Gas zur Selbstverteidigung?!?

Es gibt 117 Antworten in diesem Thema, welches 15.013 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Dezember 2002 um 20:13) ist von Kryptonite.

  • Hi, ich hätte da mal n paar Fragen zur Verteidigung mit einer Gas Waffe, da ich meine Zukünftige (die :huldige: P22) wahrscheinlich auch dafür einsetzen werde. Ich weiß, dass dieses Thema schon ein paar mal behandelt wurde, habe diese Fragen aber noch nicht gefunden.

    Wie weit scheißt eine solche Gaswolke (egal ob CS, CN oder Pfeffer)?? Wie wirksam ist dieses Gas, oder wie lange ist der Täter außer Gefecht? (Also ich hab letztens ein bischen mit nem normalen CS-Spray gesprüt und nachdem sich die Wolke verzogen hat, mal an der Öffnung geschnuppert - mir wurde schwindlig!!!)
    Wie wirksam ist dieses CN Gas? Kann man große Unterschiede zwischen Pfeffer und Pfeffer *Supra von Waddie feststellen? In welcher Reihenfolge ordnet ihr die Muni in eurem Magazin an (z.B.: Knall, CS, Pfeffer x8.......)??

    Noch was Anderes:

    Ein Freund von mir ist noch nicht 18, darf er trotzdem ein CS-Spray zur Verteidigung mitführen? Diese Sprays sind ja auch erst ab 18 :F: !

    Vielen Dank

    Bis dann, CP99

    CP99 (icq:214919571) Mehrdistanz-,KK-,GK- und Luftdruckwaffenschütze

  • huhu,


    schau mal bei visier, da gabs nen Test zur Reichweite von Gaspatronen. Ich glaube, das waren zwischen zwei und vier Meter. Da ich noch nie eine Gaspatrone abbekommen habe, kenne ich die Wirkung nicht. Aber durch eine CS-Wolke bin ich mal gelaufen *respekt*. Bei einem Volltreffer sollte ein nüchterner Gegner schon vom Angriff "abgelenkt" werden können. Über Pfeffer kann ich dir garnix sagen. Ich habe nur CS, da man es in jeder Notwehrsituation legal einsetzen kann (im Gegensatz zu Pfeffer, wo es Komplikationen vor Gericht geben kann).

    Wenn ich die Waffe trage, habe ich nur CS-Patronen drin, da ich sie ohnehin nur im allergrössten Notfall ziehen (und dann sofort schiessen) würde. Aber in der Kammer eine Platzpatrone zu haben, ist auch nicht verkehrt: je nachdem, ob man einen Warnschuss abgeben will, oder nicht, drückt man entweder sofort ab (warnschuss) oder repetiert einmal (Platz wird ausgeworfen, CS wird geladen) und feuert erst dann.

    Vielleicht bin ich da nicht richtig informiert, aber ich denke, CS-Sprays sind frei ab 16 (bald ab 14?)

    Gruss

  • hallo cp99,

    du bist laut deinen angaben doch auch erst 16 jahre alt.
    was machst du dir dann gedanken um tränengas ?

    ich kann dir nur abraten eine schreckschusswaffe zur selbstverteidigung einzusetzten, da man in deutschlend sehr schnell vom opfer zum täter wird.
    auserdem benötigt man ab dem 1.april 2003 einen kleinen waffenschein, um eine schreckschuss führen zu dürfen. den wirst du kaum vor deinem achtzehnten bekommen.
    falls du dich genauer über die verteidigung mit schreckschusswaffen informieren willst, empfehle ich dir das visier spezial " freie waffen ".
    auch auf der visier hp findest du ein paar pdf zum thema.

    cz75

  • Naja, dass mit dem Alter.....lassen wir mal bei Seite!

    Danke, ich werd mich bei Visier mal umschauen.

    CP99 (icq:214919571) Mehrdistanz-,KK-,GK- und Luftdruckwaffenschütze

    Einmal editiert, zuletzt von cp99 (10. Dezember 2002 um 19:51)

  • Danke, ich weiß jetzt eigentlich, was ich wissen wollte!
    Bis auf:

    "Ein Freund von mir ist noch nicht 18, darf er trotzdem ein CS-Spray zur Verteidigung mitführen? Diese Sprays sind ja auch erst ab 18, oder?"

    CP99 (icq:214919571) Mehrdistanz-,KK-,GK- und Luftdruckwaffenschütze

  • Zitat

    Original von cp99
    Danke, ich weiß jetzt eigentlich, was ich wissen wollte!
    Bis auf:

    "Ein Freund von mir ist noch nicht 18, darf er trotzdem ein CS-Spray zur Verteidigung mitführen? Diese Sprays sind ja auch erst ab 18, oder?"

    nö darf er nicht

    ZeroM

  • Naja, ich weiß ja nich ob das wirklich ab 18 is, aber die Meisten verkaufen es erst ab 18!

    CP99 (icq:214919571) Mehrdistanz-,KK-,GK- und Luftdruckwaffenschütze

  • hier in Stuttgart kann man CS-Sprühdosen oft ab 16 kaufen... hat jemand vielleicht einen konkreten Ausschnitt aus irgendeinem Gesetz parat?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich so viele Händler strafbar machen.

    Gruss

  • auch wenn Du dir sicher bist, vorstellen kann ich mir das ganz und garnicht... Das währe wohl nicht tragbar, soll sich ein Polizist etwa eine Liste mit Städten einprägen, in denen CS-Gas an 16-Jährige verkauft wird?


    Gruss

  • So laut "Waffenrecht für die Praxis"

    Reizstoffsprühgeräte (Sprühdosen o.ä. mit CN/CS-Gas) sind für jedermann frei, wenn sie das BKA-Prüfzeichen tragen.

    Aber ich bin jetzt auch nich sicher ob sich das auf das Alter mitbezieht

    Harald Schmidt (während der WM 98):
    "Deutschland besiegt die Amerikaner auf französischem Boden...
    Viele ältere Zuschauer hatten Tränen in den Augen!"

  • Hallo Zusammen

    Sagt bloss ihr lauft mit den Waffen wie die Rambus durch die gegend...Tut mir Leid dafür habe ich überhaupt kein Verständnis.. :fluch:

    Was ist denn ihr zieht wirklich mal in Notwehr und da ist jemand der hat wirklich was scharfes in der Tasche...

    Also Leute ich habe volle Verständnis dafür das ihr die Waffen sammelt und es gibt ja auch schöne Nachbauten für die Vitriene.

    Aber was ich da so Lese find ich nicht gut..

    FWR-Mitglied Nr. 27850

  • Ich bin mir ziemlich sicher, das man CS-spray ab 16 jahren haben darf, und bald ab 14. Wenn man sich welches im internet bestellt wird ja auch meistens nichtmal eine Kopie vom Ausweis verlangt.

  • Um das CS- Gas geht es ja auch nicht..Ist ja Heute auch angebracht für Mädels und Frauen.

    Mann hört ja eine Menge in den Medien und bei einer Selbstverteidigung wäre das ok im Notfall..

    Aber ich finde das mit Gaspistolen ein wenig daneben,denn man weiss ja nie was der andere in der Tasche so alles hat.Und sagt mal erlich im Dunkel sehe ich kein unterschied zum Gas oder einer Scharfenwaffe..oder wie sieht ihr das.... :direx:

    Ich möchte hier niemand angreifen schreibt eure Meinung darüber und wir Diskutieren..

    FWR-Mitglied Nr. 27850

    Einmal editiert, zuletzt von Anschütz2001 (10. Dezember 2002 um 22:31)

  • Zitat

    Sagt bloss ihr lauft mit den Waffen wie die Rambus durch die gegend...Tut mir Leid dafür habe ich überhaupt kein Verständnis..

    Also P.A.K Waffen wurden ja zuerst mal zur Selbstverteidigung entwickelt und werden auch stark für daselbe eingesetzt. Was glaubst du, für was es CS, CN, Pfeffer Patronen gibt? Sicher nicht für die Vitriene! Außerdem hat das nix mit Rambo zu tun! Was ist denn falsch daran, sich schützen zu wollen? Ich glaub du hast den Sinn von Gas- bzw. Schreckschusswaffen nicht richtig erkannt!

    Nichts für Ungut, CP99.

    CP99 (icq:214919571) Mehrdistanz-,KK-,GK- und Luftdruckwaffenschütze

  • @ Anschütz2001, ja klar machen wir das, was soll man denn sonst machen wenn einem langweilig ist, als wie ein Rambo bewaffnet durch die Stadt zu rennen und wild um sich zu schießen :johnwoo:

    Harald Schmidt (während der WM 98):
    "Deutschland besiegt die Amerikaner auf französischem Boden...
    Viele ältere Zuschauer hatten Tränen in den Augen!"

  • Ich würde eine Gaspistole allerhöchstens im Auto dabei haben, und halt zuhause für Einbrecher, aber gegen Einbrecher hilft in erster Linie mein Hund. :broiler: Zum Einsatz käme die Waffe also erst dann, wenn mein Hund ausser Gefecht, bzw. tot ist. Aber soweit kommt es nicht. Wenn der Hund bellt, ist im Haus jeder alarmiert, und wenn es sich herausstellt dass da ein Einbrecher ist (wenn er nicht schon längst die Beine in die Hand genommen hat), dann ist die Polizei schon unterwegs, und ich muss nurnoch aufpassen dass keiner reinkommt...

    Mit mir rumschleppen würde ich eine Gaspistole nicht, jedenfalls nicht normalerweise, wobei ich sagen muß, dass WENN ich weiß dass ich eine gefährliche Gegend betrete, dann lass ich alles was ich nicht brauche zuhause und nehm so wenig Geld wie möglich mit. Wenn ich dann überfallen werde (wieso sollte man sonst angegriffen werden?), geb ich dem Täter was er haben will, und komme dafür wenigstens mit über 99,999%iger Sicherheit mit meinem Leben davon. Die Chancen unverletzt zu bleiben minimieren sich nunmal bei dem Versuch Gegenwehr zu leisten erheblich.

    Zudem liegt das Problem auch nicht unbedingt an der Effektivität, sondern eben an der Tatsache, dass man nicht weiß wie sein Gegenüber reagiert, und an der möglichen Gerichtsverhandlung die nachher folgt.

    Warum sollte man sonst angegriffen werden, wenn nicht wegen der Brieftasche? Wenn man Feinde hat und verfolgt und angegriffen wird, hat ein Schuß mit der Gaspistole nur zur Folge, dass die Kumpels des Beschossenen nun auch hinter einem her sind, und es bei einem Gasschuß aus Rache garantiert nicht belassen werden... Also zum Sterben bin ich zu jung!
    Bin auch nich Batman! :n5:

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

    Einmal editiert, zuletzt von DocArnie (10. Dezember 2002 um 22:35)