Nein, genau genommen kannst du keine Waffe "kaufen" wenn du nicht erwerbsberechtigt bist. Du kannst dem BüMa Geld dafür zahlen das er die Waffe nicht mehr zum Verkauf anbietet, dein Eigentum kann sie aber nicht sein, da sie es nicht sein darf. So meine Auffassung des Gesetzes.
Soweit ich weiss hat Erwerb und Besitz im Sinne des WaffG nur etwas mit der Ausübung tatsächlicher Gewalt zu tun (also Umgang). Eigentumsverhältnisse wären dann unabhängig davon. Kann ich aber nicht sicher sagen.
Wäre im theoretischen Fall einer Insolvenz auf jeden Fall wichtig, da das eben den Unterschied machen würde, ob die Waffe in die Insolvenzmasse übergeht oder nicht (relevant z.B. im o.g. Fall von SV mit angeschlossenem Waffenhandel).