Schützenverein, was is mit eigenen waffen????

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 2.372 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Oktober 2004 um 23:59) ist von Astanase.

  • Ich überlege da ich noch minderjährig bin in den Schützenverein einzutreten, und ich wollte ma wissen wie das mit freien waffen zu haus dann so is, ich hab ma gehört das man wenn man länger i Schützenverein is man irgendwie auch minderjährig waffen haben darf oder so?????????
    Is da was dran, oder freue ich mich zu früh?????? :confused2: ;) ;) ;) ;)

    Achtung, bissiger Hund !!!
    laute Schreckschuss :n17:

  • besitzen nicht, nur benutzen unter aufsicht eines Jugendtrainers und nur auf zugelassenen schießstätten.

    Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme zu lösen: die Schwerkraft und der Papierkrieg. Mit der Schwerkraft wären wir fertig geworden. (Wernher Freiherr von Braun)

  • Ohh, ich liebe gesetzestexte, hab ich es richtig verstanden, das ich auf befriedeten besitztum unter aufsicht von Vater etc. schießen darf??????????
    Das wäre ja auch schon erträglich :n1:

    Achtung, bissiger Hund !!!
    laute Schreckschuss :n17:

  • Zitat

    Original von Ballermann90
    Ohh, ich liebe gesetzestexte, hab ich es richtig verstanden, das ich auf befriedeten besitztum unter aufsicht von Vater etc. schießen darf??????????
    Das wäre ja auch schon erträglich :n1:

    nein nur auf einem schießstand.
    zuhause nicht. auch nicht wenn dein vater dabei ist.

  • Hä, ich dachte es muss nur befriedetes besitztum sein??????Und ich denke unser flur, der keine fenster und 4cm Dicke massive holztüren hat is als solches zu bezeichnen, mit Freien waffen kommt man da durch keine stelle raus......

    Achtung, bissiger Hund !!!
    laute Schreckschuss :n17:

  • unter 18 ists nicht erlaubt.
    nur auf zugelassenen schießstätten , und unter aufsicht eines Jugendtrainers, wie ich obne schonmal erwähnte...

    Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme zu lösen: die Schwerkraft und der Papierkrieg. Mit der Schwerkraft wären wir fertig geworden. (Wernher Freiherr von Braun)

  • Nicht SCHON wieder. :evil:

    Die Lage ist eben NICHT klar, es gibt zur Zeit zwei Moeglichkeiten, das Gesetz zu lesen:

    1. §12(4) erlaubt das schiessen im befriedeten Besitz fuer JEDES Alter.

    2. Nur §27 erlaubt das schiessen fuer Minderjaehrige auf Schiesstaenden (Und an Kirmesbuden).


    Die Meinungen hierzu sind nicht mal bei Volljuristen durchgaengig und klar, um so DUEMMER ist es, wenn hier andauernd die restriktive Version wiedergekaeut wird.

    Und wie ich vor kurzem schon mal schrieb, sollten WIR hier auch keine restriktiven Realitaeten schaffen.

    Das sollen die Gerichte machen, wenn denn jemals ein solcher Fall verhandelt wuerde.
    Was ich nicht glaube, da so einen Schwachfug, wie manche hier betreiben, nicht mal vom schlimmsten Waffenhasser zu hoeren ist.

    Apropos, in Darf man zu Hause schießen? wurde dieser Duennsinn auch schon mal durchgewuergt.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

    Einmal editiert, zuletzt von promillo (31. Oktober 2004 um 21:59)

  • Ach Murat, auch durchs staendige Wiederholen wirds nicht wahrer.

    Kannst Du mir ein hoehchstrichterliches Urteil aufgrund des akt. WaffG vorlegen, aus dem hervorgeht, warum §12(4) weniger gelten soll, als §27?
    Ja oder nein? Im Falle eines neins solltest Du es in diesem Thema einfach mit Nuhr halten.

    Was wir hier tun, sind Mutmassungen aufgrund von Laienmeinungen aeussern.
    Nicht mehr und nicht weniger.

    Wenn wir allerdings weiter vielfach so tun, als ob unsere restriktivsten Laienmeinungen geltendes Recht waeren, dann duerfen wir uns auch nicht beklagen, wenn die Behoerden es irgendwann auch mal so sehen.

    Das hier ist ein ebensogrosser Schwachsin wie die hysterischen Ideen in WO, dass die Teilnahme an auslaendischen IPSC-Wettbewerben fuer Deutsche zukuenftig verboten sei.
    Nur dort werden solche geistigen Tieffluege geloescht, waehrend der vergleichbare Schwachfug mit dem Schiessen unter 18 hier leider immer stehen bleibt und wie ein Virus immer weiter verbreitet wird.
    Politisch gesehen ist so etwas sehr unklug. Wobei ich bei gewissen Leuten sowieso den Eindruck habe, dass sie in Wahrheit verkappte Entwaffner sind, die durch die Absonderung absurder Meinungen hier eine fuer uns alle unguenstige Rechtssituation erzeugen wollen.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Die erste Frage die ich mir hier stelle ist, warum deine Laienhafte Deutung ungenauer Gesetztestexte ehr der Richtigkeit entsprechen soll als irgend eine andere von anderen Usern hier bist du Richter, ode rhast sonstige Berufliche erfahrung mit der Materie ?
    Des weiteren halte ich es persönlich für sehr viel klüger vorsichtig an die Sache heranzugehen und nur das tun was wirklich erlaubt ist. Sonst könnte es nämlich schnell passieren das es ein anders Lautendes Urteil geben wird, und dann heißt es das es in ganz Deutschland irre Waffennarren gibt die ihre Kinder zu Hause einer Schießausbildung unterziehen.
    Und zu guter letzt möchte ICH persönlich nicht derjenige sein aufgrund dessens Rat irgendjemand Schwierigkeiten mit dem Gesetz bekommt.

    Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme zu lösen: die Schwerkraft und der Papierkrieg. Mit der Schwerkraft wären wir fertig geworden. (Wernher Freiherr von Braun)

  • Ich sag doch gar nicht, dass ich Recht hab.
    ich sage nur, dass in diesem Thema kein Mensch etwas genaues weiss, nicht mal Juristen.
    Und dass die Aussage "Es ist garantiert verboten" ebenso falsch ist, wie "Es ist garantiert erlaubt".
    Man weis es nun mal nicht, wobei die §12(4)er Auffassung mindestens so stichhaltig ist, wie die §27er.

    Und solange muss man sich eben NICHT ins Hemd machen und schon gar nicht etwas als Fakt ansehen, was keiner ist.

    Wenn die §27er Aufassung Recht werden sollte (Was wir alle zu verhindern versuchen sollten), dann ist der Schiessport in D sowieso erledigt, weil wir dann international schlicht und einfach chancenlos werden und mittelfrstig der Schiessport in Deutschland mangels Nachwuchs ausstirbt.

    Angesichts solcher Aussichten wuerde ich vielleicht doch mal etwas kaempferischer sein und auf mein Recht, meine Kinder selber zu erziehen (Immerhin ein Verfassungsrecht), nicht nur aufgrund von Geruechten und vorauseilendem Gehorsam aufgrund eines schlampig formulierten Ordnungsrechts verzichten.

    Aber im Endeffekt muss jeder selber wissen, was ihm seine Familie und seine Freiheit wert sind.

    Wenn ich mal Kinder habe, werde ich mich jendenfalls an §12(4) halten und nicht an Geruechte.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • promillo:
    Wenn man sich mal die Struktur des WaffG näher anschaut sieht man, das § 3 + § 2 Abs. 1 "Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche" unter "Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen" steht.

    Der § 12 "Ausnahmen von den Erlaubnispflichten" dagegen unter "Unterabschnitt 2 - Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen" und offensichtlich bezieht er sich auf die §§ unter gleichem Unterabschnitt.

    Nach derzeitig geschriebenen Recht und nicht nach Wünschen, Hoffnungen, sehe auch ich den § 3 "Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche" als relativ getrennt von den §§ 10 bis 12 stehend und somit dominiert die Tendenz des § 3.

    Interessant ist auch, das es bisher im alten WaffG nie expliziet einen hervorgehobenen Paragraphen gab, der sich in dieser Art auf den Umgang mit Waffen durch Jugendliche bezog. Gibt einem zu denken.

    Ich persönlich halte es für angebrachter, in einem öffentlichen Forum eine mehr restrektive Einstellung beim Umgang mit Schußwaffen durch Jugendliche zu vertreten, als eine (genauso an den Haaren herbeigezogene :ngrins:) aufmunternde Meinung.
    Da es, wie du ja auch sagst, bisher noch keine klare Rechtsdeutung gibt, ist es für ein Elternteil in der "Kellersituation" z. Z. sicherlich ratsamer deinem Rat nicht zu folgen bzw. zu schweigen.