Gaspistole nach Dänemark verschicken

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 950 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juli 2011 um 08:08) ist von sascha74.

  • Hallo Leute. Ich habe bei egun eine Mauser HSC 90 verkauft. Sie wurde von einen Dänen gekauft. Meines wissens ist die einfuhr von Gaspistolen nach Dänemark illegal. Mache ich mich strafbar,wenn ich ihm die Waffe schicke? Wenn ja,würde ich ja eigentlich gegen dänisches Recht verstoßen.Kann ich dafür denn in Deutschland belangt werden?Oder ist er allein dafür haftend? Er behauptet der Besitz in Dänemark wäre ab 18 legal.

  • Was in einem andren Land Legal ist oder nicht, kann dir Egal sein, nicht Egal sollte dir Lieber die neuen Auslands Versand Bestimmungen von DHL sein, da jetzt wohl Waffen ins Ausland schicken mit DHL Verboten ist, die anderen Versand Unternehmen wie Hermes, GLS und DPD selbst im Inland dies Verbieten.

    Da bleibt nur Overnite und da kostet der Versand ins Ausland ca 60.- euro, jetzt ist bloß die Frage, ob du Auslands Versand angegeben hast oder nicht.

    Ich gehe lieber diesen hin und her aus Weg, ausser zu Össis schicke ich nichts ins Ausland, da Österreich ebenfalls DHL hat und es mit den Gesetzen auch keinen Ärger gibt.

    MFG
    Canny

  • Aber, aber ..... es heisst doch Normalerweise immer : "TrDänen lügen nicht" :)

    Hier gibt es eine Übersicht der Regelung in Dänemark:

    Externer Link

    Wenn ich Punkt 5 richtig verstehe, würde das Bedeuten: Über 18 Jahre, aber nur mit Behördlicher Sammel-Genehmigung

  • naja eine HSC 90 ist ja wahrscheilich keine Waffe von Historischen Interesse. aber gut lassen wir das mal hingestellt

    Ich denke, du hast den Passus nicht richtig verstanden?

    Die Sammel-Genehmigung bekommt man in Dänemark nur für SSW mit Historischer Bedeutung. Also wird Dein Käufer relativ schlechte Aussichten auf eine Genehmigung haben.

    Aber Du kannst Dir ja gerne selber die Mühe machen, die rechtlichen Bestimmungen herauszusuchen!!

    Lassen Wir das mal hingestellt!

  • Hallo,

    beim Versand einer Schusswaffe bist du bis zur Grenze des Bestimmungslandes verantwortlich, dann ist der Empfänger verantwortlich. Ist er zur Einfuhr nicht berechtigt, verbleibt die Ware beim Zoll und dieser ermittelt gegen den Empfänger. Bei erlaubnispflichtigen Waffen bekommst du gar keine Verbringungserlaubnis, wenn der Empfänger nicht erwerbsberechtigt ist.

    Also ich rate dir, vorher exakt abzuklären, ob der Däne erwerbsberechtigt ist, damit ein Versand Sinn macht.

  • Die Sammel-Genehmigung bekommt man in Dänemark nur für SSW mit Historischer Bedeutung.

    Ist denn die historische Bedeutung der SSW oder des scharfen Vorbildes in dieser Hinsicht relevant? ?(

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling: