Beiträge von alexandru

    Nein, genau genommen kannst du keine Waffe "kaufen" wenn du nicht erwerbsberechtigt bist. Du kannst dem BüMa Geld dafür zahlen das er die Waffe nicht mehr zum Verkauf anbietet, dein Eigentum kann sie aber nicht sein, da sie es nicht sein darf. So meine Auffassung des Gesetzes.


    Soweit ich weiss hat Erwerb und Besitz im Sinne des WaffG nur etwas mit der Ausübung tatsächlicher Gewalt zu tun (also Umgang). Eigentumsverhältnisse wären dann unabhängig davon. Kann ich aber nicht sicher sagen.

    Wäre im theoretischen Fall einer Insolvenz auf jeden Fall wichtig, da das eben den Unterschied machen würde, ob die Waffe in die Insolvenzmasse übergeht oder nicht (relevant z.B. im o.g. Fall von SV mit angeschlossenem Waffenhandel).

    Vorallem: Er besaß die zwei Luftgewehre legal, da er im Besitz des kleinen Waffenscheins war... *Kopf trifft Wand*


    Das Beste kommt aber zum Schluss: Da nicht auszuschließen war ?( , dass der Besitzer in seiner neuen Wohnung auch scharfe Waffen hat, wurde gleich mal sicherheitshalber eine Hausdurchsuchung richterlich angeordnet. Weil er Druckluftwaffen und freie Militaria besaß ?(?(?( Da fragt man sich, wie lange es noch dauert bis sich das BKA mal die Userliste von co2air.de schnappt und bei allen Usern mal sicherheitshalber in die Wäscheschublade guckt, da ja nicht ausgeschlossen werden kann das hier scharfe Waffen zu finden sind. :kotz:

    Sprichst du von einer scharfen Waffe? Ohne WBK darfst Du auch keine scharfe bzw. WBK-pflichtige Waffe haben und schon gar nicht transportieren. Du könntest zwar eine "kaufen", aber du dürftest sie im waffenrechtlichen Sinne nicht besitzen, außer auf dem Schießstand.

    Die einzige Variante die ich kenne soetwas zu machen, ist wie ein Schützenverein hier in der Nähe, der einen angeschlossenen Waffenhandel hat. Da kann man schon vor Erlangung der WBK eine Waffe kaufen, welche dann vor Ort gelagert und nur zum Schießen ausgehändigt wird. Allerdings ist das nur als Übergang bis zum Erwerb der WBK gedacht, nicht als langfristige Lösung.

    Ich kannte den Fall noch nicht und ich muss sagen, dass mich die Argumentation schon etwas an meinem Rechtsverständnis zweifeln lässt. Bei einer Schlägerei ist ja oft die Lage unklar, aber in diesem Fall wurde die Notwehrlage klar anerkannt. Und trotzdem mutet man dem Verteidiger zu sich gegen mehrere Angreifer nur mit den Fäusten zu wehren? Und dann wird noch nichtmal der Notwehrexzess aus Furcht anerkannt??

    Ich war schon mal in fast der gleichen Situation, ich kann nur für mich sprechen: Körperliche Überlegenheit hin oder her, wenn einer unprovoziert und unerwartet auf einen losgeht und auch noch ein Freund in Gefahr ist, hat man Panik (außer vielleicht man kloppt sich eh ein paar mal die Woche). Wenn ich damals was dabei gehabt hätte, hätte ich es sehr wahrscheinlich auch eingesetzt, ohne darüber nachzudenken.

    Muss man sich mal reinziehen, da laufen welche rum, suchen Stress und das sind dann die Opfer. Bin zwar kein Fan von solchen Parolen, aber in dem Fall geht der Täterschutz echt vor Opferschutz. Traurig. ;(

    Hast du am PC / Laptop kein Bluetooth? Von Handy zu Handy wird wahrscheinlich nicht ohne weiteres. Die Datei wird übertragen werden, aber das andere Handy wird nichts anfangen können damit. Wenns ein Android-Handy ist könntest du dann diese App probieren. Alles unter der Vorrausetzung, dass dein Sony es so mach wie meins vor ca. 8 Jahren.

    Ich hatte mal so einen SIM-Kartenleser, der selbständig sichern und zurückspielen konnte, das hat aber nicht richtig funktioniert. Brauchst du aber meiner Meinung nach auch nicht, da dein Handy eigentlich alles kann. Nimm notfalls die Software von Sony, damit sollte es eigentlich auf jeden Fall gehen.

    Kenne das Zylo jetzt nicht, aber bei meinem (ganz) alten Sony, gabs die Möglichkeit das Adressbuch per Bluetooth zu senden. Das wurde dann als CSV-Datei gesendet und ging ohne zusätzliche Software. CSV kannste dann fast überall importieren.

    Das hier wäre übrigends die Software die du bräuchtest um dein Handy per Datenkabel zu verbinden: PC Companion

    So, das mit dem feilen hat geklappt. Ist eigentlich sehr einfach, weil man die 11mm-Schiene einfach abnehmen kann, nachdem der Lauf raus ist. Da hängen nämlich die Laufführungen dran die auf dem 3. Bild innen zu sehen sind. Die kann man dann bequem einzeln feilen.

    Die Diabolos kommen jetzt zwar rund raus, so wirklich hat sich die Präzision aber nicht verbessert. Trefferlage auf 7 m um gute 5 cm nach oben (war klar), aber der Streukreis hat sich leider nicht groß geändert (ist etwas größer als die Trommel). Zumindest hab ich keine Ausreißer mehr, was vorher ab und zu vorkam.

    gisewhcs:
    Was für Streukreise schafft denn so dein 6" Crosman?

    es wundert mich leider nicht, dass so viele, sich ursprünglich nur Verteidigende anschließend vor Gericht stehen. Erkläre mir bitte was die "Gebotenheit" explizit für Einschnitte in das Verteidigungsrecht definiert. Und was ist die Gebotenheit? Dann wird Dir auch klar, warum er nicht mehr zurück darf und warum der Schlag mit dem Spaten auf den Schädel gar nicht gut ist. :nuts:

    Zitat

    In folgenden Fallgruppen wird eine Beschränkung des Notwehrrechts angenommen: Unfugabwehr (Bagatellangriffe, die an der Grenze zu noch sozialüblichen Belästigungen liegen), Angriffe von Kindern, Geisteskranken und anderen offensichtlich schuldlos handelnden Personen, Krasses Mißverhältnis zwischen angegriffenem Rechtsgut und dem durch die Verteidigung bedrohtem Rechtsgut, Personen mit enger persönlicher Beziehung (z.B. Eheleute, nahe Verwandte).


    Was ist nun ein krasses Mißverhältnis? Allgmein werden hierfür Beispiele wie Gewalt gegen einen Kaugummi- oder Kirschendieb betrachtet, allerdings ist damit mit Sicherheit nicht ein auf frischer Tat ertappter Einbrecher gemeint.

    Warum die Verteidiger vor Gericht landen? Musst du den Staatsanwalt fragen, der strickt seine Variante zusammen und erhebt Anklage. Sei es aufgrund der Aussage des Täters oder weil sich der Verteidiger verplappert. Ich kenne aber keinen Fall wo jemand wegen Körperverletzung gegen einen Einbrecher auch verurteilt wurde.

    Hallo, habe das Video zufällig in Youtube gefunden und finde es sehr interessant passt ja auch zum Thema.


    Hatte ich schon gepostet, aber bei dir ist es zumindest eingebunden :^)

    Und dann wäre die variable "zusammenschlagen" und "totschlagen". Welches Diebesgut würde den Tod rechtfertigen?


    Versteh doch mal, das Notwehrrecht macht diese Unterscheidung nicht so. Ich darf nur so lange zuhauen, wie der Angriff dauert. Wenn der Dieb mein Eigentum fallenlässt ist der nicht mehr gegeben und ich darf ihn höchstens noch festhalten (Festnahme durch jedermann).

    Bei einer Schusswaffe isses halt anders. Da drückt man meistens nur einmal ab und der Angreifer ist tot. Solange aber ein Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut vorliegt, ist das in meinen Augen aber auch rechtens (gesetzlich).

    Moralisch will ich das gar nicht bewerten.

    as ist allenfalls eine provozierte Notwehrlage. Peter hat die Gefahrenlage, die ihm vom Einbrecher hätte drohen können verlassen. Gegenwärtiger Angriff auf sich ist nicht mehr gegeben. Wenn Peter jetzt zurück geht, dann dürfte er es sehr schwer haben sich auf Notwehr zu berufen. So wie im geschilderten Fall, Spaten über den Kopf, dann sitzt Peter mit Sicherheit wg. gefährlicher KV mit Todesfolge vor einem Gericht oder gar wegen Totschlag. Der Richter wird ihm sagen, dass er die Polizei hätte verständigen sollen und sich nicht selbst wieder in Gefahr zu begeben.


    Das stimmt so nicht! Es ist einem Opfer nicht zuzumuten eine mildere Verteidigung (Flucht) zu wählen, wenn damit die Preisgabe wesentlicher Interessen verbunden ist. Der Täter ist noch Haus, der Angriff auf Hausrecht und Eigentum ist noch nicht abgeschlosse, also ganz klar Notwehrlage. Egal ob ich nochmal vorher ne Runde um den Block renne.

    Was anderes wäre es wenn er den Täter verfolgt, und zusammenschlägt. Das wäre nur Notwehr, wenn er erkennen könnte, dass der Täter Diebesgut dabei hat (gegenwärtiger Angriff auf Eigentum).

    NUr mal so am Rande... Einbrecher die in Wohnungen einbrechen in welchen noch wer ist? naja kein Kommentar ;D


    Ooooh, das gibts öfters als du glaubst. Einer ehemaligen Lehrerin von mir ist das passiert: Da sind nachts mindestens zwei Leute in ihre Wohnung eingebrochen, während sie im Bett lag. Sie hat alles mitgekriegt, hat sich aber aus Angst schlafend gestellt. Du kannst dir vorstellen was für Todesängste man da austeht.

    Via Fernsehen ist der Bericht in der ganzen Welt zu sehen.
    Via Internet nicht mehr.


    Japp, in meinen Augen totaler Unfug.

    Aber dafür kannst du die neusten Chart-Hits bei YouTube reinziehen, die hier gesperrt sind :))

    Was ich super fand war die Halle fürs Indoor_Tontaubenschiessen. So etwas kannte ich bisher noch nicht.


    Guck mal HIER

    Danke für die Links gilmore, insbesondere bei der Juwelierin hätte mich alles andere überrascht. Hatte selber schon gesucht, aber kein Urteil gefunden. Hat aber schon einen ziemlich bitteren Beigeschmack.

    Im Fall Sittensen gibt es aber noch kein Urteil, oder?

    Ich sprach ja auch von "eine Schlägerei" nicht "nach einer Schlägerei". Wenn keiner was macht, ist es keine Schlägerei, zumindest nach meinem Verständnis für derartige Handlungen.


    Hast recht, ich hatte mich verlesen, mein Hirn hat aus dem "damit" ein "wenn" gemacht. :wacko: :wacko:

    Das widerspricht sich aber mit
    § 34 Strafgesetzbuch
    Rechtfertigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig,


    Das widersrpicht sich nicht, Notstand kommt nur in Frage wenn Notwehr nicht angewendbar ist. Gefahr ist nicht gleich Angriff. Die Beispiele dei Daily Carry angeführt hat zeigen das ganz gut. Anderes Beispiel wäre auch die Verteidigung gegen Hunde (vor dem Gesetz Sachen). Sofern sie nicht vom Halter als Waffe verwendet, also per Kommando gehetzt werden, gilt hier auch der Notstand.

    Soweit ich informiert bin soll das heißen das ich z.b. eine Schlägerei schlichten darf ohne rechtliche Konsequenzen zu bekommen. Jedoch darf ich nicht mit nem Baseballschläger dazwischen hauen damit beide ruhig sind.

    Wen beide ruhig sind, darfst du mal gar nix, ausser evtl. einen an der Flucht hindern. Wenn jemand angegriffen wird, gilt die Nothilfe als Unterfall der Notwehr, d.h. du kannst dazwischen gehen mit egal was, auch mit ner Waffe. Dies wäre aber nicht ratsam, da du in so einem Fall später beweisen musst das eine Notwehr- bzw. Nothilfesituation vorgelegen hat, was bei ner Kloppereis nicht sehr schwer wird.

    EDIT: In Wikipedia stehts auch.

    Zitat

    Zu beachten ist hierbei, dass für eine bevorstehende Beeinträchtigung eines Rechtsgutes durch die rechtswidrige Handlung eines Menschen („Angriff“) in § 32 StGB mit der Notwehr (einschließlich Nothilfe) eine speziellere Regelung gilt.

    Ich sehe die rechtliche Lage eigentlich genauso klar wie Tiju, darum wundert mich sowas und sowas umso mehr.

    Ich denke §34 kann wenn überhaupt ein Verhängnis werden, wenn der Angreifer mit nem Messer zu ner Schießerei geht.


    Soweit ich weiss, wird §34 nur angewendet wenn eine Gefahr von einer Sache oder nicht unmittelbar von einer Person ausgeht. Bei einem Einbrecher wäre dies auch in der verdrehtesten Darstellung nie der Fall.

    Danke für den Input!

    Ich hab da die Führung am Laufanfang vorsichtig Stückchen für Stückchen nach unten ausgefeilt bis das fluchtete.
    Den Lauf hab ich zum testen immer mit Pappe von oben verkeilt.
    Als das dann passte hab ich den Kram mit 2-Komponenten-Kleber eingeklebt.


    Klingt vielversprechend, darauf läuft es dann wahrscheinlich hinaus. Bin zwar kein Fan von Kleben, aber ich glaube in dem Fall dient es dem höheren Zweck :^)

    Danke auf für die Hinweise zur Trommel. Bei mir ist da zwar momentan kein sichtbarer Spalt, aber die Trommeln sind wirklich ein bisschen uneben.

    Weiss jemand wo ich einen Ersatz-/Wechsellauf mit Aufnahme kriegen würde, falls ich die Aktion versemmele?

    Ansonsten hilft warscheinlich nur eus einer Schraube mit Holzgewinde die Spindel nachzufeilen/drehen und die alte abmachen und die neue mit bohrlehre an der richtigen Stelle plazienen.


    Wäre schwierig, da die Spindel auch abgestuft ist, würde im nachhinein wahrscheinlich wackeln. Außerdem ist direkt unterhalb der Spindel eine Aussparung. Was man machen könnte ist die Spindel vorsichtig grade absägen und mit einem beidseitig angespitzen Nagel hochsetzen. Da ist mir das Risiko aber zu hoch da die Spindel nacher schief ist.

    Auf dem dritten Foto sieht man, dass Alexandru den Lauf schon entfernen konnte. Was mich nur wundert, wo ist dieses Metallplättchen?


    Das dient als Gegenkante für die Laufarretierung und fällt einfach raus wenn man den Lauf entfernt. Auf dem dritten Foto kannst du es links unten neben dem Stift sehen. :D

    Habe zwar wenig Hoffnung, aber hab hier schon manche Idee gelesen auf die ich selbst nie gekommen wär.

    Mein Problem:

    Bei meinem Crosman 357 ist die Kammer der Trommel relativ zum Lauf einen guten Millimeter nach unten versetzt. Folge: Die Diabolos kommen vertikal gequetscht raus wenn man aus der Trommel schießst und man sieht deutlich dass sie sich nur einseitig in die Züge pressen.

    Habe 4 Trommeln, ist überall gleich.

    Sowohl die Aufnahme für den Lauf, als auch die Spindel für die Trommel sind leider ein großes Plastikteil, weshalb ich keine Idee hab wie ich die Trommel hoch oder den Lauf runter krieg. Evtl. könnte man mit einer langen Feile die Aufnahme des Laufes unten etwas ausfeilen, aber irgendwie glaub ich, dass ich da mehr kaputt mache als repariere. Wenn nacher der Lauf wackelt hab ich nix gewonnen. Weiss jemand Rat?

    Ich denke wenn jemand unbefugt in dein Haus eindringt, ist das zweifelsohne nach dem Notwehrparagrafen ein gegewärtiger Angriff auf dein Hausrecht und möglicherweise auf dein Eigentum. Das heisst, eine Notwehrsituation liegt klar vor, auch ohne das dich der Einbrecher direkt angreift.

    Liegt eine Notwehrsituation vor (und das ist der eigentliche Knackpunkt, denn oft wird eine Notwehrsituation angenommen, wo keine besteht), darfst du alles tun was notwendig ist um den Angriff abzuwehren. Es kann niemand von dir fordern, dass du dich in Gefahr begibst, indem du dich auf einen Nahkampf mit dem Einbrecher einlässt, wenn dir andere Mittel zur Verfügung stehen.

    So steht das im Gesetz. Im Ernstfall muss man die Situation natürlich dem Richter glaubhaft machen, was dann schon wieder komplizierter ist. Es kann gut sein das trotzdem Anklage gegen dich erhoben wird, es wäre mir aber neu, dass in solch eindeutigen Fällen, Opfer aufgrund ihres Handelns verurteilt wurden.

    Relevanter Beitrag

    Bei eGun gibts die auch 100 für 33 EUR, original Umarex. Hab ich vor einiger Zeit mal geholt, hatte bisher keine Probleme.

    Mit den Kapseln wird die Fehlfunktion sicher nix zu tun haben. Hier gabs übrigens ein ähnliches Problem, da lag es daran, dass eine zerbröselte Dichtung das Ventil blockiert hat. Wer weiss wie lange die Dinger schon im Lager gelegen haben. Würds aber nicht näher untersuchen, sondern direkt zurückschicken.