Hallo
Alter sollte eigentlich kein Problem darstellen, nun bleibt nur die frage, ob der Besitz wirklich erlaubt ist. Ich hätt da schon n Traum messer
Hallo
Alter sollte eigentlich kein Problem darstellen, nun bleibt nur die frage, ob der Besitz wirklich erlaubt ist. Ich hätt da schon n Traum messer
Hi
Naja, bei den meisten Ausländischen Anbietern steht bei solchen Messern "Nicht in die Schweiz lieferbar"
Wie bei Kettner und co.
Das macht mich auch ein bisschen stutzig
Hallo
Was ich hier noch fragen wollte...
An der letzten Fischen-Jagen-Schiessen Ausstellung hab ich an 1-2 Ständen Einhand-Messer gesehen (Springer soweit ich weiss nicht)
Die Verkäuferin meinte dass die Messer erlaubt wären, solang sie nicht in Kinos und andere öffentliche Anstalten getragen werden.
Stimmt das?
MfG
darko
Passt doch auf, vllt hat er sich ja hier angemeldet um die Patronenarten zu verstehen
Hallo
Sicher, dass man nicht eine der 3 cal. wählen kann?
MfG
darko
Marcel, wenn ich eine ICS mp5 a4 in FullAuto habe, bekommst ne PN :p
Naja... Alles was ein Gewinde für einen Abschussbecher vorne hat ist verboten...
Leider
MfG
darko
Nur für die mit Gewinde am Lauf zwischen Korn und Kimme
Einen EWERBS waffenschein für SSW
Der erste Post sollte das klären
"Stimmt, der Derringer hat kein Gewinde.
Die Abschussbecher (15 und 9mm) sind eingebaut, was das Ding nach Schweizer Lesart wohl automatisch zu einer Projektilwaffe machen dürfte..."
Waffen mit eingebauten Abschussbecher sind glaub ich legal...
Hab bei egun.ch schon oft welche gesehen.
EDIT: Es geht nicht ums projektil beim gewinde-verbot
sondern darum, dass viele Pyros nur zu gewerbszwecken dienen.
Seenot, bergen usw...(so hab ich das interpretiert)
MfG
darko
Hallo
Erst das Gesetz verstehen und DANN handeln.
MfG
darko
Hallo
ZitatDer Erwerb, die
Einfuhr und das Tragen ist bewilligungspflichtig.
Für das gibt es auch Bewilligungen...aber selbst auch wenn... zur verteidigung nimmt man ein Pfefferspray um keine Probleme mit den Behörden zu bekommen.
Aber lassen wir das aussen, wurde schon oft ausführlich besprochen
MfG
darko
guggst du Thread im SSW-Unterforum an
Hallo zusammen
Für jede Regel gibt es Ausnahmen.
Hier ein Auszug aus einer Email:
ZitatDer Erwerb und die Einfuhr von Schreckschusswaffen zu Sammelzwecken ist
mit den erforderlichen Bewilligungen erlaubt.
Die Gebühren belaufen sich z.Zt.
- Waffenerwerbsschein für SSW Fr. 50.00 + Fr. 20.00 für den Auszug aus dem
Zentralstrasfregister
- Bewilligung für die Einfuhr einer SSW Fr. 50.00.
Also gibt es die Möglichkeit, SSW mit Gewinde vorne aus D zu importieren.
Zu den Pyro-bezogenen Fragen:
ZitatAlles anzeigenEine Schreckschusswaffe mit einem Gewinde in der Laufmündung oder
zwischen Visier und Korn wird zur Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit. a WG, weil die beiden Begriffe
Treibladung und Geschoss gegeben sind. Der Zündfunken der Knallpatrone entzündet die Treibladung
der Pyro-Knallpatrone. Diese fliegt ca. 15 Meter weit und verursacht dort einen Knall oder er
ergibt sich ein schönes "Sternenbild".
Somit handelt es sich bei diesem Produkt um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Der Erwerb, die
Einfuhr und das Tragen ist bewilligungspflichtig.Nun noch zu den pyrotechnischen Gegenstanden.
In der Schweiz unterschieden wir
- pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken (Feuerwerk),
- pyrotechnische Gegenstände zu gewerblichen Zwecken.
Bei den Produkten, die mit einer Waffe (Pistole, Revolver, Flinte) abgeschossen
werden handelt es sich um pyrotechnische Gegenstände zu gewerblichen Zwecken (Seenot, Bergnot
sowie Vertreibung von Vögeln in den Rebbergen oder in den Kirschbäumen).Diese Produkte fallen nicht unter das Waffengesetz, sondern unter das Bundesgesetz über
explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz, SprstG). Es ist in der Schweiz verboten,
pyrotechnischen Gegenstände, die zu anderen Zwecken bestimmt sind, zu Vergnügungszwecken
zu verwenden, Art. 15 Abs. 5 SprstG, Art. 37 SprstG.
Wie man sieht, braucht man für all das je eine Bewilligung.
Ob es sich lohnt? Wenn man die "Schnäppchen" von egun.de und die neupreise vergleicht....
Ich sage ja...
Wer also SSW sammeln will und in der Schweiz wohnt, ist also nicht verloren.
MfG
darko
"Danke! Außerdem welches Lg bis 7,5 Joule empfohlen wird, was keine Knickladung hat!"
MfG
darko
PS: ich beantworte nur seine fragen...was er will is mir schnuppe
Hallo
Geht doch
Also...
Es gibt viele Gewehre ohne knicklauf...
Wie wärs mit nem gebrauchten FWB 300?
Oder wenn du mehr Geld invsestieren willst HW 97k?
usw usw
Schau doch mal die Testberichte an...gibt dort viele nicht-knicker
MfG
darko
sehr lustig! Dachte eigtl dass dies ein souveränes Forum wäre...
AHEM
Ja ICH schon wieder.
Was erwartest du von dem Forum?
Das sie dir bei allem helfen? dass du nix dafür tun musst?
Nenenene... ohne konkrete Fragen, richtiger Stiel wird hier nix draus.
Jeder Thread, mit konkreten fragen, die durch die suchmaschine nicht schon beantwortet wurden, wird von "uns" angenommen und dem schreiber geholfen.
MfG
darko
Hallo
AHEM
das LG darfst du nur führen, wenn du den Grossen waffenschein hast. Was du niemals erreichen wirst
Ausserdem die gleichen fragen wie im Softair Thread.
MfG
darko
Das hier ist nicht der chat
Kommt drauf an... zwischen 0,1cm und 20m (<- jenachdem wieviel glück man hat)
MfG
darko