ZitatOriginal von 5-atüNoch mal zum mitschreiben:
A) ist man außer Haus, sind Waffe und Munition einzuschließen;
B) dabei sind Waffe und Munition getrennt von einander aufbewahrenMöchte man Waffe und Munition immer zusammen aufbewahren, um im Falle aller Fälle schussbereit zu sein, dann eben nur in Schränken der Klasse 0 (oder höher).
Nein, nicht bei Schreckschußwaffen.
Der klassifizierte Schrank gilt nur für erwerbsscheinpflichtige Waffen (Text: "zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf").
Siehe §13 AWaffV. Für andere Waffen reicht ein nichtklassifiziertes Behältnis, das kann auch ein abgeschlossener Kleiderschrank sein.
Ob man das aus Sicherheitsgründen machen sollte, steht auf einem ganz anderen blatt.