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Original von flens69
Vorsicht, wenn Ihr plant, eine P217 als Arbeitstier zu kaufen. Da gibt es nämlich zwei Varianten. Die erste war wohl noch nicht ganz ausgereift und so hat Erma das Teil (unter gleicher PTB-Nummer) nach kurzer Zeit als überarbeitete Version verkauft. Welche Unterschiede die Versionen haben, kann ich nicht genau sagen, aber man sollte als Arbeitstier (wenn überhaupt) nur die letzte Version nehmen. Wäre doch schade, wenn das schöne Ding nach einem Silvestereinsatz bereits defekt ist.......
Weiß jemand mehr über die Unterschiede der Modelle und wie ich diese eindeutig identifizieren kann?
Ich kann mich an die erste Modellreihe der Geco 217 noch gut erinnern. Sie hatte eben noch das typische Glock-Outfit, wurde aber sehr schnell eingestellt. Bei der nächsten Reihe wurde dann das Griffstück umgeformt und der Entriegelungshebel weiter nach vorne geschoben. Das lag offensichtlich an der für PTB erforderlichen technischen Bauweise.
Damit bestimmte Patronengrößen (7,65mm, 6,35mm) nicht im Magazin bzw. Magazinschacht verwendet werden können, musste der Magazinschacht geändert werden, also wurde die Form des Glock-Griffes geopfert.
Damit der Lauf nicht mit Werkzeug ausbaubar bzw. bearbeitbar ist, wurde die Entriegelung vorverlegt, der Lauf konnte daher wie heute üblich mit dem Griffstück verbunden werden.
Allerdings wurden auch das äussere Erscheinen von Schlitten und Patronenlager geändert, was wohl nicht unbedingt bauartbedingt war. Keine Ahnung warum.
Ich schätze, dass rein theoretisch einzelne Stücke aus der ersten Serie noch irgendwo in Privatbesitz unterwegs sein dürften. Aber wer die verkauft/versteigert wäre ja dumm.
Warum die heute so mies aussehende Geco 217 immer so teuer verkauft und gekauft wird, ist mir schleierhaft.
GAP Bruni in Deutschland... Sie erfüllt eben sehr viele Kriterien wie oben erwähnt nicht, was die PTB-Zulassung betrifft. Einen Antrag auf Beschusszulassung für ein umgebautes Einzelstück (vom fachkundigen Büchsenmacher) wird man vergessen können, den Aufwand macht kein Beschussamt mit.
Und wenn, dann dürfte nur der Fachhändler bzw. Büchsenmacher die Waffe importieren, eine Bestellung per Versand würde in einem Besitz resultieren, der Strafbar ist.
Eine Anfrage für EWB für eine Schreckschusswaffe, die keine PTB-Zulassung erhält, könnte allerhöchstens als Sammler-Berechtigung durchgehen. Ein Führen bliebe dann aber immer noch strafbar bzw. würde eine entsprechende Berechtigung erfordern, die aber nie zu bekommen ist (mit welcher Begründung denn???)
Es ist schon schade, dass eine der interessantesten modernen Handfeuerwaffen nicht als SSW erhältlich ist, aber es ist nunmal leider nichts zu ändern. Es wird vermutlich in Zukunft immer weniger Auswahl geben.
Bedanken können wir uns da maßgeblich bei der Ex-Politikerin Herta Däubler-Gmehlin, die diese Lawine losgetreten hat. "...um die bewaffneten Straftaten in Deutschland einzugrenzen" und "... amerikanische Verhältnisse [...] zu verhindern!".
Danke!
MfG