Beiträge von Glocky

    Hallo Marius,

    wenn ich bei meinem Kumpel in Österreich bin, übernehme ich stets "mein" Gerber Gator2. Dieses leistete bereits zahllos gute Dienste auf der Hütte, beim Angeln oder auf der Jagd. Die Klinge mit Wellenschliffteil ist massiv und kann alles außer die Haut vom Fischfilet trennen. Ich mag die Form der glatten Klinge, da sie gut auf meine Armbewegung beim Schneiden oder Schnitzen passt.

    Es ist mit Sicherheit kein Alltagsmesser, da es schwer ist und ordentlich aufträgt. Dazu kommt, dass es unter die bösen Einhandmesser fällt. Durch die massige Klinge kann man es mit einer schwungvollen Handbewegung öffnen -> ganz arg böse.

    Gruß, Glocky

    Hello Gabor,

    thanks for your video!

    Just a dream from the past: Once upon a time H&K had a dream of a simple gun everyone could have and the VolksPistole was born.

    Nowadays we're very far from this.

    Hallo Zusammen,

    Erst mal ein dickes Lob an blue1980 für den tollen Testbericht, ich werde mir auch eine 914 in Titan gönnen.

    Dass der Signalbecher nicht zugelassen ist und deswegen nicht verwendet werden darf ist ärgerlich, für mich aber kein Problem, da ich es an Silvester nur knallen lasse.

    Der Importeur wird sich sicher melden, wenn es zum Signalbecher was neues gibt.

    Schönes Wochenende noch,

    Gruß, Glocky

    Verstehe das ja bei einer scharfen, nur bei einer Schreckschuss Gas oder auch Signal Waffe kapiere ich das nicht, das liegt ja in der eigenen Verantwortung, das
    man die Waffe so wegschließt das sie kein unberechtigter in die Finger bekommt.


    Verstehen muss man das nicht, es ist nun mal so geregelt. Da gabs jemand, der kam auf die tolle Formulierung "...ist...gleichgestellt" und hat evtl. die Konsequenzen nicht bedacht. Oder war es Absicht?
    Wenn du planst, evtl. eines Tages eine WBK zu beantragen, informiere dich bitte über den erlaubten Umgang mit SSW, sonst ist deine Zuverlässigkeit schnell mal futsch.
    Die Themen KWS, Aufbewahrung, usw. wurden schon ausführlich diskutiert, wenn du dennoch offene Fragen hast, mach doch nen neuen Thread auf, damit man deine Fragen auch findet.

    "Machen" tut man den KWS nicht, der wird beantragt, bezahlt und ggf. bewilligt. Mir wurde beim Beantragen gesagt, dass man neu erworbene SSW nicht nachtragen lassen muss, sondern lediglich der Istbestand formhalber aufgenommen wird, da es sowieso erlaubnisfreie Waffen sind. Das kann bei dir aber ganz anders sein, das erfährst aber nur vom entsprechenden Sachbearbeiter.

    Zu deiner Anfangsfrage: Die RG96 ist ein ausgereiftes Modell, das seit Jahren auf dem Markt ist und viele Leute glücklich macht (auch mich :D ). Die PK380 ist noch nicht so lange auf dem Markt, aber die bisherigen Aussagen und Tests sind durchweg positiv. Geh zum Büma, nimm beide in die Hand und die, welche dir mehr "schmeichelt" nimmst mit nach Hause.

    Gruß,
    Glocky

    Dass die angekündigten Erscheinungstermine regelmäßig nach hinten korrigiert werden scheint eine gängige Mode zu werden, schade.

    Evtl. hat da jemand im Marketing den Urlaubsmonat August übersehen?

    Dann warte ich weiter geduldig auf die "neuen" Modelle.

    Gruß,

    Glocky

    Hallo Neunzehn85,

    du solltest die Funktionstüchtigkeit der Auszieherkralle testen. Dazu demontierts du den Schlitten, hälst ihn in senkrecht und platzierst eine ungeschossene Kartusche am Stoßboden, so dass diese von der Kralle gegriffen wird. Nun drehst du den Schlitten langsam in die Waagerechte (Schussposition). Dabei sollte die Kartusche von der Auszieherkralle gehalten werden und nicht herausfallen.

    Wenn die Kartusche herausfällt kann folgendes sein:

    - starke Verschmutzung oder Sandkorn zwischen Schlitten und Auszieherkralle -> Demontieren, reinigen

    - lasche oder gebrochene Feder -> ersetzen, evtl. auf Garantie

    - fehlerhafte Auszieherkralle -> ersetzen, evtl. auf Garantie

    Den letzten Punkt kann wohl leider nur der Umarax Service beurteilen, da von uns sicher niemand eine Herstellungszeichnung hat.

    Gruß,

    Glocky

    Im Prinzip ist der ersten Antwort schon alles gesagt, aber nur noch ein paar Interpretationen:

    "Auftrag" und "Rechnung" evtl. sogar mit ausgewiesener Mehrwertsteuer deuten auf ein Gewerbe hin, dafür benötigt man entsprechende Erlaubnisse.

    Auch für die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung/ -instandsetzung wird ein Erlaubnisschein benötigt, vorrausgesetzt man schraubt an wesentlichen Teilen rum.

    Gruß, Glocky

    Es passt nicht ganz hier rein, aber dabei handelt es sich um meine Erfahrungen mit dem Zoll.

    Zwei Beispiele:

    Ich arbeite in einem Maschinenbauunternehmen und wir beziehen Bauteile aus aller Herren Länder. Eines Tages kam ein Schreiben vom Zoll, ihnen liegt eine Sendung vor und sie stufen die Teile als Waffenteile ein. Dabei handelte es sich um rechteckige Bauteile mit zahlreichen Führungen, die "Verschluss" hießen. Dann kamen zu einem vereinbarten Termin zwei Zollbeamte in die Firma, welchen wir dann anhand der Konstruktionsunterlagen erläuterten, dass es sich zwar um einen Verschluss handelte, dieser aber keinesfalls zu einer Waffe gehört, sondern zu einem Werkzeug. Ursprung allen Irrtums war hier eine falsche Zolltarifnummer und eine verdächtige Teilebezeichnung.

    Dann sandte mir ein Bekannter aus Übersee eine Shoei Nachbildung der MP44, vom Zoll als "Kriegswaffe" samt Munition (da lagen 5 Patonendummys im Ladestreifen bei) eingestuft. ich bekam ein Schreiben, ich solle doch meine Ausnahmebewilligung und meine Verbringungserlaubnis vorlegen. Ein kurzes Telefonat und dann gabs beim Zoll eine Beschau des Gegenstandes und allen war schnell klar, dass es sich um keine Schusswafe handelt. Aber der Schreck bei mir war groß!

    Lieber Treadstarter ich wünsche dir einen guten Ausgang der Sache!

    Hallo,

    frage doch einfach mal bei Redwolf, ob ein "F" im Fünfeck drauf ist. Wie schon vorher gepostet bringt ein "F" ohne Zulassung leider nichts. Weiterhin muss bei Importware (unter 7,5J) noch ein Warenzeichen/ Name des Importeurs drauf.

    Das Paket wird beim Zoll sicher bemerkt, wenn es vom Exporteur mit der richtigen Zolltarifnummer versehen wurde.

    Ein nachträgliches Aufbringen des "F" Zeichens ist nur noch durch Beschussämter möglich. Hierfür solltest du aber zum Besitz und Transport der Waffe berechtigt sein.

    Wenn die Waffe vom Zoll unbemerkt bei dir ankommt und keine Zulassung hat, überlasse sie schleunigst einem Berechtigten.

    Gruß,

    Glocky

    Hallo,

    beim Versand einer Schusswaffe bist du bis zur Grenze des Bestimmungslandes verantwortlich, dann ist der Empfänger verantwortlich. Ist er zur Einfuhr nicht berechtigt, verbleibt die Ware beim Zoll und dieser ermittelt gegen den Empfänger. Bei erlaubnispflichtigen Waffen bekommst du gar keine Verbringungserlaubnis, wenn der Empfänger nicht erwerbsberechtigt ist.

    Also ich rate dir, vorher exakt abzuklären, ob der Däne erwerbsberechtigt ist, damit ein Versand Sinn macht.

    Bei uns in Schwaben sind die Vereine nicht so gierig. Ich war/bin durch mehrere Umzüge in 3 Vereinen Mitglied.

    Aufnahmegebühren kennt man hier nicht, im reinen Druckluftverein zahlst so 20€ Jahresbeitrag, mit KK/GK sinds dann ca. 50€ Beitrag und ca. 50€ Standnutzung im Jahr.

    Dafür wird von dir erwartet, dass du bei im Verein mitwirkst. D.H. dass man bei öffentlichen Veranstaltungen beim Aufbau, Abbau sowie in der Bewirtung hilfst. Hier wird dann auch das Geld verdient, das zum Unterhalt der Vereinsheime und Schießstätten benötigt wird.
    Es wird auch gerne gesehen, wenn du in der Vereinsgaststätte mitwirkst, d.h. so 3-4 Abende im Jahr bist dann da dabei.
    Genauso kannst 2-3 Samstage zur Pflege der Anlagen (Rasenmaähen, Schießstand renovieren, ...) einplanen.

    Wer 750€ Aufnahmegebühr und 250€ Jahresbeitrag verlangt hat meiner Ansicht nach keinen Bock auf neue Mitglieder.

    Gruß aus Schwaben

    Und was meinen die eigentlich mit "Cop-Killer-Munition"?


    Das wissen die wohl selber nicht genau, in aktuellen Herstellerkatalogen findet sich keine entsprechende Munitionssorte :rolleyes: . Es sind wahrscheinlich hochrasante, kleinkalibrige Kurzwaffenmunitionen gemeint, wie die 5,7x28 oder die 4,6x30, die übliche Schutzwesten durchdringen können. Hier gibt es aber schon Verbote im Kurzwaffenbereich....

    Ich denke bei dem Vorstoß der Grünen handelt es sich um einen erneuten Versuch, die Bevölkerung so weit als möglich zu entwaffenen. Da sind Schlagworte wie "Cop - Killer - Munition" hilfreich, um die waffen- und ahnungslosenlosen Abgeordneten zu überzeugen, die dann evtl. zusammen eine Mehrheit bilden. Hier kommt man sich als Schreckschusswaffenbesitzer irgendwie diskriminiert vor :( , da man mit Verbrechern in eine Schublade gesteckt wird.

    Liebe Legalwaffenbesitzer nutzt euer Wahlrecht!

    Gruß,

    Glocky

    Nachträglich ein Zug/ Feldprifil einzubringen, wird daran scheitern, dass dein glatter Lauf nicht mehr genug Aufmaß hergibt, um hier Züge im üblichen Durchmesserbereich einzubringen. Dabei kann es sein, dass deine Züge dein Geschoss gar nicht mehr beeinflussen, sondern nur als Gasentlastung dienen. Kelchgeschosse sollten hier erste Wahl sein.

    Ansonsten werden heute die Laufinnenprofile auch noch spanlos mit Dornen gedrückt.

    Gruß, Glocky

    Hallo Ruger Air Magnum,

    in Deutschland bekommt man "Einzelladerlangwaffen mit gezogenem Lauf" mit der gelben WBK für Sportschützen, als Jäger (Langwaffen allgemein) oder als Sammler mit entsprechendem Sammelgebiet auf der roten WBK (wurde so schon gesagt). Damit eine Erlaubnis zur Einfuhr erteilt werden kann, muss der Empfänger zum Erwerb und Besitz berechtigt sein und der sichere Transport durch einen Berechtigten gewährleistet sein. Wenn man zum Erwerb und Besitz in Deutschland nicht berechtigt ist, stellen sich die Fragen bezüglich Einfuhr gar nicht. Die Einfuhr würde ich über einen Händler machen, der weiß was zu tun ist und dieser prüft auch, ob ihr die Vorraussetzungen zum Erwerb erfüllt, bzw. sagt euch wie ihr diese erlangen könnt (kann in Deutschland ein langer Weg werden). Anbei: bei Importware fallen nicht unerhebliche Kosten für Bewilligungen, Zoll und dergleichen an, evtl. habt ihr Pech und ein übermütiger Zöllner stuft die Waffe falsch ein, dann geht der Papierkrieg richtig los :wacko: .

    Gruß,

    Glocky

    Das Thema Kosten wurde schon angesprochen, diese dürften enorm ausfallen. Selbst wenn das kein Problem wäre, bekommst du das System mit ner 9mm PAK wohl kaum zum Laufen, da es sich um einen verriegelten Verschluss handelt, der mit Verschlussfedern zwischen 12 und 16lbs (5500 - 7300g) verriegelt wird. Das sorgt für ordentlich Wiederstand, dazu muss noch der Hahn gespannt werden :S .

    Bei den Salutwaffen (frei ab 18 ) handelt es sich meines Wissens ausschließlich um veränderte Langwaffen (korrigiert mich bitte), die auch nicht so stark beschränkt werden wie Kurzwaffen (Die "Kurzen" werden gerne missbraucht, erst gestern in Elchingen passiert).

    Gruß,

    Glocky

    Ups, da war wohl einer schneller...

    d.zilles-gibts da rechtliche Gruende?Oder wollen die einfach nur aus Profitgier selber Arbeitsstd in Rechnung stellen koennen?Ist schliesslich ne simple,frei ab 18 Zinkplempe,sogar noch im Beschussbefreiten Kaliber 6mmFlobert...Ne neue bekomme ich ja auch problemlos zugeschickt...warum also nicht n Griffstueck?


    Hallo Medjay,

    ich denke nicht, dass hier Umarex Arbeitszeit schinden möchte, sondern bestimmte Bauteile generell nicht an Endkunden geliefert werden. Die rechtlichen "Probleme" liegen einmal in der Prüfung, ob der Empfänger berechtigt ist, den Gegenstand zu erhalten und sicherzustellen, dass nur er diesen erhält (Problem f. Uma). Zum anderen in der "Nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung" (§26 WaffG), die die Instandsetzung mit einschließt (Dein Problem, wenn du das Teil selbst austauschst). Ein erneuter Beschuss entfällt bei diesem Kaliber, da er generell nicht erforderlich ist. Allerdings muss sichergestellt werden, dass das Ersatzteil der zugelassenen Bauart entspricht.


    Gruß Glocky

    Hallo Scheckheft,

    dass sich die Auszieherkralle abgenutzt ist, ist eher unwahrscheinlich, da diese i.d.R. gehärtet und angelassen ist. Wenn mal das Öl runter ist und die Patronen immer noch nicht ausgezogen werden, dann nimm den Schlitten ab und setze eine Patrone in den Stoßboden rein und schau, ob die Patrone von der Auszieherkralle gehalten wird. Wenn nicht, dann kann die Feder hinter der Auszieherkralle gebrochen sein, oder ein Fremdkörper verhindert, dass die Auszieherkralle weit genug zur Patrone kann, um diese zu halten.

    Nur mal so erläutert: Beim Schuss drückt sich die Patrone durch den Staudruck im Gaslauf von selbst aus dem Patronenlager und überträgt diese Bewegung auf den Schlitten. Die Auszieherkralle hat hier eine eher untergeordnete Rolle, z.B. die Auswurfrichtung der Hülse zu beienflussen.

    Gruß, Glocky

    auch bleibt er beim Repetieren am Hahn hängen


    Bleibt er hängen im Sinne von "er hakt ein" oder gleitet er einfach nur schwer darüber? Es ist normal, dass der Schlitten den Hahn beim Überfahren etwas nach unten drückt, dadurch läuft der Schlitten etwas schwerer. Aber er muss durch die Kraft der Schlittenfeder selbsständig wieder in seine Ausgangslage bzw. bis zum Schlittenfang gleiten.

    Ansich würde ich nicht lange überlegen und die Waffe aufgrund des schwergängigen Schlittens und der Späne zurückgeben. So ein Span hat die dumme Eigenschaft, dass er sich gerne dort festsetzt, wo man ihn am wenigsten brauchen kann.

    Gruß, Glocky