Erfahrungen Vereinsgründung Armbrust

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 3.377 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Juni 2016 um 19:46) ist von Tecron.

  • Das stimmt so nicht. Das private Schießen... ist frei. Wer aber eine Schießstätte für mehr als nur das gelegentliche Schießen einrichtet und ggf. noch Gebühren zum Betrieb einnimmt, ist vom privaten Betrieb weit weg. Wenn das nicht mehr privat ist, fällt es unter der Genehmigungspflicht.

  • Ok,dann hatte ich das wohl die letzten Beiträge falsch gelesen.Sorry,war nicht böse gemeint!Dann geht meine vorherige Mitteilung nur an Ragnar den Störer vom Dienst!

  • Ist schon ok.
    Ich möcjte nur darauf hinweisen, dass die gemeinschaftliche Nutzung u.U. ein rechtliches Problem aufwerfen könnte. Denn eine Halle mietet man nicht für einen einmaligen Zweck und die Kosten werden dann sicherlich geteilt werden müssen.
    Dann stellt das m.E. eine Gradwanderung zwischen privater oder gewerblicher, bzw. vereinsähnlicher Nutzung dar. Dann muss die Frage nach der genehmigungspflicht der Schießstätte aufkommen. Schließlich mag das solange gut gehen, bis es zu einem Unfall kommt. Spätestens dann kommen die Fragen.
    Insgesamt muss es dennoch nicht unmöglich sein. Es ist eine Frage des Weges und Aufwandes, den eine Gruppe bereit ist zu zahlen.

  • Blaaa...

    Ich bitte ausdrücklich um Erfahrungen und keine wilden Spekulationen, auch das leidige rechtliche Thema Armbrust soll hier nicht wieder allgemein aufgekocht werden.


    War das nicht deutlich genug? Schlagt euch doch selbst tot mit euren Argumenten aber lasst uns die was bewegen wollen damit in Ruhe!

    Ich danke für alle vorherigen konstruktiven Beiträge und denke wir können hier zumachen, ist klar wie es sonst weitergeht...

    Ausgezeichnet!