Verstehe das ja bei einer scharfen, nur bei einer Schreckschuss Gas oder auch Signal Waffe kapiere ich das nicht, das liegt ja in der eigenen Verantwortung, das
man die Waffe so wegschließt das sie kein unberechtigter in die Finger bekommt.
Verstehen muss man das nicht, es ist nun mal so geregelt. Da gabs jemand, der kam auf die tolle Formulierung "...ist...gleichgestellt" und hat evtl. die Konsequenzen nicht bedacht. Oder war es Absicht?
Wenn du planst, evtl. eines Tages eine WBK zu beantragen, informiere dich bitte über den erlaubten Umgang mit SSW, sonst ist deine Zuverlässigkeit schnell mal futsch.
Die Themen KWS, Aufbewahrung, usw. wurden schon ausführlich diskutiert, wenn du dennoch offene Fragen hast, mach doch nen neuen Thread auf, damit man deine Fragen auch findet.
"Machen" tut man den KWS nicht, der wird beantragt, bezahlt und ggf. bewilligt. Mir wurde beim Beantragen gesagt, dass man neu erworbene SSW nicht nachtragen lassen muss, sondern lediglich der Istbestand formhalber aufgenommen wird, da es sowieso erlaubnisfreie Waffen sind. Das kann bei dir aber ganz anders sein, das erfährst aber nur vom entsprechenden Sachbearbeiter.
Zu deiner Anfangsfrage: Die RG96 ist ein ausgereiftes Modell, das seit Jahren auf dem Markt ist und viele Leute glücklich macht (auch mich ). Die PK380 ist noch nicht so lange auf dem Markt, aber die bisherigen Aussagen und Tests sind durchweg positiv. Geh zum Büma, nimm beide in die Hand und die, welche dir mehr "schmeichelt" nimmst mit nach Hause.
Gruß,
Glocky