Beiträge von ACTIONAndy

    @ Icemann:

    Hi, habe natürlich erst die Waffe umbauen LASSEN und mir dann die WBK ausstellen lassen.

    Und den Schalldämpfer könnte man sich theoretisch bei der Behörde natürlich nur mit eventuel vorhanden Beziehungen genehmigen lassen. Aber das sind nur Vermutungen meinerseits.

    Ich bein gerade neu hier und eigentlich auch nicht sehr Rechtsgewand aber mir direkt so auf die Füsse treten hab ich nicht so gerne.

    MFG ACTIONAndy

    Erstens darf ich auf dem Land solange mit einem Luftgewehr auf eine Scheibe schiessen, solange gewährleistet ist, dass das Geschoss nicht das eigene befriedete Besitztum verletzt und diese nach §7 Beschussgesetz zugelassen ist (§ 12 IV Nr. 1 Alt. a WaffG).

    Zweitens steht doch eindeutig in meinem Beitrag, dass ich die Waffe ausschliesslich zum Üben meiner Zielgenauigkeit nutze.

    Und Drittens bekommt man bei der örtlichen Behörde eine Sondergenehmigung für diese beabsichtigten Zwecke. Weiterhin habe ich bisher keinen Schalldämpfer, und muss diesen erst erwerben, dann kann ich einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

    Vielleicht gibt es hier ja auch noch jemanden der mir eine Antwort geben kann.

    Hallo alle Zusammen!

    Ich habe zwar einen Jagdschein und mehrere "durchschlagskräftige" Langwaffen, habe mir nun aber noch eine HW57 gekauft und diese legal, da ich eine WBK dafür habe, mit einer Exportfeder umgebaut. Nun hat diese in, meinen Augen recht schöne Waffe, eine Leistung von 23 Joule und eine Vo von 310m/s.
    Nun ist die Waffe für ein Luftdruckgewehr sehr laut. Da ich sie nur auf dem Lande nutze um auf eine 30m Scheibe meine Ruhe beim schiessen zu üben, finde ich die Geräuschentwicklung etwas störend.

    Ich hätte von euch nun gerne gewusst es für die Hw57 einen Schalldämpfer gibt und wenn ja vielleicht noch einen Link oder Adresse wo ich mir diesen bestellen kann?

    Gruß ACTIONAndy