurde, ist Schluss mit lustig.
    Welchen argumentativen Feinheiten ist der Staatsanwalt nach Anlage eines Aktenzeichens zugänglich ?

    Wenn der Umbau vom BüMa erfolgt ist und eine Rechnung vorliegt, kann man sich zumindest, falls es hart auf hart kommt auf sowas wie Verbotsirrtum berufen.
    Vor einer Konfiszierung, wenn die Behörden auf WBK-pflichtig bestehen, schützt aber nur eine erneute Vorlage beim Beschussamt, die auch gar nicht sooo teuer ist.

    Zur Umrüstung auf Pressluft gibt es mehrere Threads mit dem sich durchziehenden Tenor, das es auch finanziell nicht lohnt. Der Preisunterschied beträgt ja schon in der Großserie über 200 €.

    Dann eher eine 1250er auf Silber stylen. :)

    Andreas

  • "finanziell nicht lohnt."

    Das ist mir auch klar aber ich habe nun mal diese waffe und es gibt keine mit HOlzschaft und silber lauf.
    Das war mir wichtig
    mfg cooper

  • Hallöchen T..., sei begrüßt,

    wenn Dir die Waffe gefällt ist doch ok, wir hatten uns am Sonnabend schon ausgetauscht.

    1.) Vorschlag, schieß damit im Sommer.

    2.) teile Deinem Händler mit, dass die Schießerwartung nachweislich enttäuschend ausgefallen ist und erst nach einem "Sonnenbad" besser war. Bitte ihn um Umtausch in eine HW 97k Kaliber 4,5mm mit normalem Holzschaft, (keinen Schichtholzschaft = wesentlich teurer). Ich denke hier bist Du preislich gut beraten, als aufwendig, wenn man das so nennen darf, "umzubauen". Vor allem gesetzlich auf der richtigen Seite.

    alfred044 :lol:
    Waffen & Kondome, lieber eins haben und keins brauchen, als eins brauchen und keins haben.
    Solange du dem anderen sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist du noch weit ab vom Wege zur Weisheit. china

    5 Mal editiert, zuletzt von alfred044 (23. März 2009 um 17:58)

  • HI
    Klar hast schon recht....
    ob ich jetzt 350 für den umbau bezahle oder nee HW97 5,5 oder 4,5 ... ist der preis gleich.
    Wenn ich die von We für das geld hätte :)
    würde ich nee lange überlegen
    mfg Cooper

  • Hi wenn das so einfach wäre mit dem Händler . im vertrag steht drin beim anbringen von Zieleinrichtung und so nehmen die das teil nicht zurück da man dieses sehen kann.

    Ich kann das set für 300 euro im netz verkaufen oder ????
    mfg cooper

    EDIT : war das eine HW 97 Kurz Kal. 4,5mm

    Einmal editiert, zuletzt von cooper3210 (23. März 2009 um 18:08)

  • Hallo Toni,

    hm, verkaufen über eGun, aber wie der Preis ausfällt weis ich nicht, leider.

    Die Klausel im Kaufvertrag ist null und nichtig. Jeder hat das Recht eine Ware zu testen, der Käufer muss also probierten können. Und dazu musst Du z.Bsp. ein ZF anbauen.

    Überleg einmal,
    Wenn Du einen PC (ist mir klar Du kaufst so was nicht) kaufen würdest und der Händler Dir weis machen will, der geht am besten bei Mondschein, da zeigst Du ihm sicher auch einen Vogel.

    Das Oben gilt auch wenn Ware reduziert ist, reduziert heißt ja nicht kaputt. Stell Dir mal vor, Deine silberne Waffe wäre reduziert und es stellt sich bei Gebrauch heraus sie war schon kaputt und nur weil Du ein ZF montiert hattest, könntest Du nicht reklamieren? Nee, nee, nee, so nicht.

    Wenn in der Gebrauchsanweisung 7,5 Joule drin steht muss siehs auch bringen. Oft steht bis ... Joule, aber 4 Joule ist entschieden zu wenig.

    z.Bsp. ich bestelle mir einen Porsche und kriege einen Trabant. Der Porschehändler sagt mir, Porsche hammer nicht meehr, sind alle, da den Trabant könnse noch kriegen, na aber hallo..., da kauf ich mir lieber einen 45 mm Revolver.

    Zwar weis die Sportgemeinde über die Vor und Nachteile von CO2 Waffen Bescheid, ein Neuling eben nicht. Der Gesetzgeber hat nicht umsonst die Haftungs- und Gewährleistungsregelung eingeführt. Kaum ein Verkäufer wird sagen, unter 10° Plus ist die "Flinte" funktionsunfähig, na, na wo wohnen wir denn. Dein Händler hat aber unterlassen darauf hinzuweisen und da liegt der Fehler. Ein Händler haftet grundsätzlich, auch wenn nach zwei Jahren die Sache nur noch in Einzelteilen existiert, weil sie einen Tag vor Ablauf der Garantie zerfallen ist. Zwar kann er Dir in Deinem Fall über den Hersteller, was jedoch zweifelhaft ist, Nachbesserung anbieten, aber annehmen musst Du nicht. Das ist nur ein Trick um sich unbequeme Kunden vom Hals zu schaffen. Hier heißt es Rücknahme und Geld zurück oder Umtausch. Bei Umtausch ändert sich nichts, weil das "neue" Gewehr unter 10° auch nicht richtig schießt.

    Ruf den H. an und erkläre vernünftig Dein "Testergebnis", ich denke unter diesen Voraussetzungen läßt sich was machen. Schicke mir mal eine PN, um welchen H. es sich handelt.

    Viel Glück.

    alfred044 :lol:
    Waffen & Kondome, lieber eins haben und keins brauchen, als eins brauchen und keins haben.
    Solange du dem anderen sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist du noch weit ab vom Wege zur Weisheit. china

    Einmal editiert, zuletzt von alfred044 (23. März 2009 um 19:04)

  • Zitat

    1.3.3 bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;

    Das ist was ich meine. Das Ventil sehe ich als wesendliches Teil.
    Sonst dürfte ich es ja nach belieben verändern.
    Wenn ich jetzt das Ventiel tausche ist die Waffe eben nicht mehr die welche sie zur PTB Prüfung war und somit in DE nicht mehr zugelassen.

    Am besten du fragst beim Hersteller, der sollte das Wissen.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • hallo

    also ich habe mich entschlossen sie zu lassen wie sie ist.
    Ich habe eine anfrage wegen umtausch gemacht beim händler und warte nun erst mal ab.
    Zu gleich kaufe ich mir jetzt einfach noch eine HW97K da das teil einfach nur top ist. ( meine meinung nach diesen WE )
    Schussleistung TOP

    Vielen dank für die vielen Infos
    MFG Cooper

  • HI
    Also meine Entscheidung und Euro Infos haben mir echt geholfen.
    Ich habe die Waffe eingeschickt da ein Umbau nicht in frage kommt!

    Ein Tausch ist bei sportwaffen-schneider kein Problem und man bekommt sofort Hilfe. Ich muss echt sagen TOP

    Freue mich nun auf meine neue und kaufe mir Später noch ein richtiges Pressluft Gwehr. erst mal wird es meine HW 97k die einfach 100 punke bekommt für Sportschiessen im kleinen Rahmen.

    Also noch mal Danke an alle.
    mfg cooper

  • allesklar, ich hab auch schon mindestens 20 Umbauten von CO2 zu Pressluft gesehen bei der 850AM, aber dies ist leider nicht zulässig in D, solange man das nicht beim Beschussamt nachprüfen lässt. Das mit dem CO2-Druckabfall und dem Gefrieren stimmt zwar, wenn es wirklich sehr kalt ist und man ist draußen, aber schonmal überlegt eine Isolierung auf die CO2 Kapsel zu stecken?

    Das habe ich vor, werden dann auch posten ob es einen Wert hat oder nicht.