Polizei beschlagnahmte Schreckschusswaffen...was nun?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 14.012 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. August 2006 um 01:29) ist von HWJunkie.

  • Hallo an Alle!

    Mir ist vor 2 Jahren was dummes passiert.....! :(

    Fang wir an was pasiert ist:

    Es war mitte August...wollte da mein neuen Revolver testen, den Röhm RG 89 Revolver...also ich damit paar Schüsse abgegeben habe( 6 Schuss)...und da ich Streit mit mein Nachbar habe, hat er behauptet, dass ich auf ihn gezielt habe, mit ein Schreckschussrevolver! Wusste es aber davor nicht, habe die Balkontür zugemacht und habe mein Revolver eingepackt...nach ca. 30 Minuten hat es geklingelt....Die Polizei war da...die meinten zu mir, dass ich mit ein Silbernen Trommelrevolver auf mein Nachbar schießen wollte, bzw. bedrohte! (Kann aber nicht gewesen sein, da meiner Brüniert ist, und ich nur Schreckschusswaffen besitze). Denn habe ich ihnen meine SSW gezeigt, und die haben mir einfach nicht geglaubt, denn hatten die ein "DURCHSUCHUNGSBEFEHL", ich war auf 180...! Nunja, denn haben sie meine Wohnung durchsucht, und ich hatten nur mein Röhm RG 89 Revolver gefunden, denn habe ich den aber noch gesagt, dass ich noch alte SSW in Keller habe, die nicht gehen. Denn haben sie die 3 Pistolen mitgenommen, waren natürlich Schreckschusswaffen! Naja, aber haben kein Silbernen Trommelrevolver gefunden...und es giebts auch keinen in Haus! Denn haben die die 3 Waffen mit nach oben gebracht, da meinte Selbst einer, dass es sich um eine Valtro 98er Civil handelt, in Vernickelter Version, und kein Trommelrevolver, aber die Polizei hat trotzdem die SSW "beschlagnahmt"!

    Hier die Fragen an euch:

    1. - Wenn ich mich jetzt bei der Polizei melde, werde ich meine Waffen wiederbekommen?(Weil ich dachte, ich bekomm die wieder, bis heute ist aber noch nix angekommen, kein Schreiben....garnichts!

    2. - Die Waffen waren alle defekt, Schlagbolzenbruch bei der Valtro, bei meiner 8mm Waffe war alles in Ar*** und bei mein 6mm Revolver war der ganze Rahm gerissen.....!

    3. - Was wollen die denn mit den Waffen, werde ich die wiederbekommen?

    Gruß
    Matthias

    Ich hoffe, die Fragen sind euch nciht dumm, aber es war(ist) wirklich so gewesen!

    Schonmal Dank in Vorraus!

    Schreckschusswaffen: Röhm RG3 Brüniert, Röhm RG89 Brüniert, Weihrauch HW94 Brüniert mit Holzgriffschalen, Valtro Mod. 98 Civil in Chrome und meine neue Vector CP1 :n1: je Waffe mit 2 Ersatzmagazinen!

  • Hallo,

    also wenns schon 2Jahre her ist denke ich, dass sie die schon verschrottet haben. Warum hast du nicht mal eher nachgefragt??

    Edit: wie kamen die denn so schnell an einen Durchsuchungsbefehl? Der muss doch richterlich angeordnet werden.

    :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von Maverick14 (20. August 2006 um 01:39)

  • hallo,


    danke erstmal für deine antwort, also die meinten die bräuchten kein durchsuchungsbefehl..aber naja soll die machen habe ich mir gedacht, habe sowieso nix zu verheimlichen...

    mein nachbar meinte, die waffen bleiben 3 jahre in ein tresor liegen, danach werden sie verkauft, stimmt das?
    ---(achja...habe erstmal 2 jahre gewartet, aber es kam nix, jetzt reicht es mir aber...will meine waffen wiederhaben :(....!
    Gruß
    Matthias

    Schreckschusswaffen: Röhm RG3 Brüniert, Röhm RG89 Brüniert, Weihrauch HW94 Brüniert mit Holzgriffschalen, Valtro Mod. 98 Civil in Chrome und meine neue Vector CP1 :n1: je Waffe mit 2 Ersatzmagazinen!

    Einmal editiert, zuletzt von Röhm RG 89 (20. August 2006 um 01:44)

  • Genau weis ich nicht was damit passiert. Vermute halt, dass sie verschrottet werden. Also illegale scharfe Waffen kommen auf jedenfall in die Schrottpresse.
    Ich frage ,ich aber wenn sie wirklich weg sind ob man da nicht Schadensersatz verlangen kann. Du bist ja schliesslich zu unrecht beschuldigt worden.


    Gruß

    Alex

    :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von Maverick14 (20. August 2006 um 01:47)

  • Ja, aber Scharfe Waffen und Frei SSW ist ja was anderes...finde ich nicht in Ordnung dass die einfach meine kaputten SSW wegnehmen :evil:

    Stell dir mal vor, jemand nimmt einfach deine ssw ohne ein grund, obwohl die nicht scharf sind...!

    Giebts hier kein, der schonmal sowas hatte?
    Oder ein Polizist :nuts:?

    Gruß
    Matthias

    Schreckschusswaffen: Röhm RG3 Brüniert, Röhm RG89 Brüniert, Weihrauch HW94 Brüniert mit Holzgriffschalen, Valtro Mod. 98 Civil in Chrome und meine neue Vector CP1 :n1: je Waffe mit 2 Ersatzmagazinen!

    Einmal editiert, zuletzt von Röhm RG 89 (20. August 2006 um 01:48)

  • Zitat

    Original von Röhm RG 89
    hallo,


    danke erstmal für deine antwort, also die meinten die bräuchten kein durchsuchungsbefehl..aber naja soll die machen habe ich mir gedacht, habe sowieso nix zu verheimlichen...

    mein nachbar meinte, die waffen bleiben 3 jahre in ein tresor liegen, danach werden sie verkauft, stimmt das?
    ---(achja...habe erstmal 2 jahre gewartet, aber es kam nix, jetzt reicht es mir aber...will meine waffen wiederhaben :(....!
    Gruß
    Matthias

    :laugh: :bash:

    Die wären bei mir schön brav vor der Tür geblieben.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Hallo ViperM!

    Hast zwar recht, aber wenn die es meinen...viel haben die ja nicht gefunden!
    Und die währen so oder so mit ein Befehl wiedergekommen, weil der Nachbar was behauptet hat, was garnicht stimmt... :evil:

    Gruß
    Matthias

    Schreckschusswaffen: Röhm RG3 Brüniert, Röhm RG89 Brüniert, Weihrauch HW94 Brüniert mit Holzgriffschalen, Valtro Mod. 98 Civil in Chrome und meine neue Vector CP1 :n1: je Waffe mit 2 Ersatzmagazinen!

  • Zitat

    Original von ViperM

    :laugh: :bash:

    Die wären bei mir schön brav vor der Tür geblieben.

    Dann währen die wohl mit Gewalt rein gekommen. Auf Nachbar mit Schusswaffe gezielt dürfte für "Gefahr in Verzug" allemal reichen.

    Allerdings hätten die für die sichergestellten Waffen eine Quittung ausstellen müssen. Und mit der geht man dann am nächsten Tag zum Rechtsanwalt... ;)

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Wenn jeder einfach so nachgibt, kein Wunder, daß wir da sind wo wir sind. :new16:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Habe nix bekommen!

    Bin sehr ärgerlich...!

    Gruß
    Matthias

    Schreckschusswaffen: Röhm RG3 Brüniert, Röhm RG89 Brüniert, Weihrauch HW94 Brüniert mit Holzgriffschalen, Valtro Mod. 98 Civil in Chrome und meine neue Vector CP1 :n1: je Waffe mit 2 Ersatzmagazinen!

  • Sie hätten Dir eine "Bescheinigung über die Sicherstellung von Gegenständen" aushändigen müssen. Wäre in Bayern der Fall gewesen. Ohne diesen hast man keinen Beleg, d.h. keinen Anspruch auf Herausgabe der Gegenstände.

    Gegen die Beschlagnahme kann man jederzeit Widerspruch beim Amtgericht einlegen, in dessen Bezirk die Beschlagnahmung stattgefunden hat.

    In diesem Fall wäre der Grund für die Einziehung der Waffen die Gefahrenabwehr gewesen. Glaube nicht, dass man der Polizei den Zutritt zur Wohnung einfach so verweigern kann...denke es handelt sich um Gefahr in Verzug, unmittelbares Handeln notwendig.

    Ich hasse Jura, ein Semester reichte völlig !!!

  • Zitat

    Original von Kurtis
    Sie hätten Dir eine "Bescheinigung über die Sicherstellung von Gegenständen" aushändigen müssen. Wäre in Bayern der Fall gewesen. Ohne diesen hast man keinen Beleg, d.h. keinen Anspruch auf Herausgabe der Gegenstände.

    Gegen die Beschlagnahme kann man jederzeit Widerspruch beim Amtgericht einlegen, in dessen Bezirk die Beschlagnahmung stattgefunden hat.

    In diesem Fall wäre der Grund für die Einziehung der Waffen die Gefahrenabwehr gewesen. Glaube nicht, dass man der Polizei den Zutritt zur Wohnung einfach so verweigern kann...denke es handelt sich um Gefahr in Verzug, unmittelbares Handeln notwendig.

    Ich hasse Jura, ein Semester reichte völlig !!!

    Mmmhhh, ich dachte der Hausdurchsuchung kann man selbst dann widersprechen, wenn sogar ein schriftlicher Beschluss vorliegt.
    Das ändert zwar nichts an der Durchsuchung, wohl aber an der eventuellen Haftung bei unrechtmäßiger Durchsuchung.

    So etwas soll ja ab und zu vorkommen.

  • Hallo Matthias,

    eine Sache macht mich stutzig!

    Nach deinem Geburtsdatum, vorrausgesetzt Du hast es richtig ausgefüllt, warst Du im August vor 2 Jahren 17 Jahre alt.

    Sorry, ich will deine Geschichte nicht leugnen nur dann würde sich die Gesetzeslage in deinem Fall ändern.

    Meistens wird ja gerne gerade bei Themen wie Freie-Waffen das Alter nach oben geschummelt und nicht umgekehrt.

    Gruß,
    Markus

    Einmal editiert, zuletzt von worlddownfall (20. August 2006 um 05:20)

  • evtl ist es ihm auch aktuell passiert und er möchte es auf seine kindliche dummheit schieben (wenn er da 17 war) *lol*

    wenn also ne paintballwaffe nicht tödlich ist und "marker" genannt wird
    ....... ist dann eine normale Pistole ein "permanent marker"? :nuts:

  • Hallo,

    Mein Vater hat ja man den Revolver geschossen, sorry für die oben genannte Story, aber ich habe die in Keller gehabt! Also von mein Vater aus, da sie schon Defekt waren, und ich und mein Vater waren sicherlich alleine zuhause, achja Unterlagen haben wir doch, aber naja was solls....wird die Waffen nicht wieder bekommen!

    Gruß
    Matthias

    Schreckschusswaffen: Röhm RG3 Brüniert, Röhm RG89 Brüniert, Weihrauch HW94 Brüniert mit Holzgriffschalen, Valtro Mod. 98 Civil in Chrome und meine neue Vector CP1 :n1: je Waffe mit 2 Ersatzmagazinen!

  • Hast du überdhaupt mal bei der Polizei nachgefragt?
    Vieleicht bekommst du sie ja wieder? Ich würde mal auf den zuständigen Posten gehen und sagen was passiert ist etc. und die SSWs zurückverlangen. Vieleicht hast du Glück.

    PS: Wenn du mit nem Verfahren oder so drohst hilfts zum Teil auch, da die Polizei oft dem Papierkram ausem Weg gehen will. Und wenns nichts hilft ists ja auch egal.

  • geh doch einfach mal hin und hau bei den bullen auf den tisch! die können dir doch nicht einfach deine sachen wegnehmen ohne die dir wiederzugeben! :evil: wenn das fachmänner gewesen wären hätten die eh gemerkt das die waffen defekt bzw. nur schreckschusswaffen sind. was man von denen eigentlich erwarten sollte da die ja gar scharfe kniften führen dürfen und auch daran geschult und ausgebildet werden bzw. sollten. geh am besten mit den unterlagen hin und bestehe auf deine waffen, oder frag mal nen rechtsanwalt ob man da was machen kann (wird aber eher nicht klappen, da hier in D nicht derjenige recht bekommt der wirklich im recht ist sondern der, der die besser bezahlten anwälte hat) mal ein beispiel von mir, hat zwar nix mit waffen zu tun aber mir brennt's im moment auf den nägeln:
    wir haben hier unten auch so einen bekloppten nachbarn der meint er könnte sich wann er will vor die garage stellen (sonst müsste er ja ein paar schritte mehr laufen). eines abends stellte er sich gegen ca. 22 uhr mit seiner klapperkiste aber press vor die garage so das ein rein bzw rausfahren überhaupt nicht mehr möglich war (und ich musste am nächsten morgen um 4 uhr wieder auf der arbeit sein) bei anrufen/türklingeln hat dieser besagte nachbar überhaupt nicht reagiert. nach zig anrufen sagte er: ich bin krank und kann den wagen nicht wegfahren. den schlüssel bekommen sie auf keinen fall. abschleppunternehmen sagten: ohne polizeiliche anforderung machen wir garnix und das allerbeste waren die bullen. zitat: wenn der nachbar auf türklingeln und anrufe nicht reagiert und den autoschlüssel nicht rausrücken will können wir auch nix machen. rufen sie ein taxiunternehmen an und lassen sie sich zum arbeitsplatz fahren. hallo?! was ist denn das für ne bullerei?! aber zum glück leben wir ja in einem funktionierenden rechtsstaat... ;D

  • Zitat

    Original von Tellminator
    PS: Wenn du mit nem Verfahren oder so drohst hilfts zum Teil auch, da die Polizei oft dem Papierkram ausem Weg gehen will. Und wenns nichts hilft ists ja auch egal.

    wieso egal? dann muss er ja auch noch die gerichts-/anwaltskosten tragen. und die ssw's hat er trotzdem nicht zurück.
    und recht bekommen hier in d leider nur diejenigen die, die besser bezahlten anwälte haben.