Holzgewehr als Montage -> Anscheinswaffe ??

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.700 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Juni 2016 um 08:18) ist von adlol.

  • Moin liebe Gemeinde,

    ich werde mir demnächst eine IR-Taschenlampe und ein billig-Nachtsichtgerät besorgen.
    Gemeinsam mit einer GoPro und einer Police 3W LED Taschenlampe möchte ich das Ganze auf einem mobilen "Stativ" befestigen.

    Meinen Wünschen am nächsten kommt eine Art Holzgewehr (Marke Eigenbau) an dem die Lampen, die Kamera und das Nachtsichtgerät (und vielleicht irgendwann auch ein normales Vergrößerungsglas).

    Ich bin ab und an gerne im Wald unterwegs (gerade bei Nacht) um mich zu erholen oder um ein Zeltlager zu überfallen und die Fahne zu "klauen" :P (das ist dann natürlich mit den Lagerleitern abgesprochen)

    Um die o.g. Gerätschaften möglichst einfach, dennoch zugänglich und v.a. bei den 1 (oder irgendwann 2) Sichtgeräten möglichst einfache Sicht zu gewährleisten würde ich gerne eine Art Holzgewehr bauen.
    Ähnlich wie die selbstgebauten Schäfte, die man hier im Forum immer wieder bewundern kann.

    Läuft so eine Konstruktion unter einer Anscheinswaffe und ist somit Führen verboten?

    Vielen Dank im voraus

  • Ach!
    Erstmal ist ein Holzgewehr keine Waffe, da darfst du soviel Nachtsicht und Lampe dran machen, wie du möchtest.
    Des Weiteren muss das Teil ja garnicht wie eine Waffe aussehen, denn einen Lauf kannst du dir sparen, also nur einen Anschlagschaft in der entsprechenden Größe, dass alles dran passt.
    Wer dir da was will, bemängelt vielleicht auch die Farbe deiner Schuhe.

    Aufpassen solltest du aber dennoch: wenn dich ein Jäger damit des Nachts im Walde sieht, könnte er dich als vermeintlichen Wilderer strecke legen...

    wyrd bið ful aræd

    ColtBlue

  • Hey elBohu,

    danke für die Antwort.

    Die grundsätzliche Möglichkeit ein Nachtsichtgerät, Lampen o.ä. daran zu befestigen steht außer Frage.
    Ist ja keine Waffe im eigentlichen Sinne.

    Durch die grobe Form (eine Schulterstütze, eine Art Griff und ein kurzer Schaft zum Stützen) ähneln ja durchaus einer Waffe.
    Ich meine mal im WaffG gelesen zu haben, dass alles was wie eine Waffe grob aussieht nicht geführt werden darf.

    Ich dürfte z.B. auch nicht mit ner Faschingsknifte rumlaufen.
    Wie du sagtest... ein Jäger könnte mich ja auch für einen Wilderer halten.

    Deswegen bin ich noch etwas unsicher...

  • Der Begriff ist im deutschen Waffengesetz in Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 wie folgt definiert:

    „Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen […] hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, […] Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […] unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […]. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung […] sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die […] eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.“
    Nach § 42a Nr. 1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Sie müssen in einem verschlossenen Behältnis, nicht zugriffs- und nicht schussbereit, transportiert werden. Ausnahmen gelten unter anderem im Fall von Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Umzügen). Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

    Zweck der Regelung ist es, eine scheinbare Bedrohung von Personen und damit einen Missbrauch von Anscheinswaffen zu verhindern, zum Beispiel bei einem Überfall mit einer falschen Pistole. So können auch Ordnungsbehörden und Polizei die von einer Waffe oder einem ähnlichen Gegenstand ausgehende Gefahr besser einschätzen.

    Unter den Begriff der „Anscheinswaffe“ fallen zum Teil auch Softairwaffen. Damit regelt das Waffengesetz indirekt ein Verbot des Airsoft-Spiels in öffentlichem Gelände bzw. außerhalb eines befriedeten Besitztums.

    Tatsächlich ist es so.
    Aber wie gesagt muss es ja nicht wie eine Waffe aussehen.
    Wie gut, dass in DE alles geregelt ist, so kann man die Bösen leicht von den Guten unterscheiden: Die Bösen tragen IMMER schwarze Hüte!

    wyrd bið ful aræd

    ColtBlue

  • Die grundsätzliche Möglichkeit ein Nachtsichtgerät, Lampen o.ä. daran zu befestigen steht außer Frage.
    Ist ja keine Waffe im eigentlichen Sinne.


    Das ist zu kurz gedacht. Nicht nur das Anbringen von Lampen und Nachtsichtgeräten an Schusswaffen ist verboten, sondern schon die Lampe oder Nachtsichtgerät, wenn dieses eine Montageeinrichtung für Waffen hat. Das sind dann allein schon verbotene Gegenstände. Also aufpassen was da gebastelt wird. Spätestens wenn die Lampe eine Montage für Picantinischine hätte, wäre das sehr grenzwertig.

    Ich dürfte z.B. auch nicht mit ner Faschingsknifte rumlaufen.
    Wie du sagtest... ein Jäger könnte mich ja auch für einen Wilderer halten.


    Auch da ist Vorsicht geboten. Zum einen ist das querfeldein laufen nicht immer gern gesehen und wenn der Jäger jemanden da mit etwas nach Gewehr durch die Pampa laufen sieht, ist der Anruf an die Polizei wahrscheinlich. Wilderrei ist leider immer noch ein aktuelles Problem und jeder Jagdpächter hat da ein Auge drauf.

  • Danke Floppy für die qualifizierte Antwort ;)

    Ich denke es wird darauf herauslaufen, das ganze an einem mobilen Kamerastativ mit ausreichend Erweiterungsschienen zu montieren.
    Damit wäre das Thema Anscheinswaffe außen vor... sieht gar nicht nach Gewehr aus.


    Die Montage löse ich über Lenkradhalterungen mit einem Kameragewinde.

    Jetzt muss nur noch ein passendes und kostengünstiges Nachtsichtgerät her.... :D

  • Ich grabe den Thread nochmal aus, da die Bastelei weiterging...

    nach einigen mehr oder weniger suboptimalen Basteleien mit Fotozubehör habe ich bei meinem örtlichen Händler des Vertrauens
    quasi kostenlos einen ausgemusterten Holzschaft bekommen.

    War ein alter (etwas defekter) Karabinerschaft...
    Für die Sammler unter uns: Es waren Risse darin etc... die Basteleien daran sind m.M.n. kein Verschandelung.

    Den Schaft abgeschliffen und in einem camolook lackiert.

    Vorne ein Zweibein dran (weil das Fernrohr mit der 10-90x25 Vergrößerung sonst so wackelt)
    Oben drauf dann eine Blitzschuh-adapterschiene wo das NSG und das Rohr draufkamen.

    Fazit: Sieht in Ordnung aus und ist funktional.
    Ein paar kleinere Nachbesserungen (die Adapterschiene kann sich verdrehen) müssen noch gemacht werden.

    Wenn der Spaß erledigt ist kommt die endgültige Tarnung. Vgl. Ghillie

    Edit: Foto(s) reiche ich nach

  • Nachtrag zum Bastelprojekt...

    die Lackierung ist heute fertig geworden.

    Sicher würde sich mit den Schnüren noch mehr machen lassen, als Amateurlösung in diesem Fall ist das für mich allerdings ausreichend.

    Ähnlich wie bei meinem Ghilli(vgl Link) wird vor dem "Einsatz" natürlich natürliche Tarnung noch mit eingebaut.

    Zur Info was oben drauf verbaut wurde:

    Fernrohr: https://www.amazon.de/Forepin%C2%AE-…orepin+fernrohr

    Nachtsichtgerät: https://www.amazon.de/Minox-62410-MI…rds=minox+nv351 (das Gerät wurde als Vorführgerät direkt vom Hersteller bezogen)

    sobald die Montagen da sind, kommen noch eine ActionCam und eine Taschenlampe an die Blitzschuhadapterschiene.

  • Und einmal noch mit dem Schnüren...

    P.s.: Kann man den Thread evtl. in die "Bastelrubrik" verschieben?
    Passt da mittlerweile glaube ich besser rein  ?(  :whistling: