Detaillierte Frage zum Kleinen Waffenschein

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.449 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juni 2016 um 17:40) ist von pak9.

  • Hallo,

    Ich weiß es gibt schon viele viele Fragen über den kleinen Waffen schein, allerdings habe ich eine ganz spezielle Frage zu diesem Kleinem Waffenschein.

    Und war der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschusswaffen die über ein PTB Zeichen im Kreis verfügen.

    Da ja seitens der Behörde, die Zuverlässigkeit geprüft werden muss und auch von der örtlichen Polizeistelle um eine Stellungnahme gebeten wird.

    Meine Frage ist die Schreckschusswaffe muss ja Ordnungsgemäß gelagert werden, kann es da sein dass die Polizei einen Hausbesuch macht um sich persönlich von den Richtlinien bzw. korrekte Lagerung zu überzeugen?

    Und was ist genau mit Führen gemeint, muss ich sie verdeckt führen? oder darf sie auch sichtbar geführt werden?

    Grüße
    Vincentxx

  • Willkommen im Forum !
    Deine Fragen wurden tatsächlich schon oft gestellt und auch beantwortet.

    Zur Lagerung: Es gibt keine Vorschriften zur Lagerung von Waffen mit PTB im Kreis. Einzige Einschränkung ist, das man die erst ab 18 Jahren haben darf. Wenn Du also Kinder in Deiner Wohnung hast, egal ob eigenen, die da ständig wohnen oder geborgte, must Du Deine Waffen so aufbewahren, das die da nicht dran kommen können.
    Besuch durch die Polizei: Die ausstellende Behörde soll sich vom Antragsteller neben der Abfrage bei anderen Behörden und Diensten einen persönlichen Eindruck machen. Das wird unterschiedlich gehandhabt. Bei einigen mußt Du Deinen Antrag persönlich abgeben, bei anderen schicken die Dir tatsächlich unifomierte Polizei nach Hause. Die werfen einen kurzen Blick auf dich, fragen nochmal kurz nach dem Grund Deines Bedürfnisses nach einem kleinen Waffenschein und das wars. Du must die nicht mal in die Wohnung lassen. Im Gegensatz zum Inhaber einer echten WBK, da dürfen die sich von der ordnungsgemäßen Lagerung überzeugen.

    Führen einer Waffe, ist das zugriffsbereite dabeihaben der Waffe. Ein Griff und sie ist in der Hand.Dann ist es übrigens auch egal ob sie geladen ist oder nicht. Auf vielen kleinen Waffenscheinen steht drauf, das sie verdeckt zu führen ist. Das gilt außerhalb der Wohnung und dem befriedeten Besitztum.
    Auch wenn es nicht ausdrücklich drin steht solltest Du die Waffe verdeckt führen. Schau Dich mal um, in Deutschland führen nur Unifotmträger ihre Waffen sichtbar (uniformierte Polizei, BW, Wachschutz), ein Zivilist mit sichtbarer Waffe fällt auf und löst eventuell unerwünschte Reaktionen bis hin zum SEK Einsatz aus.
    Nicht führen, also transportieren ist, wenn sich die Waffe in einem verschlossenen (Kabelbinder, Schloß, Draht, Klebeband) Behältnis (Packpapier, Sack, Tasche,Koffer) befindet, ungeladen und getrennt von den Kartuschen.

  • Hallo,

    Vielen Vielen dank für die ausführliche Antwort.

    Eine Frage hätte ich noch, ich habe den Antrag fertig gemacht, meinst du ich darf bei der örtlichen Polizei mal fragen, ob die Polizisten einen Blick drüber werfen können, ob alles korrekt ausgefüllt ist? oder ist das komisch?

    Grüße
    Vincent

  • Was kann da unkorrekt ausgefüllt sein ? In Berlin fragen sie: Wer bist Du ? Hast Du schon eine waffenrechtliche Erlaubnis ? Hast Du Vorstrafen und/oder läuft oder lief gegen Dich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ? Hast oder hattest Du körperliche / geistige Probleme ?

    Gibt es einen link zu Deinem Formular oder könntest Du es mal fotographieren, hier posten und uns sagen woher Du es hast ?
    Es sollen auch noch alte Formulare herumgeistern die dem echten Waffenschein entsprechen. Da werden so freundliche Dinge wie Lagerung, Waffenmodell und Bedürfnis abgefragt.

    Bei Fragen nach dem Waffenmodel ist die Antwort: "SSW mit PTB im Kreis." Keine Nummer oder sonstwas angeben.

    Wenn Du Fragen hast, frage die zuständige Behörde, das muß nicht die Polizei sein.

  • 4 5 und 6 brauchst du schon mal gar nicht auszufüllen. Um eine KWS zu beantragen brauchst du ja noch nicht mal eine Waffe.
    Du könntest dir ja bei bedarf eine vom Kumpel ausleihen, natürlich eine Zulässige mit PTB im Kreis.

    Und vor allem was für eine unfähige Fragestellung,
    Mit PTB Ja/Nein
    derjenige der den Fragebogen "verbrochen" hat sollte sich mal lieber das dazugehörige Gesetz durchlesen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Moeglich, dass der Verfasser des Formulars nicht gerade mit Sachkenntnis gesegnet ist. Nehmen wir das zur Ehrenrettung der Behoerde an.

    Kann aber auch sein, dass die Detailangaben zu den Waffen gezielt abgefragt werden, um eine Handhabe zu schaffen, den KWS auf eine oder mehrere Waffen zu beschraenken.
    Mir ist zumindest ein Fall bekannt, in dem versucht wurde, die mit KWS fuehrbaren Waffen zahlenmaessig auf 2 max. 3 -bei freier Wahl aus einer Sammlung- zu beschraenken.
    Die Behoerde musste erst von der richtigen Rechtsauffassung ueberzeugt werden und die Forderung wurde aufgegeben..

    Mit "PTB ja/nein" kann ein Unwissender auch in eine Falle laufen. Besitzt er eine SSW ohne PTB muss er dafuer eine gruene WBK haben, darf sie aber nicht fuehren, da der KWS hierfuer nicht gelten kann. Hat er keine WBK, ist es ein Eingestaendnis des unberechtigten Waffenbesitzes.

    Bin kein Anhaenger von Verschwoerungstheorien, aber wenn man die Entwicklung des Waffenrechts, der sonstigen Vorschriften und die Behoerdenauffassungen langfristig betrachtet, kann manches denkbar sein.

    Gruss
    pak9