hi, hab nur ne kurze frage,
wenn man den kleinen waffenschen macht, bekommt man da so ne "karte" oder bescheinigung die man in verbindung mit dem personalausweis mitführen muss, wenn man die waffe trägt???
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hi, hab nur ne kurze frage,
wenn man den kleinen waffenschen macht, bekommt man da so ne "karte" oder bescheinigung die man in verbindung mit dem personalausweis mitführen muss, wenn man die waffe trägt???
JA! diese fläppe ist ein umgemodelter großer waffenschein (wow!), den man dann mitführen sollte. dauert aber, bis du die bekommst, bei mir waren es gut 2 monate ......
ansonsten: die legendäre SUCHFUNKTION!
Mit der Suchfunktion findest du auch Bilder von dem Teil, da ihn einige User eingescannt haben.
Aber bei der Ausstellungsdauer muß ich widersprechen.
Ich hatte meinen nach anderthalb Wochen.
ja, mag sein, aber ein großer teil der user hier, die einen kws ihr eigen nennen, haben auch sehr lange gewartet, ich denke, das bei dir ist eher die ausnahme....
jens
Denke ich auch aber ländliche Gegenden haben auch ihre Vorteile
Zumal ich die Nr.34 habe........... (Wie lange gibt es dan Ding schon?!?....)
Ich stimme da vollkommen zu, daß sowas in Großstädten länger dauert!
ZitatOriginal von Mr. Linkdead
Denke ich auch aber ländliche Gegenden haben auch ihre VorteileZumal ich die Nr.34 habe........... (Wie lange gibt es dan Ding schon?!?....)
Nachdem ich dem Sachbearbeiter erst mal die erforderlichen Informationen und Arbeitsunterlagen wie Durchfuehrungsveordnung usw. besorgt habe,
wollte er mir wohl einen Gefallen tun: KWS-Nr. 00001 / 2003!Ich stimme da vollkommen zu, daß sowas in Großstädten länger dauert!
Also der kleine Waffenschein gilt doch für Waffen die F gestempelt sind oder?
Wie verhält es sich da mit einem Air Taser. Der Taser ist ja als Elektroschock Waffen für eine Distanz bis zu 5 Meter ausgelegt.
Kann man den dan auch bei sich führen??
Grüße
Jörg
Der kleine Waffenschein gilt für Waffen mit PTB.
ZitatAlles anzeigenOriginal von AK-Schütze
Also der kleine Waffenschein gilt doch für Waffen die F gestempelt sind oder?Wie verhält es sich da mit einem Air Taser. Der Taser ist ja als Elektroschock Waffen für eine Distanz bis zu 5 Meter ausgelegt.
Kann man den dan auch bei sich führen??
Grüße
Jörg
Um -Waffen zu führen benötigt man einen richtigen Waffenschein den du als Normalbürger aber kaum bekommen wirst. Wie viper schon sagte ist der KWS nur für Waffen mit -Zulassung, also allgemein Schechschusswaffen.
Gruß
Para
ZitatAlles anzeigenOriginal von AK-Schütze
Also der kleine Waffenschein gilt doch für Waffen die F gestempelt sind oder?Wie verhält es sich da mit einem Air Taser. Der Taser ist ja als Elektroschock Waffen für eine Distanz bis zu 5 Meter ausgelegt.
Kann man den dan auch bei sich führen??
Grüße
Jörg
Wie gesagt, das kleine Affenschwein gilt nur für PTB-Waffen, nicht für F-Waffen.
Den Taser darfst du aber auch so, ohne Waffenschein führen, wenn Taser und Kartusche nicht zusammengesteckt sind, denn erst durch das Zusammenstecken entsteht eine Schußwaffe. Davor ist es nur ein E-Schocker und eine Kartusche die nicht als Waffe gilt.
Wie du die beiden Komponenten transportierst ist deine Sache. Damit meine ich, dass die Kartusche nicht im Rucksack sein muss. Du kannst sie führen wie du willst.
An alle: Wir brauchen hier endlich einen FAQ, denn gewisse Fragen und Missverständnisse tauchen immer wieder auf.