Ich denke mal dass er 'ne Erbsenpistole meint. Die fällt nicht unter das Waffengesetz. Die Beschreibung klingt nämlich ganz nach "Erbsenpoistole". Kein zurückziehbarer Schlitten, nur 'ne Federspannung, wenn man sich in die Handfläche schießt merkt man so gut wie nichts und wenn ich auf den Karton in 2 metern Entfernung schieße treffe ich sonstwohin (und das obwohl ich mit meiner Diana75 im Verein recht gut treffe...)
Wenn's 'ne Softair ist dann hat Paramags recht, wenn's 'ne Erbsenpistole ist kriegst'e die auf kjeder Kirmes beim Spielzeug, da darf sogar mein Kleiner (wird bald 4) mit rumfuchteln und im garten auf die 50m-KK Scheibe schießen