Beiträge von Danziger

    Kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb allerdings einige Länder und Kreise ( z.B. Kreis WESEL in NRW )verhalten sich rechtswidrig !

    Siehe bitte unten :

    Die neue gelbe Waffenbesitzkarte
    kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb!
    Das bis 31.03.2003 geltende Waffengesetz kannte zwei verschiedene Formen der waffenrechtlichen Erlaubnisse, die für Sportschützen in Betracht kamen, nämlich die Waffenbesitzkarte nach § 28 I WaffG (alt) und die Waffenbesitzkarte nach § 28 II WaffG (alt). Diese Erlaubnisse wurden - nach der Farbe der für sie verwandten amtlichen Vordrucke - gemeinhin "grüne Waffenbesitzkarte" (§ 28 I WaffG a.F.) und "gelbe Waffenbesitzkarte" (§ 28 II WaffG a.F) genannt.

    Während die grüne WBK für Repetiergewehre, halbautomatische Gewehre und Kurzwaffen Verwendung fand, dokumentierte die gelbe WBK die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von einzellader- Langwaffen mit einer Gesamtlänge von mehr als 60 cm.
    Die Besonderheit der gelben WBK nach altem Recht bestand darin, dass nach ihrer Erteilung keine Prüfung des Bedürfnisses, der Sachkunde und der Übereinstimmung der Waffe mit einer Sportordnung bei jedem einzelnen Erwerb mehr stattfand (Steindorf, "Waffenrecht", § 28, Rdn. 13). Vielmehr wurde nach dem Erwerb seitens der Behörde in Spalte 8 des alten Formulars das Dienstsiegel eingestempelt.
    Die Frage nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes am 01.04.2003 war nun, ob die Waffenbesitzkarte in § 14 IV WaffG (neu) der alten gelben WBK entspricht. Das würde heissen, dass auch bei der "neuen gelben WBK" nicht bei jedem einzelnen Erwerb Bedürfnis, Sachkunde oder Übereinstimmung der Waffe mit einer Sportordnung erneut nachgewiesen werden müssen. In einigen Bundesländern macht man den Versuch, dem Inhaber der gelben WBK, der bereits eine Waffe auf die "neue gelbe WBK" erworben hat, die entsprechenden Nachweise abzufordern, andernfalls müsse er den Erwerb, der eigentlich legal ist, wieder rückgängig machen. Bekannt ist eine solche Behördenpraxis aus Thüringen, die auf entsprechende Weisungen des Thüringer Landesverwaltungsamts beruhen soll. Dieses Amt stellt in Thüringen die behördliche "Mittelstufe" dar, also die Stellung zwischen der unteren Verwaltungsbehörde und dem zuständigen Ministerium.

    Entgegen dieser Praxis ist festzustellen, dass die "neue gelbe WBK" in ihrer Wirkungsweise und Systematik der "alten gelben WBK" entspricht (vgl. Apel/Bushart, Waffenrecht, Band 2: Waffengesetz, 3. Aufl. 2004, § 14 Rdn 25). Auch weiterhin soll es somit dabei bleiben, dass Sportschützen Waffen mit der "gelben WBK" nach neuem Recht ohne gesonderten Nachweis von Bedürfnis oder Sachkunde in unbegrenzter Zahl erwerben dürfen. ".... Abs. 4 verlangt nicht einmal, dass die zu erwerbenden Waffen nach irgendeiner Disziplin der Schießsportordnung zugelassen sind. ...." (Apel/Bushart aaO).

    Dies ergibt sich daraus, dass man im Gesetzgebungsverfahren anfangs vorhatte, den Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb auf gelbe WBK einzuführen. Die entsprechenden Formulierungen befanden sich in einem Entwurf für ein neues Waffengesetz, der dem Deutschen Bundestag im Jahre 2002 vorlag. Der 14. Innenausschuss des Deutschen Bundestages empfahl aber, die Formulierungen, die einen Bedürfnisnachweis und einen Nachweis der Übereinstimmung der Waffe mit der Sportordnung bei jedem einzelnen Erwerb auch auf gelbe WBK festlegten, zu streichen. Dem hat sich der 14. Deutsche Bundestag angeschlossen und sich für die heute geltende Formulierung entschieden. Die Gründe dafür sind in der Bundestags-Drucksache 14/8886 nachzulesen:
    "... Die Streichung der Wörter unter Beachtung des Absatzes 1 Satz 2 und 3" sowie der Wörter unter Vorlage einer Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2" enthebt die Waffenbehörde beim Vorgang der Eintragung der (bereits auf Gelber WBK" erworbenen) Waffen der Prüfung der in Absatz 1 Satz 2 und 3 statuierten spezifischen Bedürfnis Voraussetzungen für Schießsportler; ..." (Bundestags-Drucksache 14/8886, Seite 112, Ziffer 11 am Ende).
    Damit steht fest, dass beim Erwerb auf "gelbe WBK" weder im Nachhinein ein Bedürfnisnachweis, noch der Nachweis der Übereinstimmung der erworbenen Waffe mit der Sportordnung verlangt werden kann. Behörden, die dies dennoch tun, ignorieren den Willen des Gesetzgebers und verhalten sich rechtswidrig.

    Aktuelle Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu der oben behandelten Thematik sind derzeit nicht bekannt.

    Reinhard Becker
    Rechtsanwalt
    Uferstrasse 8
    99817 Eisenach

    Zitat

    Original von theSpy
    Seh ich genauso. Und die meisten FT-Schützen offenbar auch !
    Lieber etwas mehr an Masse und den Schwerpunkt weiter vorne als leicht und wackelig. Der Wind bringt manchmal schon genug Unruhe in die Waffe.

    eben .....

    Meinung gegen Meinung
    Aussage gegen Aussage
    Geschmack versus Geschmack
    so kann es endlos weitergehen...................

    P.S.
    Ein FWB 300 S ist ein klasse Vertreter der Technik der 80er Jahren.
    Ein super verarbeitetes LG mit hochwertigem fast rückstossfreiem Feinmechanik ,damals aber gab es bei LGs keine Pressluft Technik ,kein Carbon und das wichtigste : Keine Field Target Anforderungen.

    Du willst aber immer noch mit einem Mercedes 124 gegen einen
    Mercedes E Klasse 2004 eintretten.......

    Hallo Para,

    Vermist Du die Kopflastigkeit bei Deinen Daystate ?
    Zieh einfach ein Dickwändiges Rohr über den Lauf auf.
    Daystate und viele Andere wie Steyer bauen keinen Laufmäntel mehr
    ein
    Gibt die Tatsache Dir nicht ein bisschen zu denken ?


    Tatsache ist auch ,daß die Läufe nicht unendlich lang sein dürfen
    ( schon garnicht bei 7,5 J )
    deswegen haben die Hersteller einen stabilen Laufmantel aufgezogen
    um die Viesierlinie zu verlängern dies ist eigentlich der einziger
    Grund gewesen.
    Die Schwingungen bei der Schüssabgabe ( bei 7,5 J ) ist
    ohne Bedeutung - das heißt also : sobald man keine offene Viesierung
    mehr benutzt ( Umstieg auf ZF ) ist der der Laufmantel nur ein Stück
    Rohr der mehr stört als hilft.

    Aber dies ist eben meine Meinung............

    Gruß

    Der Sigi

    Zitat

    Original von carfanatic
    Wie bereits geschrieben, 34x. Viele schiessen stehend mit kleinerer Vergrößerung, weil dann die Wackler nicht so deutlich zu sehen sind.

    Die Verwackelung ist dann kaum wahrnehmbar ,aber wackelt man
    trotzdem und ich würde sagen ,sogar mehr !

    Sagen wir mal bei eine teoretischen Vergrößerung 70X hättest Du
    die Hitzone als volles Bild in Deinen Objektiv haben - also die Treffwahrscheinlichkeit wäre noch höher . :schiess1:

    Hallo The Spy,

    Eine Arbeitsart die sicherlich Spaß macht , nicht wahr ?

    Sollte jedoch das Gewehr für FT "optiemiert" sein, dann muß (soll )
    der Laufmantel ruter ! ( wiegt fast halbes Kilo ! )
    Das Problem der sog " Kopflastigkeit " haben ausnahmslos alle FT
    Gewehre ( wegen montierten ZFs ) von daher sollte man alles tun
    um das Gewehr vorne zu entlasten.
    Ein poliertes Lauf sieht einfach super edel aus - meine ich.

    An sonsten viel Spaß am FT-Schiessen :new11:

    Zitat

    Original von OmegaMatch

    mmh, ohne es jetzt genau zu wissen: aber ich denke es geistern hier mehr leute mit 310 & co herum, als leute mit fieldtargetwaffen oder -ambitionen.
    ist aber nur eine vermutung.

    Da muß ich Dir Recht geben :scheint es hier daß meisten ,entweder
    mit BB Spielzeug oder mit Schiessbundeneisen schiessen. :new16:

    Zitat

    Original von OmegaMatch

    recht so. wieso sollten die irgendeinem fremden, der angedackelt kommt, auch die flasche füllen? andere verdienen ihr geld damit.


    zu den 300bar flaschen selber: wir haben ein kompressor im verein.


    OmegaMatch
    Du hast ein Kompressor in Verein ?
    - ich habe in Australien ein Hochseeyacht na und ?

    Wer verdient Geld damit ? :ngrins:
    Ausserdem - Du Nase-
    1.Es geht um ein einfaches menschliches Gefallentun.
    2.Die Feurerwehrmenekens werden mit Steuergelder bezahlt.
    3.Kein Wunder daß Deutschlad als Diensleistungswüsste gilt

    Zitat

    Original von Kante
    Hallo,

    bei mir besteht die Möglichkeit 200 und 300 bar Flaschen bei der Feuerwehr zu füllen dh. das THW ist dort dafür zuständig. Sind dort sehr nett . Ein bischen etwas für die Kaffeekasse und alle sind zufrieden.

    Vielleicht ist das THW ja irgendwo bei Dir in der Nähe.

    Gruß Kante

    Bei mir in Moers sind die Feuerwehrleute frech und zickig und obwohl
    die 300 Bar Anlage vorhanden ist wollen sie nichts nachfüllen -
    Zitat : " Wir sind Beamten, und wir haben so was nicht nötig " - gemeint
    ist hier der Obulus in Form von Kaffekasse. :pain:

    Also…..valor mk. 4 ich bitte Dich :huldige:

    Die sog. Airsofts sind (wohl in aller Welt ) eben für Kinder vorgesehen ,aber
    sie werden genau wie bei Überraschungseier der Fall ist,durch Erwachsene einfach missbraucht.
    Ich würde eher die Airsofts Spielzeuge von 4 bis 18 Jahre begrenzen,
    stattdessen die Dinger haben eigene Forum ........ :laugh:
    Wie im Titel : Ich werd bekloppt..... :n17:


    Gruß

    Danziger

    Zitat

    Original von Frediee
    Die MK3 müsste defibrilliert werden. Da es keinen Boschdienst in der Nähe gab, keine Erdungsbolzen uns Startkabel. musste der Bertus aufgeben - statt Auslösen nur Piiip Piiiip
    Und an die Freunde aus Belgien - :huldige:
    Sie haben uns auf dem eigenen Boden geschlagen. Meine nächste Waffe ist die S400 :lol:

    S400 ?
    was ist damit gemeint ???


    Gruß


    Sigi