Wo liegen die Tuning-Grenzen ?

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 5.235 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. August 2006 um 12:39) ist von Jürgen.

  • Hi,
    Ich wollte mal fragen was ich alles an meiner S-AEG verändern/modden darf das sie immernoch im Legalen Bereich ist ? Wo liegen da die grenzen ! Ich will auf jeden fall Legal bleiben :lol:

    mfg

  • Dann mal sie pink an das wäre legal *lol*

    Am Lauf darfst du nichts verändern ausser polieren und Laufmantelmontieren
    Am Schaft kannst du alles machen was du willst weil er kein wesentliches Waffenteil ist.
    Die Feder darfst DU erneuern aber verändern also eine fremde mit mehr Energie einbauen das darf nur ein BüMa

    Edit
    Wegen Besserer Verständigung

    Einmal editiert, zuletzt von Rambo (9. August 2006 um 17:43)

  • Rechtlicht heisst es, dass "keine wesentlichen Teile" verändert werden dürfen und was dazu zählt, kann sich ja jeder denken.

    Schaft bearbeiten kannst du in jeder Art und Weise und auch den Lauf dürftest du lackieren (von Prägestempeln etc. mal abgesehen), aber sobald du was an der Leistung veränderst, wird's hochgradig illegal.

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Also ich dasft sozusagen die ganze Gearbox + Kompletten inhalt ernuern aber ahlt net die feder !? Und macht das ein BüMa auch ? und wie teuer is das so das machen zu lassen, ich hab sowieso keine Ahnung von dem Tuning-shit^^ deswegen wollte ich fragen wo ich mir das alles zusammen bauen lasssen kann ?

    mfg

  • Zitat

    Original von Rambo
    Die Feder darfst DU nicht erneuern oder verändern das darf nur ein BüMa

    Du darfst sie selber gegen eine speziell für dieses Modell gedachtete, gleichstarke Feder ersetzen. Das wäre Instandsetzung, wenn bei einem alten LG die Feder ermüdet ist darfst du die selbst erneuern. Nur wird man hier im Forum auch dazu keine Hilfe erwarten können, denn die Tips können auch zum illegalen Tunen benutzt werden (Exportfeder).

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Nein eine andere Gearbox darfst du auch nicht einbauenPUNKT

    Das wird glaub ich kein BüMa machen weil denen das zu lächerlich ist und die deine Waffe auch zum Beschußamt schicken müssen was denen bestimmt keine Freude bereitet weil Mehrarbeit

    Einmal editiert, zuletzt von Rambo (9. August 2006 um 17:35)

  • Sinnvolle legale Tuningmaßnahmen:

    1. Einbau eines Tuning-Laufs (Edelstahl w. Haltbarkeit, geringerer und gleichmäßigerer Laufdurchmesser zur Steigerung der Präzision). Der Lauf darf grundsätzlich auch länger sein als das Originalteil, sollte dann aber, z.B. durch eine Schalldämpferattrappe, vollständig kaschiert werden.

    2. Bei Nachbildungen von Sturmgewehren u.U. die Montage eines Flip-Up Frontsights (um Reddots auf niedrig liegenden Visierschienen verwenden zu können). Etwaige Anpassungsarbeiten am outer barrel sind legal, da es sich hier nicht um den Lauf (inner barrel), sondern dessen Abdeckung handelt. Die vorzunehmende Modifikation beschränkt sich meist auf eine Weitung der Kerben zur Arretierung des Korns.

    3. Schienensysteme zur Montage von Optik und sonstigem legalem Zubehör (Laser und Lampen, d.h. Vorrichtungen welche das Ziel aktiv beleuchten sind in Deutschland illegal).

  • Zitat

    Original von Rambo
    Nein Gearbox darfst du auch nicht erneuern PUNKT

    Das wird glaub ich kein BüMa machen weil denen das zu lächerlich ist und die deine Waffe auch zum Beschußamt schicken müssen was denen bestimmt keine Freude bereitet weil Mehrarbeit

    Bei Einsatz der Originalteile, die auch so im Muster der PTB und auch dem BKA vorliegen ist kein erneuter Beschuss nötig.
    Wir reden aneinander vorbei, ich rede hier davon wenn die Feder lahm ist vom Hersteller eine genau gleichwertige Feder zu erwerben für das Modell mit der gleichen Energie und mit dem die Waffe ihre Zulassung hier erhalten hat. Dann ist kein erneuter Beschuss nötig, wenn eine andere reinkommt schon, egal ob stärker oder schwächer da die Waffe dann nicht mehr dem Muster entspricht!

    Denn ansonsten dürfte ich bei den CO2-Pistolen und Revolvern von Umarex nicht mal die angebotenen Austauschläufe selber montieren..

    Gruß
    Marcel

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  • Ich habs etwas besser formuliert vielleicht ist es jetzt verständlicher ;)

    Originalteile darf er natürlich einbauen aber er will ja tunen weshalb Originalteil weg fällt da die nur die gleiche Leistung haben

    Einmal editiert, zuletzt von Rambo (9. August 2006 um 17:37)

  • Zitat

    Original von Rambo
    Nein Gearbox darfst du auch nicht erneuern PUNKT

    Sagt wer?

    Da bin ich mir nach wie vor nicht sicher, da die Gearbox IMO kein Waffenrelevantes Teil ist. Selbes gilt für die Gears und das meiste andere was in der Gearbox steckt. Nur bei allem was wirklich direkt an der Leistung beteiligt ist (Federn, Druckzylinder, evt. Piston und Pistonhead) und somit Waffenrelevant ist, ist nicht legal auszutauschen.

    Zitat

    Das wird glaub ich kein BüMa machen weil denen das zu lächerlich ist und die deine Waffe auch zum Beschußamt schicken müssen was denen bestimmt keine Freude bereitet weil Mehrarbeit

    Wohl eher weil die nicht die geringste Ahnung davon haben.

  • Das stimmt schon so, was germi geschrieben hat! Denn es handelt sich immer um eine Baumusterabnahme, nicht etwa um eine Individualabnahme. D.h. Originalteile bzw. explizit als gleichwertige Ersatzteile gehandelte Teile dürfen getauscht werden. Beim Tausch handelt es sich darüber hinaus auch nicht um eine Bearbeitung wesentlicher Teile.

  • Ok, wir haben das selbe gemeint..

    Wenn ich jetzt eine bis auf die GB schrottige MP5 habe von CA als Beispiel, und eine die ok ist bis auf die GB, dann darf man die GB der schrottigen in die einbauen deren GB defekt ist, denn so wurde nur eine Instandsetzung durchgeführt.
    Und eine von ICS in CA einzubauen ist beim selbermachen nicht zulässig.

    Gruß
    Marcel

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  • Sehe ich auch nicht so germi.

    Beispiel CA. Die schrauben ständig an ihren Waffen rum und lassen ständig Änderungen in die Serienporduktion einfließen. Streng genommen werden nur noch die wenigsten aller CA AEGs die in .de im legalen Umlauf sind mit dem Baumuster das beim BKA hinterlegt ist übereinstimmen. Was folgt also daraus? Das die alle illegal sind weil CA verbesserte Teile verwendet die nicht mit dem Baumuster übereinstimmen? Das kann ich mir nicht vorstellen. Nicht mal unser Amtsschimmel kann solche Korinten ka... ja :)

  • Zitat

    Original von Jürgen

    Sagt wer?

    Zum Beispiel die Staatsanwälte, die in den letzten Monaten sogar einige Händler verknackten, die für ihre Kunden umgebaut haben, aber keine Herstellungslizenz nach dem WaffG besaßen. Man frage einfach mal z.B. bei GSG nach, welche Händler umbauen dürfen (und vor allem, warum nur diese!). :F:-Modelle gelten als Schußwaffen (den Spielzeugkram lassen wir mal außen vor), damit greift etwa Paragraph 21 WaffG, der nicht nur die Herstellung, sondern auch Bearbeitung und Instandsetzung definiert.

    Es steht doch sicher außer Zweifel, daß der Tausch der Gears gegen haltbarere die Leistung verbessert (und das ist nicht einmal nur im Sinne von "schneller" definiert). Und nach der Begriffsbestimmung in Anlage 1 heißt es:

    Zitat

    Wesentliche Teile sind

    1.3.1
    der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

    1.3.2
    bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;

    1.3.3
    bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;

    Und das legen Richter nun mal bei Softairs so aus.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Und wie sieht es aus bei abgenutzten Gears, wenn die durch die gleichen ersetzt werden die vorher drin waren?

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Wat könnte man denn wohl unter "Instandsetzung" verstehen, hm?Die Gearbox tauscht jeder lizensierte Händler aus - mir ist klar, daß diese Sichtweise die meisten hier nervt (und sich viele nicht dran halten werden), aber nicht ich bin der Korinthenhintenrausbeförderer, sondern das ist die aktuelle Gesetzeslage.

    Es gab da ziemlichen Wildwuchs bei irgendwelchen Zeitungs- und Tabakhändlern, die aufs Geratewohl Teile aus Asien besorgt und mal eben selbst eingebaut haben. Trotzdem gelten die :F:-Modelle als Schußwaffen und werden leider auch rechtlich als solche behandelt. Die Importeure weisen ihre Händler schon seit längerem auf dieses Problem und die mögliche Strafbarkeit hin, und sicher nicht, weil sie künftig diese aufwendigen Reparaturen alle selbst machen wollen...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...