So, ich habe es auch endlich geschafft mein neues LG durch Eintrag in die WBK zu legalisieren aber der Weg dahin war grandios. Hier einmal ein kleiner Erfahrungsbericht:
Der Tragödie 1. Akt: Die Importerlaubnis
Nachdem ich aus für viele wohl nicht nachvollziehbaren Gründen ein englisches Luftgewehr erwerben wollte und diese nur über einen kleinen Laden in den Niederlanden vertrieben werden mußte zuerst einmal eine Importerlaubnis her. Also Brief ans Amt, Alfreds Gewerbeschein rangeheftet und in der stillen Hoffnung, daß sie es bearbeiten können gewartet. Nach einigen Wochen dann der Brief: Bitte kommen sie vorbei, Formular ausfüllen. Ja richtig, es geht nichts in Deutschdorf ohne das richtige Formular und die amtliche Bestechung (Verwaltungsgebühr) durfte ich auch noch vor Ort entrichten.
Nach einigen Telefonaten, etwas Geduld, der Androhung von rechtlichen Schritten und einem Magengeschwür mehr hatte ich nach 3 Monaten die Einfuhrbewilligung.
Akt 2: Kauf
Na wie noch gleich: Serie ist ausverkauft und erst Anfang Juli die neuen Modelle. Daraufhin noch einmal warten und Alfred fährt Ende Juli auch noch in den Urlaub, also noch einmal 2 Wochen länger warten. Hätte er mir eigentlich auch früher sagen können, daß er noch eine beglaubigte Kopie der WBK braucht, um mir das gute Stück zu senden, dann wäre das noch vor Anfang des Urlaubes versendet worden. Na ja, nach einer kurzen Verzögerung dann endlich das Paket!
Akt 3: Auspacken
Wer hat das Paketband so billig gemacht. Da sind ja mindestens 5 Lagen drumm. Na ja, es gilt ja als sicher verpackt und auch zugriffssicher (Messer raus....).
Akt 4: Anruf beim Amt wegen Eintragung - Urlaubszeit sind denn auch alle da?
Natürlich ist mein SB da. Und er meint auch gleich das MK3 wäre ein Mehrlader, damit nicht FT-geeignet und eintragen würde er soetwas erst recht nicht...... ich sollte mal vorbeikommen und das Ding mitbringen. Einwände wegen Einzellader (ohne Magazin verwendbar) und Sportordung ließ er am Telefon gar nicht gelten. Außerdem darf ich ja gar nicht schießen weil die Niederlande sich nicht den CIP angeschlossen haben und die Waffe erst einmal beschossen werden muß.
Akt 5: Ausprobieren -
nach ein paar anfänglichen Problemen mit der Dichtigkeit der Betankung begann der Spaß mit einem behelfsmäßigen ZF. Natürlich ging den anderen Schützen das gelegentliche Piepen bei der Umprogrammierung auf den Senkel, aber das hatte sich nach Finden der passenden Einstellungen schnell gegeben. Sowohl Blechziele als auch ausgediente Tontauben oder splat-targets im Durchmeser .68 lasen sich gezielt umwerfen. Eigentlich der einzige Schritt der problemlos funktionierte.
Akt 6: Antraben beim Amt
Jawol, Ortstermin! Wie vom SB angekündigt mit vorzeigen des LG's (und Mitnahme eines Zieles für Demonstrationen auf dem Amtsflur, des Sporthandbuches und der Telefonnummer des Beschußamtes Suhl). Erst einmal wird man bewaffnet gar nicht ins Amt eingelassen, außer man sieht aus wie Schnittlauch und die Damen am Empfang wollen auch nicht anrufen. Also Krempel wieder ins Auto und hoch ins Amt gelatscht. Siehe da, mein SB ist nicht da sondern eine Vertretung. Die frägt ganz scheinheilig "WAS" soll ich da eintragen? Wofür braucht man so ein LG? Und wo gibt es in Deutschland dafür überhaupt zugelassenen Stände (Tschuldigung ulli_s habe mal an Dich verwiesen). Soso, Überlasser, Importgenehmigung, 12,78€ an der Kasse...puh noch mal gut gegangen.
Kaum in der Amtsstube zurück händigt mit die Dame meine WBK mit Eintrag (Art: Druckluftwaffe, Überlasser: Import Holland) aus und dazu noch ein Schreiben, daß ich dem Amt innerhalb von 14 Tagen den Beschuß nachzuweisen habe. Der Hinweis auf das Wort "Feuerwaffen" im Beschiss-Gesetz hilft nicht wirklich weiter und ich lege noch vor Ort Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. Dank einer schnellen Bearbeitungszeit ist dieses Problem innerhalb von 20 Minuten geklärt, der Chef sagt aber noch daß ich eigentlich vor dem Eintrag noch eine Bescheinigung des BDS zu bringen hätte, da ja meine WBK vom DSB unterstützt wurde. Auf meine höfliche Nachfrage der zugrundeliegenden Gesetze bezüglich einer Verbands-WBK und nicht der Sportschützen WBK wurde nur mit Kopfschütteln geantwortet und der gute Herr meint daß sich dieses Schlupfloch mit der nächsten Verwaltungsvorschrift schließen würde. Na ja, dann schick mir doch einmal diese Aufforderung und die Rechtsschutzversicherung macht sich sicherlich bezahlt. Wie heißt es noch so schön: Bitte beehren Sie uns bald wieder, aber nicht so schnell.
Nun aber schnell aus dem Amt raus. Bei der Ausgangskontrolle heißt es noch "Das hat aber lange gedauert junger Mann" - "Haben Ämter so an sich"
Akt 7: ZF, wo bleibste?
Ja, es sollte eigentlich schon Gestern ankommen, aber mein lieber Schützenkamerad ist krank und mir ist gerade nicht nach Hausbesuchen.
Akt 8: Testbericht für Co2Air.de schreiben...... ja, mach ich aber nicht sofort!