KWS und Umzug in ein anderes Bundesland -> Umschreibung nötig?

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 832 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Juli 2016 um 10:52) ist von gilmore.

  • Hallo!

    Kurze Frage um mich (und sicher andere User) auf den neuesten Stand zu bringen:

    Ist es aktuell immer noch so geregelt, dass man bei Umzug in ein anderes Bundesland den KWS uneingeschränkt weiternutzen kann, also keine Umschreibung oder neue Beantragung notwendig ist?

    Soweit ich weiß, ist der KWS auch nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig, richtig?

    Meinen KWS habe ich 2011 in Berlin bekommen und wohne nun wieder in NRW.

    Ich will halt keine böse Überrraschung erleben, sollte ich mal in eine Kontrolle geraten und gerade die SSW führen... (vorrausgesetzt die Polizei kennt sich mit der Materie aus, was leider nicht immer der Fall  :P )

    Danke!

    - Mauser HSc 90 vernickelt mit Holzgriffschalen
    - Röhm RG 88 brüniert, Standard

  • Hallo,

    ein Anruf bei Deiner zuständigen Waffenbehörde und/oder Ordnungsamt sollte Klarheit bringen.

    Gruß Bud

  • Du mußt nichts machen, außer den Wohnsitzwechsel beim neuen Einwohnermeldeamt anzeigen.

    Der Wechsel der Waffenbehörde wird intern weitergegeben. Der KWS gilt weiter.

    Andreas