Hi,
ist euch eigentlich Folgendes schonmal aufgefallen:
Im §42a steht nirgends was vom Öffnen. Es ist immer die Rede von "Messern mit einhändig feststellbarer Klinge" - solange man es mit einer Hand verriegeln kann, ist es ein Einhandmesser, auch wenn man zum Öffnen 5 Hände und 'ne Brechstange braucht. Ob ein Daumenpin dran ist oder nicht, ist also egal, solange die Klinge (einhändig) feststellbar ist.
So, Schwarzblick aus, wieder realistisch sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass euch ein Beamter deswegen anp*sst,.. na ihr wisst schon.
Und ich pack mein Bauhaus-Mora in die Tasche, damit bin ich auf der sichereren Seite ;^)