Schalldämpfer für die HW57

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.752 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juni 2006 um 11:25) ist von Paramags.

  • Hallo alle Zusammen!

    Ich habe zwar einen Jagdschein und mehrere "durchschlagskräftige" Langwaffen, habe mir nun aber noch eine HW57 gekauft und diese legal, da ich eine WBK dafür habe, mit einer Exportfeder umgebaut. Nun hat diese in, meinen Augen recht schöne Waffe, eine Leistung von 23 Joule und eine Vo von 310m/s.
    Nun ist die Waffe für ein Luftdruckgewehr sehr laut. Da ich sie nur auf dem Lande nutze um auf eine 30m Scheibe meine Ruhe beim schiessen zu üben, finde ich die Geräuschentwicklung etwas störend.

    Ich hätte von euch nun gerne gewusst es für die Hw57 einen Schalldämpfer gibt und wenn ja vielleicht noch einen Link oder Adresse wo ich mir diesen bestellen kann?

    Gruß ACTIONAndy

  • Ich glaube nicht das du eine WBK hast weil sonst wüstest du das man für Schalldämpfer bei WBK-Waffen eine Genehmigung braucht und das man nicht einfach so Auf dem Land ein paar Scheiben schießen darf.

    Da du einen Jagdschein besitzt kannst mir sagen was du mit einem LG jagst?

  • Zitat

    Original von ACTIONAndy
    ....da ich eine WBK dafür habe, mit einer Exportfeder umgebaut.

    Selber umbauen ist illegal, darf nur eim Büma.

    Zitat

    Original von ACTIONAndy
    Da ich sie nur auf dem Lande nutze um auf eine 30m Scheibe meine Ruhe beim schiessen zu üben.

    Mit WBK-Pflichtigen Waffen ist schießen nur auf zugelassenen Schießständen erlaubt, solltest du eigendlich wissen, als WBK Inhaber.....

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Erstens darf ich auf dem Land solange mit einem Luftgewehr auf eine Scheibe schiessen, solange gewährleistet ist, dass das Geschoss nicht das eigene befriedete Besitztum verletzt und diese nach §7 Beschussgesetz zugelassen ist (§ 12 IV Nr. 1 Alt. a WaffG).

    Zweitens steht doch eindeutig in meinem Beitrag, dass ich die Waffe ausschliesslich zum Üben meiner Zielgenauigkeit nutze.

    Und Drittens bekommt man bei der örtlichen Behörde eine Sondergenehmigung für diese beabsichtigten Zwecke. Weiterhin habe ich bisher keinen Schalldämpfer, und muss diesen erst erwerben, dann kann ich einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

    Vielleicht gibt es hier ja auch noch jemanden der mir eine Antwort geben kann.

  • @ Icemann:

    Hi, habe natürlich erst die Waffe umbauen LASSEN und mir dann die WBK ausstellen lassen.

    Und den Schalldämpfer könnte man sich theoretisch bei der Behörde natürlich nur mit eventuel vorhanden Beziehungen genehmigen lassen. Aber das sind nur Vermutungen meinerseits.

    Ich bein gerade neu hier und eigentlich auch nicht sehr Rechtsgewand aber mir direkt so auf die Füsse treten hab ich nicht so gerne.

    MFG ACTIONAndy

  • Sorry ACTIONAndy,

    dennoch wirst Du wohl kaum Hilfestellung zu Deiner Frage bekommen, da Deine Idee illegal ist (wie von den anderen Usern schon beschrieben), auch wenn Du es evtl. legalisieren willst, hier handelt es sich um ein öffentliches Forum, wo jeder mitlesen kann und es dann eine Anleitung zu illegalen Umbauten ist.

    Gruß

    Rainer

    PS. zu dem Schiessen mit offenen LGs auf Privatgrund werden sich bestimmt noch einige melden, die sich damit besser auskennen als ich.

    Ich glaube aber auch das es nicht erlaubt ist!