Zeigt her Eure bedürfnisfreie WBK Waffensammlung

Es gibt 1.275 Antworten in diesem Thema, welches 340.687 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Juli 2023 um 07:51) ist von peggreich.

  • Hallo zusammen
    Nachdem ich am 24.02.08 meine Sachkunde abgeschlossen hatte, schaute ich auf das Dokument und mußte feststellen, dass man meinen Namen falsch geschrieben hat. :evil:
    Da es sich um ein "Dokument" handelt, versprach man mir, dass mir das Dokument in den nächsten Tagen, nochmals per Post zugestellt wird.

    Bekommen hab ich es am.....11.03.08.

    Jetzt bin ich am überlegen, ob es sich überhaupt noch lohnt, eine WBK für "bedürfnisfreie" zu beantragen.

    Da gab es ein paar wirklich schöne Teile die ich gern gehabt hätte. :(

    Gibt es 4mmM20 oder 4mmRZ nach dem neuen Waffengesetz überhaupt noch "bedürfnisfrei"?
    Lohnt es sich, noch eine entsprechende WBK zu beantragen?

    Gruss Rudi

    Gruß Rudi

    Den Charakter eines Menschen erkennst Du daran, was dieser bereit ist für Dich zu tun, obwohl Du gerade nichts für ihn tun kannst
    4mm/6mm Waffen mit 'F' :nuts:

  • Hi Rudi !

    ...aber sicher lohnt sich das :direx:
    So wie es aussieht, sind Waffen die orig. schon im Kal. 4mmM20, 4mmFl.Rz. o. 6mmFl.Rz. sind, weiterhin bedürfnisfrei !!! ;)

    Grüße, Patrick. :))

  • Falsch ausgestellte Urkunden sind immer ärgerlich. Wir verlesen Name und Geburtsdatum nochmals deutlich bei der Übergabe. Schon vor Unterrichtsbeginn wird ausdrücklich auf korrekten Schreibweise in der Teilnehmerliste hingewiesen. Wenn dennoch Fehler drin sind, muss nachgeschickt werden.
    Besonders ärgerlich, wenn die Behörde den Prüfungsbeisitz hatte und das Zeugnis mit unterschrieben hat. Dann darf man da auch noch hinterherlaufen.

    Dennoch - bevor Du über Deine unbeabsichtigte zeugnislose Zeit schmollst, sehe die Sache positiv. Sie hat Dich u.U. von Fehlkäufen bewahrt. Deine abgelegte Sachkunde bleibt ja lebenslang gültig und ist (hoffentlich) nicht beschränkt.

  • Zitat

    Original von fliege
    Gibt es 4mmM20 oder 4mmRZ nach dem neuen Waffengesetz überhaupt noch "bedürfnisfrei"?
    Lohnt es sich, noch eine entsprechende WBK zu beantragen?

    Gruss Rudi

    Ob die Teile, die bereits in 4mm/6mm hergestellt wurden nach wie vor bedürfnisanstalltsfrei bleiben ??? keine Ahnung, aber es gibt sehr schöne O-Waffen in diesen Kalibern:

    von:

    - HS SAA 121 (4mmR, auch 4mmM20) - Vollstahl oder auch Rahmen aus Druckguss - teils mit verstellbarem Mikrovisier, teils "natur".
    - HS SAA 21 (4mmR oder 4mmM20) mit und ohne Mikrovisier
    - Erma-Revolver ER 66 und ER 77 (4mmM20) - ohne PTB-Nummer!
    - Hege Western Saloon SAA (4mmM20) - Vollstahl - MEIN ABSULUTER FAVORIT, teils mit Mikrovisier, teils ohne.
    - H&R Sheriff- und Marshall-DA-Revolver (4mmR) - Vollstahl - auch sehr schön!
    - Arminuis HW4-Revolver in versch. Lauflängen (2,5", 4", 6")und Kalibern (4mmM20 / 4mmR)
    - Eine ganze Reihe von Reck Western und Double-Aktion-Revolvern in 4mmR oder 4mmM20 (R12, R15, R20 ...) und in verschiedenen Laflängen.
    - SAA-Vollstahl Replikas von Wike in 4mmR - sehr selten (PTB17!!!)
    - SAA-Vollstahl-Replikas in 4mmR von Armi Jaeger (Italy) - siehe "Wike"
    - Röhm Derringer in 4mmR manchmal auch 4mmM20
    - Perfecta-Derringer in 4mmR - 4-läufig
    - ME 6 oder ME600 SAA in 6mmFlobert
    - ME Combat in 6mmFlobert
    - Erma Pistole ERP74 in 4mmM20
    - Perfekta Pistole 4mmM20, Modell 50???
    - Röhm Revolver in 4mmR / 4mmM20 (gefallen mir aber nicht so)
    - EM-GE-Revolver (sehen aber aus wie Brechmittel)
    - usw. usw., :n1:

    Die meisten davon stehen sowieso in der Zulassungsliste der PTB :new11:

    Edit am 05.04.08:

    Von Röhner-Sportwaffen gab es auch noch einen Original-4mmR-Revolver mit 6"-Lauf, größtenteils in Stahl gebaut - ähnlich den Weihrauchs :n1: - steht nicht in der PTB-Liste!

    Edit am 20.05.08:

    Ich denke, ich habe jetzt alle "geborenen" 4mm/6mm-Waffen zusammen - fehlt noch was???

  • Meine "neue" in der 4mm Sammlung,
    ist zwar nix besonderes, aber die Perfecta Mod. 50 fehlte mir noch.
    In neuwertigem Zustand, komplett so wie sie damals ausgeliefert wurde für 25,- €, von meinem örtlichen Büma.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (24. Juli 2010 um 11:31)

  • Zitat

    Das kleine Ding ist sogar erstaunlich präziese, wirst schon sehen.


    Darüber habe ich schon gestaunt, :wow: auf ca. 5m der erste Schuss eine glatte Zehn, von den anderen 4 Schuss war der schlechteste eine 5, und das mit der Visierung (wenn man das überhaupt so nennen kann).

    Deine mit dem Chrom-Schlitten sieht ja echt edel aus. :nuts:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Ich hoffe, ich komm diese Woche selber ins Amt - dann werd ich mal Fragen, was ich mir für meine, bereits genehmigten Einträge 4mmM20 noch kaufen kann (d.h. was mir noch "eingetragen" wird) - oh, hauer, hauer :(

    Langsam bekomme ich ein starkes "Bedürfnis", aber dieses "Bedürfnis" hat nix mit Waffen zu tun, sondern zeigt sich in der Tatsache, dass mein Zwang immer größer wird, manchen Personenkreisen in den Allerwert ..... (ZENSIERT). :evil:

  • ...sooo, nun habe ich auch meine Bestellung von Lars Lippke / Nonletal.de erhalten ;D.
    Werde in Bälde mal die Jet-Protector JPX ablichten und samt dem Zubehör auf meine HP setzten !!!
    Eins vorab: Das "Gerät" ist absolut robust, top verarbeitet, handlich, ...eben schweizer Wertarbeit :)).
    ...bald mehr ;-)!
    Grüße, Patrick.

  • Zitat

    Original von Ritztec
    ...sooo, nun habe ich auch meine Bestellung von Lars Lippke / Nonletal.de erhalten ;D.
    Werde in Bälde mal die Jet-Protector JPX ablichten und samt dem Zubehör auf meine HP setzten !!!
    Eins vorab: Das "Gerät" ist absolut robust, top verarbeitet, handlich, ...eben schweizer Wertarbeit :)).
    ...bald mehr ;-)!
    Grüße, Patrick.

    Jet-Protector JPX ?????? ??? = hört sich gefährlich an :ngrins:.

    Dafür braucht man doch bestímmt (seit dem 01.04.08) eine Sondergenehmigung von Beate-Uhse nach §591 748, Abschnitt 2A, Anlage 395, Unterabschnitt 15, Anstrich aa) und aaa) :laugh:

  • Harry: ...jo, genau !!! Den großen "Du-darfst-jetzt-diese-Strapse-tragen-und-auch-benutzen-Schein" habe ich :))
    ...neee, das BKA hat sogar einen "Gehe-über-los-Frei-Schein" dafür "entworfen :)) (=Freistellungsbescheid).
    Der JPX ist keine Waffe, sondern ein Tier-Abwehrgerät und fällt so nicht unter das WaffG. Obwohl es mit 9/14mm-Kartuschen (...von RWS) befeuert wird :evil:.
    Aber demnächst mehr auf meiner HP. Bin z.Z. immer noch gesundheitlich etwas "angeschlagen" und vertreibe meine Zeit mit KG, Kernspinn, Doc´s, Röntgen, etc. pp. :cry:

    Grüße, Patrick. ;)