Beiträge von telum

    Zitat

    Original von F600


    Aspiration - Einatmen von Dingen die nicht in die Luftroehre / Lungen gehoeren. Das ist hier aber falsch. Du loest einen Trigeminusreiz aus der ueber einen komplexen Signalbogen die Ausatmung und den Hustenreiz bewirkt.

    Ich glaube nicht, dass OC in die Lungen gehört. Ich habe geschrieben, dass es das Gefühl der Aspiration auslöst, nicht eine Aspiration selbst!
    Durch die starke Reizung entsteht das Gefühl der Aspiration und damit der starke Hustenreiz. Hast du schon mal eine richtig scharfe Schote gegessen und dann eingeatmet, keine Aspiration, aber wie war das Gefühl?
    Meinst du nicht, dass wenn du zuerst schreibst, dass über den Trigeminusnerv der Hustenreiz ausgelöst wird und dieser ein lebenswichtiger Reiz ist und dann am Ende des Absatzes "Somit ist der 'lebenswichtige Reflex' leider nicht zutreffend", dir selbst widersprichst?
    Der reflektorisch ausgelöste Husten ist ein kräftiger Expirationsstoß, der eine Aspiration verhindern soll. Husten ist ein Schutzreflex (ich bezweifle, dass dieser in dem Fall rein durch den Schmerzreiz ausgelöst wird, und selbst wenn wäre es irrelevant). Er ist ein lebenswichtiger Reiz, ohne den wir alle wohl schon erstickt wären. Und dass die Atmung beim Husten nicht normal ist, ist wohl klar.

    Dass die Wirkung von OC beim gesunden Menschen lebensgefährlich ist, habe ich nie behauptet, sondern dass es lebenswichtige Reize auslöst, weshalb (um mich schon wieder zu wiederholen)es auch von der Polizei verwendet wird, weil es sein kann, dass ein Schmerzreiz allein, bei Personen die unter Drogen stehen, gar nicht wahrgenommen wird. Wenn man auf den Auslöser für lebenswichtige Reflexe "drückt", reagiert man auf jeden Fall, außer man ist tot oder im Koma.

    Wikipedia ist voll von Infos "Trigeminale Wahrnehmung"...und bla
    Ich bin die Diskussion über OC leid.

    Scheinbar sind wir unterschiedlicher Meinung (oder doch nicht?), was ich nicht in endlosen Diskussionen breitreten will.

    Gruß

    Wenn wir von großen Kalibern sprechen. Ein Freund von mir, ein langjähriger Jäger, aber kein Trophäensammler!!!, hat sich angeblich beim Schießen einer .458 Lott was gezerrt oder so...

    Ich kann das irgendwie nicht glauben, weil der ein langjähriger Schütze ist, aber auf der anderen Seite: Warum sollte er lügen?

    Muss zugeben, dass ich nur weiß das .458 Lott eine Büchsenmunition (?) ist, aber sonst keine Ahnung habe, was das für eine (scheinbar) Mordsmunition ist.

    Kennt jemand von euch das Kaliber?

    Gruß

    Zitat

    Original von Floppyk


    So machen es die meisten Sportschützen, sofern nicht Mindestimpulse eingehalten werden müssen. Zum Papierlochen reicht das völlig, die Waffe verschleißt weniger und es macht nicht soviel Aua in der Hand.


    Auch normal. Ich habe eine PPK in 7,65 und zwei andere Taschenpistolen in 6,35 mm. Alle haben eines gemein: Nur rudimentäre Visierung und brettharten Abzug aus Sicherheitsgründen. Damit ist präzises Schießen fast unmöglich und setzt sehr viel Übung voraus. Man darf auch nicht vergessen, dass das reine (frühe) Selbstverteidigungspistolen sind. Sie sind nicht zum Scheibenschießen gedacht, sondern eher auf kurzer Distanz einsetzbar.
    Ich treffe mit den Dingern auf sportlichen Distanzen auch nichts.


    Kommt noch auf die Lauflänge und die Gewichtsverteilung an, aber die 44'er hat theoretisch 50 % mehr Leistung und liegt mit langen läufen bei strammen 1500 Joule. Mit stramm geladener Munition keilt sie schon ganz ordentlich. Ich habe beide Kaliber und auf einer Vereinsmeisterschaft habe ich mir eine Blase am Handspann geschossen, weil ich Dussel es versäumt habe, mir vorher sanfte Munition zu drücken. So hatte ich ausgerechnet nur noch die bekannt harte Fiocci zur Verfügung. Nun trage ich Handschuhe, wenn ich den Prügel schieße.


    Die 50AE ist eine Pistolenpatrone, vornehmlich für die DE. Wenn wir bei Revolver bleiben, vergleiche lieber mit der 500 S&W. Ich habe sie einmal geschossen, aber da ist die Spaßgrenze bei weitem überschritten. Über 3000 Joule tun einfach nur mächtig weh in der Hand. Muss ich nicht wieder haben.

    Mir ist gesagt worden, dass man .38 Special ohne Bedenken aus einer S&W .357 Magnum verschießen kann...ist ja im Prinzip eine Erweitung von der Erweiterung. Zuerst die .38, dann die größere .38 Special und dann die noch stärkere .357 Magnum.
    Ich weiß aber was Viper meint: Wenn man .38 Special verschießen will, soll man sich keine .357 Magnum kaufen. Die Blasen an den Händen sind mir sehr bekannt *lol*
    Niemals, wenn man mit harter Munition schießt, Holzgriffe nehmen...
    Da hatte ich einmal sogar einen Bluterguss, aber nichts Interessantes, habe ganz normal weitergeschossen, aber wäre zu vermeiden gewesen.
    Ich hab das sowieso nicht mehr gespürt, der Bluterguss ist mir nach dem Schießen aufgefallen.

    O.K. dann liegt das beschissene Schussbild mit der 6,35mm offenbar an der Waffe.

    Naja bei .44 Magnum mit 7 Zoll Lauf dürfte es dann ja ganz schön krachen :crazy2:

    Die 500 S&W hab ich ganz vergessen. Gut, die interessiert mich nicht, schließlich soll das ganze ja Spaß machen und man will ja auch gut treffen.

    Gruß

    F600

    Die Atmung wird schon signifikant beeinflusst, weil das Gefühl der Aspiration entsteht (deshalb auch das Husten usw.)
    Ich habe geschrieben "lebenswichtige REFLEXE", nicht Funktionen!!!
    Sonst wäre das Zeug schon längst erlaubnispflichtig oder verboten.
    Bei den Sicherheitshinweisen meines OC-Geräts steht:" Giftig beim Einatmen, Verschlucken, oder Berührung mit der Haut oder den Augen.
    Reizt die Augen, Atmungsorgane (die wohl lebenswichtig sind und für das Gefühl der Aspiration verantwortlich sind) und die Haut." ...ich glaube nicht, dass der Hersteller lügt und ich weiß von anderen, die es einmal benutzen mussten, wie heftig die Reaktion (bei aggressiven Besoffenen, die mit Adrenalin vollgepumpt, unbedingt jemanden zusammenschlagen wollten) ist.
    Und so ein alter Mann wollte sich das Ding ansehen, drückte ab und traf den Angestellten eines Waffengeschäftes am Arm. Die Haut wurde feuerrot und er ließ sich im Spital behandeln. Was glaubst du was passiert, wenn du das in Augen, Nase oder Mund bekommst!
    "Die Grünen" sind nicht, oder nicht allein, dafür verantwortlich, dass es gegen Menschen nicht verwendet werden darf (zeigt sich schon daran, dass CS erlaubt ist, aber nicht zuverlässig wirkt, und die Bullen kein CS verwenden).

    Natürlich macht die Dosis das Gift, ich habe aber auch nicht behauptet, dass ein Getroffener an einer Vergiftung stirbt, sondern nur dass es giftig ist!

    Fuxe

    Das musst du auch nicht, wenn dir die Zeit nicht bleibt, also ein unmittelbarer Angriff bevorsteht. In einer Notwehrsituation sind, je nach Situation, alle Mittel erlaubt.
    Wenn du deine Gesundheit oder dein Leben im angemessenen Rahmen schützt, musst du gar nichts sagen. Du musst dann genauso nicht mit strafrechtlichen Folgen rechnen, wie jemand, der keine Nahkampfausbildung beherrscht. Ein DJ, den ich kenne und der sowas kann, hat so einen Typen rausgebeten, der ist auch ganz normal rausgegangen bis er sich draußen blitzschnell umdrehte und zuschlagen wollte. Der DJ wehrte sich und der Typ verlor die Vorderzähne. Er rief die Polizei, sagte nichts von seiner Ausbildung, Zeugen da, alles gut, keine Folgen.
    Es geht einzig um die Wahl der Mittel zur Verteidigung und das Verhältnis zur unmittelbaren Bedrohung.

    ViperM

    Stimmt, nach dem ersten Schuß ist die Nervosität bei einer Waffe, die man noch nicht geschossen hat, eigentlich weg (wirklich Angst sollte man nicht haben, weil das ins Auge gehen kann). Einer zieht die .357 Magnum voll mit Double-Action durch...das könnte ich nicht.
    Na mal sehen wie die kracht :)
    Hat einen 7 Zoll Lauf, dürfte also auch ziemlich genau schießen.

    Kleine Kaliber sind nichts für mich (wie ich an der TPH sehen konnte).
    Ein paar Runden mit .357 HP gehen schon, nach 100 Schuss oder so wirds anstrengend für mich. Am besten schieße ich noch mit
    .38 Special, .38 oder 9x19.

    Wusste gar nicht, dass es eine Glock in .40 ACP gibt...mal im Kettner nachsehen...

    Danke für die Antworten.

    Gruß

    Zitat

    Original von Fuxe

    Manche Leute glauben das scheinbar.
    Da gibt es welche, die einen Nahschuss ins Gesicht mit einem verächtlichen Nieser überstehen und dann noch ordentlich "hinlangen".
    Wieder andere posen in der Richtung: " Pass auf, ich hab den 2. Kong in Ha- noi und trage den braunen Furz in der Hose", der Nächste macht mit einer SSW Schiessübungen auf angreifende Bier- oder Weinflaschen usw.... :new16:

    Manchmal fragt man sich bei solchen Leuten, ob deren Intelligenzquotient höher als 25 ist ( 30 braucht ein Glas Milch um sauer zu werden ).... :evil:

    Bei CS vielleicht, bei Capsicum oder Nonivamid schaut man anders aus ...und dann auch noch auf nahe Distanz. Das Zeug reizt nicht nur, sondern ist auch giftig und darf gegen Menschen, außer von der Polizei, nicht verwendet werden. Verwendet man es doch, muss man glaubhaft machen, dass man dieses Zeug nicht vorsätzlich zur Selbstverteidigung gegen Menschen bei sich hatte (während man CS vorsätzlich zur Selbstverteidigung gegen Menschen laden kann)...aber da wird das Gesetz nicht so genau genommen. Bei Capsicum oder Nonivamid kann der Angreifer mehr Speed als Hirn im Schädel haben und ist trotzdem, zumindest für einige Zeit, außer Gefecht, weil es direkt eine heftige physiologische Reaktion auf lebenswichtige Reflexe (z.B. der Atemreflex) auslöst. Auch auf den Videos auf youtube, wo US-Marines das Zeug freiwillig "genießen" ist selbst bei den härtesten Burschen dort, ein kurzer Schock und eine mehr oder weniger starke Desorientierung zu bemerken. Nicht zu vergessen, dass die dann auch mit Wasser spülen können.

    Schießübungen mit SSW auf Flaschen sind wohl vollkommen sinnlos. Wenn man eine Nahkampfausbildung beherrscht, sollte man das auch der Polizei gegenüber für sich behalten, weil man dann gleich als Schläger eingeschätzt wird. Jemand, der nicht einen Kurs wie "Bruce Lee in fünf Tagen" gemacht hat, würde nie einem Angreifer sagen, dass er sowas beherrscht, denn tatsächlich sind bei einer Auseinandersetzung, Überraschungseffekt und Konsequenz am wichtigsten.

    Gruß

    Hi zusammen!

    Habe die Suchfunktion benutzt, aber dazu in der Form nichts gefunden. Ich hoffe ich habe diesmal gründlich genug gesucht.

    Im Schießkeller verschieße ich mit der S&W .357 Magnum hauptsächlich .38 Special, weil die .357er bei mehreren Schüssen nicht mehr unbedingt angenehm ist. Der schlechteste Schuss war auf 25m das letzte Mal zwischen Achter- und Neunerring, ist nicht besonders, aber auch nicht mies.
    Eine Bekannte hatte eine Walther TPH 6,35mm mit (wusste gar nicht, dass es die in .22 l.r. auch gibt). Also habe ich mal mit der 6,35mm geschossen und ich habe, glaube ich, einmal den Fünferring getroffen, alle anderen gingen in den Sand. Ich muss ziemlich dumm dreingeschauen haben, als ich das Schussbild sah. Dann habe ich korrigierend geschossen, das Schussbild war zwar besser, aber noch immer mies.
    (Schieße immer frei, also dass die Waffe frei beweglich beim Schießen ist) Die Waffe ist vom Büchsenmacher überprüft worden, alles in Ordnung. Kennt jemand von euch diese Waffe? Lag es da an mir oder weil die Distanz zu groß war? Verstehe das nicht ganz, weil ich mit der .38er Special auch nicht so mies treffe. Die Besitzerin der Waffe hat gar nichts auf 25m getroffen.

    Ein Bekannter nimmt nächstes Mal eine S&W Kaliber .44 Magnum mit.
    Ich habe das Kaliber nie geschossen, möchte aber einmal schauen wie ich treffe. Da ich schon den heftigen Rückstoß der .357 Magnum kenne und dieses Kaliber kleiner ist als .44 Magnum, habe ich schon ein bisschen Respekt. Sogar der Besitzer möchte sie nur mit Gummigriff schießen (wegen Schwielen an den Händen).
    Hat jemand von euch schon beide Kaliber geschossen?
    Wie groß ist der Unterschied zwischen .357 Magnum und .44 Magnum in Bezug auf Rückstoß und Knall?
    Es gibt ja auch .50 AE, aber die dürften nur Wahnsinnige schießen *lol*

    Ein Freund möchte in den Waffenpass, eine Kurzwaffe zur Selbstverteidigung nehmen (hat ein riesen Grundstück mit Haus und die Gegend ist nicht besonders sicher).
    Er will eine Glock im Kaliber .45 ACP ???
    Ich habe ihm zu einer Glock 17 geraten, alleine schon wegen der hohen Magazinkapazität und so zum Schießen ist sie auch billiger (denke schon, dass er damit auch im Schießkeller schießen will). Er weiß jetzt nicht so recht.
    Was meint ihr?

    Sind einige Fragen, wäre toll, wenn jemand, der sich besser als ich damit auskennt, vielleicht eine beantworten kann.

    Gruß

    Zitat

    Original von DGK


    Ein richtig "böser Junge" der mit ner scharfen Waffe rumrennt, ist in mindestens 99% der Fälle in Deutschland kein gammliger abzieher, der jemandem das Handy oder sonst irgend nen kleinscheiss klaut. Die verdienen Ihre Kohle mit ganz anderen Sachen, und es wäre jawohl Amateurmäßig wegen sowas aufzufallen. Da ist die warscheinlichkeit viel höher, das mal ein Abzieher oder Stressmacher an einen "bösen Jungen" gerät und richtig Probleme bekommt.

    Genau so ist es!

    Übrigens kann einem eine Waffe, die man zum Selbstschutz bei sich trägt, bei mehreren Angreifern, schneller abgenommen werden als man glaubt, vor allem wenn sie leicht sichtbar ist. Und dann bekommt man es mit seiner eigenen Waffe zu tun.
    Warum trägt die Wache in Gefängnissen wohl keine Schusswaffen, außer vorne bei den Detektoren?!

    1.) Deshalb führe ich sie ja auch nicht!?

    2.) Wenn es tatsächlich zu einem Zwischenfall kommt, muss man eben sehr schnell reagieren können, das kann, muss aber nicht in Notwehr mit einer SSW oder einem Verteidigungsgerät geschehen.
    Kann sein, dass man zu irgendeiner Waffe gar nicht mehr kommt und man dann mit der Faust am schnellsten ist. Bodyguards tragen Waffen, verfügen aber auch über eine Nahkampfausbildung, weil es so schnell gehen kann, dass man nicht einmal mehr eine Waffe ziehen kann, SSW oder sogar scharf. Wer sich nur auf Selbstverteidigungsgeräte/ -waffen verlässt, ist naiv.

    Wenn es schon zu spät ist und man schon einen Hund am Arm hat, sollte man entgegen des instinktiven Gefühls zu ziehen, drücken, weil das einen Würgereflex auslöst und der Hund unwillkürlich die Bisskraft verliert, oder wenn das nicht möglich ist, kräftig auf die Schnauze hauen.
    Oder man hat Pech! Es kann einem auch ein Blumentopf auf den Kopf fallen und da hilft gar nichts.

    Was den Einsatz von SSW betrifft bin ich ganz Ottottos Meinung.
    Es würden nicht nur SSW verboten werden, sondern derjenige, der sie leichtfertig einsetzt wird u.U. mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen haben, wenn er nicht innerhalb des Notwehrparagraphen, der sowieso schon hauchdünn ist, gehandelt hat. Druck und Mündungsfeuer einer SSW können auch tödlich wirken, aber das müsste sowieso jeder wissen, der eine besitzt oder sie darüber hinaus auch führt.

    Ich glaube es schon und brauche keine Fotos. Ich habe mich diesbezüglich geirrt.

    Zitat

    Original von Promo

    Das Kaliber .22 ist definitiv frei ab 18, egal welches Geschoss, da es ein Langwaffenkaliber ist für welches es eben auch Kurzwaffen gibt!

    Gruß Georg

    Das stimmt allerdings, sogar nach deinen eigenen Angaben, nicht.
    Im Kaliber .22 Hornet gibt es von RWS Vollmantelgeschoße.

    Daher ist das Kaliber .22 allgemein nicht immer erlaubnisfrei.

    Gruß

    "Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
    oder geschlossenem Hohlspitz "
    Wie gesagt wird .22 lr aus Faustfeuerwaffen verschossen. Wie auch immer, jemand ohne waffenrechtliches Dokumet kann ja versuchen beim Waffenhändler eine .22lfB HV-Hohlspitz zu kaufen. Ich denke bei einer .22 Mag. HV-Hohlspitz wird er Erfolg haben, aber nicht im Kaliber .22 lfB, die er in eine Faustfeuerwaffe stecken könnte.

    Wenn er sie bekommt, habe ich mich eben geirrt.

    Dass .22lfB-Patronen nicht immer erlaubnisfrei zu erwerben sind, ist kein Schwachsinn.

    Waffengesetz, 29. Mai 2008 - Expansivmunition:

    "2. Expansivmunition
    Gemäß § 17 Abs. 2 letzter Satz WaffG hat der Bundesminister für Inneres Munition für
    Faustfeuerwaffen mit Expansivmunition sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme
    solcher für Jagd- und Sportwaffen durch Verordnung zu verbieten.
    In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
    und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
    oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
    ...
    Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
    die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
    Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem
    Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
    für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen."


    Für .22lfB gibt es Expansivmunition z.B.: RWS .22lfB HV-Hohlspitz.
    Jedoch ist eine .22lfB -Patrone, ohne diese Waffentechnik, erlaubnisfrei zu erwerben. Deshalb habe ich auch die Möglichkeit eingeräumt, dass der Besitz erlaubnisfrei sein müsste, sofern es sich nicht um eine Hochleistungspatrone handelt und habe erwähnt, dass eine Kurzwaffe (eigentlich geht es hier darum "ab wieviel Millimeter" eine Waffe erlaubnisfrei ist) die diese Munition verschießt, erlaubnispflichtig ist.

    Der letzte Satz meines Postings ist allerdings falsch, da auch andere Kaliber erlaubnisfrei besessen werden dürfen (z.B. Luftdruckmunition), die aus einer erlaubnispflichtigen Waffe verschossen werden können.

    Das hat nichts mit Interpretation, sondern mit Gesetzen zu tun.

    Zitat

    Original von Hundefänger
    Solange du nicht die Waffe auf die Polizisten richtest, sollte es da kein Problem geben. Das die Polizei eventuell gereizt auf Schusswaffen reagiert, kann ich verstehen, schließlich weiß man nie obs nicht doch ne Scharfe ist.

    Wieso ist es deiner Meinung nach ratsam, die Polizei zu rufen wenn du ein Angriff erfolgreich abgewehrt hast?

    Da kriegst du höchstens noch ne Anzeige und nen Prozess aufgedrückt, wo der Angreifer die Fakten verdrehen und dir mit Hilfe eines Gutmenschenrichters einen reinwürgen kann.
    Ich hab in der Hinsicht wenig vertrauen in eine objektive Rechtssprechung.

    Naja, auch wenn du in einer Notwehrsituation eine SSW auf eine andere Person richtest, wird die Polizei reagieren und sobald sie eine Pistole/ einen Revolver sieht, bist du auf jeden Fall im Visier.

    Das mit der Rechtssprechung sehe ich z. T. auch so wie du, nur ist glaube ich das größere Übel, wenn die Polizei dann ev. zu dir kommt, als wenn du sie rufst. Schießen darf man SSW nur in einer Notwehrsituation (auf der Straße) und dafür sind Zeugen von Vorteil. Wenn man die Polizei nicht verständigt, könnte das so ausgelegt werden, dass man annahm, sich gar nicht in einer Notwehrsituation befunden zu haben, denke ich (obwohl das der Fall war).

    Hi!

    Die Frage ist vielleicht seltsam, aber bei mir ist es so, dass ich zwar eine SSW habe und führen könnte, es aber nicht tue. Ich schieße damit zu Silvester.

    Es gibt Situationen in denen ich das Führen unangenehm finde.
    Wenn es tatsächlich zu einem Zwischenfall kommt, muss man sehr schnell reagieren können, vor allem bei einem aggressiven Tier.
    Dazu kommt natürlich, dass (auch wenn durch Laufsperre, PTB und andere Merkmale, die Waffe als SSW erkennbar ist) die Polizei nicht sofort wissen kann, dass die Waffe nicht scharf ist und bei einem Zwischenfall hört die Polizei nur, dass jemand eine Waffe abgefeuert hat (auch wenn es eine Notwehrsituation ist). Im schlechten, aber nicht sehr wahrscheinlichen Fall, ist gerade die Polizei in der Nähe und hört die Schüsse, dann ist die Wahrscheinlichkeit eines Missverständnisses natürlich noch viel größer. Natürlich ist es ratsam, so schnell wie möglich nach dem Zwischenfall selbst die Polizei zu rufen, aber trotzdem...
    Die Hitze des Mündungsfeuers ist natürlich auch nicht zu vergessen.

    Ich trage zum Schutz den Jet Protector DS-201 immer bei mir (musste ich zum Glück noch nie benutzen), der leicht als nicht-tödliche Waffe zu erkennen ist und auf den ich aus der Tasche sehr schnell zugreifen kann. Nachteil ist, dass er nur zweimal abgeschossen werden kann (aber da soll es auch schon andere Modelle geben) und man genauer treffen muss als mit Reizstoffpatronen. Vorteil ist, dass bei Einhaltung des nötigen Abstandes, auch bei einem Windstoß, der Schuss nie "nach hinten losgehen" kann und im Unterschied zu normalen Pfeffersprays der Druck nicht nachlässt, weil er über elektrische Zündung abgeschossen wird.

    Wie macht ihr das, falls ihr eure SSW zum Schutz bei euch trägt?
    Habt ihr wirklich einen Holster, um schnell zugreifen zu können, vor allem bei Hunden? Fühlt ihr euch dabei nicht unwohl oder unsicher?

    Würde mich mal interessieren.

    Ich habe mal im Schießkeller Platzpatronen ausprobiert.

    Waffe: Walther P22 (9mm P.A.K)

    Munition: SK Schönebeck 9mm P.A. Knall

    Ich habe geschossen, was das Zeug hält, nicht eine Funktionsstörung und ein ordentlicher Rumms. Fast kein Unterschied zu einer scharfen Patrone zu hören (vielleicht nicht ganz im Kaliber "9mm scharf", wir haben vorher Magnum-Kaliber geschossen, da hört sich unmittelbar danach alles darunter "leiser" an).

    SK Schönebeck ist demnach absolut empfehlenswert für SSW.

    Zitat

    Original von glockat

    Aber nurfür Faustfeuerwaffen, Langwaffenmun is ab 18 frei!!!

    Naja.

    WaffG
    § 24. Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder
    mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines
    Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen
    und nur von diesen erworben und besessen werden.

    Demnach müsste der Besitz einer .22lfB (lang für Büchsen) erlaubnisfrei sein, weil sie kein Zündhütchen hat und unter 6,35mm liegt,
    jedoch wird diese Munition auch von vielen
    KK-Sportpistolen, die natürlich erlaubnispflichtig sind, verschossen. Zudem gibt es in dem Kaliber auch Hochleistungspatronen.

    Also "Langwaffenmunition" = erlaubnisfrei, trifft nicht immer zu.

    Erlaubnispflichtig ist im Prinzip jede Munition, die aus einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe abgefeuert werden kann, deshalb gibt es ja den §24.