kurze frage zum kleinen waffenschein

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 4.075 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. September 2004 um 13:46) ist von DocArnie.

  • hi, hab nur ne kurze frage,

    wenn man den kleinen waffenschen macht, bekommt man da so ne "karte" oder bescheinigung die man in verbindung mit dem personalausweis mitführen muss, wenn man die waffe trägt???

  • Mit der Suchfunktion findest du auch Bilder von dem Teil, da ihn einige User eingescannt haben.

    Aber bei der Ausstellungsdauer muß ich widersprechen.

    Ich hatte meinen nach anderthalb Wochen.

    A diplomate is a human being, who speaks out, what he's not thinking...

  • Denke ich auch :)) aber ländliche Gegenden haben auch ihre Vorteile ;)

    Zumal ich die Nr.34 habe........... (Wie lange gibt es dan Ding schon?!?....)

    Ich stimme da vollkommen zu, daß sowas in Großstädten länger dauert!

    A diplomate is a human being, who speaks out, what he's not thinking...

  • Zitat

    Original von Mr. Linkdead
    Denke ich auch :)) aber ländliche Gegenden haben auch ihre Vorteile ;)

    Zumal ich die Nr.34 habe........... (Wie lange gibt es dan Ding schon?!?....)

    Nachdem ich dem Sachbearbeiter erst mal die erforderlichen Informationen und Arbeitsunterlagen wie Durchfuehrungsveordnung usw. besorgt habe,
    wollte er mir wohl einen Gefallen tun: KWS-Nr. 00001 / 2003!

    Ich stimme da vollkommen zu, daß sowas in Großstädten länger dauert!

  • Also der kleine Waffenschein gilt doch für Waffen die F gestempelt sind oder?

    Wie verhält es sich da mit einem Air Taser. Der Taser ist ja als Elektroschock Waffen für eine Distanz bis zu 5 Meter ausgelegt.

    http://www.airtaser.de/

    Kann man den dan auch bei sich führen??

    Grüße

    Jörg

  • :direx: Der kleine Waffenschein gilt für Waffen mit PTB.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Um :F:-Waffen zu führen benötigt man einen richtigen Waffenschein den du als Normalbürger aber kaum bekommen wirst. Wie viper schon sagte ist der KWS nur für Waffen mit :ptb:-Zulassung, also allgemein Schechschusswaffen.

    Gruß
    Para

  • Wie gesagt, das kleine Affenschwein gilt nur für PTB-Waffen, nicht für F-Waffen.
    Den Taser darfst du aber auch so, ohne Waffenschein führen, wenn Taser und Kartusche nicht zusammengesteckt sind, denn erst durch das Zusammenstecken entsteht eine Schußwaffe. Davor ist es nur ein E-Schocker und eine Kartusche die nicht als Waffe gilt.
    Wie du die beiden Komponenten transportierst ist deine Sache. Damit meine ich, dass die Kartusche nicht im Rucksack sein muss. Du kannst sie führen wie du willst.

    An alle: Wir brauchen hier endlich einen FAQ, denn gewisse Fragen und Missverständnisse tauchen immer wieder auf.

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.