Besitz von Alarmpatronen 16/40 ohne EWB strafbar?

Es gibt 122 Antworten in diesem Thema, welches 28.079 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Februar 2017 um 01:19) ist von Hochwürden.

  • Bekomme es eben nicht hin, mit dem Anhang... ;(

    Die 12/40er und die 16/40er haben exakt die gleiche Pulverladung, also dürfte es doch kein Problem geben.

    Habe eben gesehen, das es einige Lücken in der PTB-Liste gibt; warum auch immer. Also gut möglich, das kein 12/40er Alarmgerät drinne steht, es aber trotzdem welche gibt in 12/40 ?(

  • Ich hatte mal vor etlichen Jahren einen 12/40er Alarm-Apparat auf einer Börse in den Händen, der hatte auch eine Nummer, aber wer der Hersteller war, kann ich beim Besten Willen nicht mehr sagen... Das ist bestimmt schon 20 Jahre her und der Besitzer damals, wollte für damalige Zeiten schon einen Wahnsinns-Preis dafür haben, da laut seiner Aussage dieses Modell schon nicht mehr hergestellt würde und sehr selten wäre...

    Sorry, mehr kann ich auch nicht dazu sagen ;(

  • Ich denke eher, das 22444 meinte, das der TE einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid von seiner Waffenbehörde einfordern solle, warum die Dinger deren Meinungnach EWB pflichtig sind.
    Dann lässt sich im Zweifelsfalle Widerspruch einlegen, falls die die Antworten von BKA und PTB kalt lassen.

    Trotzdem stellt sich die Frage, ob welcher Grundlage der Bescheid ergehen soll.

    Solange man selber keine Strafverfahren gegen sich laufen hat (z.B. wegen des vermeintlich illegalen Besitzes dieser Patronen), ist es zwar ärgerlich das diverse Händler diese Kartuschen nicht verkaufen, eine rechtliche Handhabe (= Anrecht auf einen Bescheid) sollte man m.E. dennoch nicht haben.

    Es mag sein - ich weiß es ehrlich gesagt nicht - das man als Privatperson vielleicht einen waffenrechtlichen Feststellungsbescheid bei entsprechendem Interesse erwirken kann. Aber selbst dann stellt sich die Frage, ob ein solches Verfahren kostenfrei ist, und sich lohnt.

    Ich glaube nicht, dass man einfach mal bei der Behörde freundlich anfragen kann, die Behörde sich dann tief mit der Materie auseinandersetzt, und dann einfach so rechtsmittelfähige Bescheide erstellt.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (17. März 2016 um 17:22) aus folgendem Grund: (Tippfehler entdeckt)

  • Update zur zugesagte Polizei/BKA Stellungnahme:
    Ich wohne in Stadt A und habe Polizeidirektion in Stadt A angeschrieben, zu sichernde Lagerflächen sind jedoch in Stadt B. Polizeidirektion in Stadt A hat sich heute für "nicht zuständig" für die Bearbeitung erklärt und meine Anfage an Polizeidirektion der Stadt B weitergeleitet. Polizei/BKA Stellungnahme wird wohl noch etwas dauern.

  • Praktische Zwischenfrage zum Aufstellen der Alarmapparate:

    Welcher Gehörschutz mit ausreichender Schutzwirkung (Kieferle Kal 16 Schussknall - allerdings innerhalb eines geschlossen Raumes/ Gebäudes) ist der preiswerteste?

    Reicht z.B. ein FSL Gunblock Faltbarer Gehörschutz für Sportschießen / Jagen aus?


    Moinsen!

    Ehrlich gesagt, habe ich mich noch nie getraut, eine 16/40er in einem geschlossenen Raum zu zünden! Die Wirkung könnte fatale Folgen haben, da der Schalldruck nicht zu verachten ist ;(

    Ich würde es auch jedem abraten... ;^)

    Grüße, Patrick :winke:

  • Ehrlich gesagt, habe ich mich noch nie getraut, eine 16/40er in einem geschlossenen Raum zu zünden! Die Wirkung könnte fatale Folgen haben, da der Schalldruck nicht zu verachten ist

    Ich würde es auch jedem abraten...

    Ein "Testschuss" :^) ist von mir auch nicht beabsichtigt. Mir geht es eher um zusätzlichen Schutz gegen Knallwirkung, Stichwörter "versehentliches Auslösen beim Aufstellen/ Murphy's Law".

    "Druckwelle" sollte eher nicht das Problem sein; was Raumgrößen anbelangt erinnere ich mich dunkel an eine Raumlänge von 40m + x.

  • Kieferle Kal. 16 scheint wieder im Handel zu sein, mit neuer PTB 988, NP 175€, leichte technische Veränderungen im Bereich des Auslösers im Vergleich zum PTB 539 Gerät. Habe mal welche bestellt; wenn ich terminlich dazu komme werde ich in den nächsten Tagen mal ein Vergleichsfoto PTB 539 vs. 988 einstellen ;^)

  • 175€ finde ich etwas überzogen.
    Mal sehen, was sich als "Straßenpreis" einpendelt.
    Die alten waren doch weit unter 100€ oder irre ich da?

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • 175€ finde ich etwas überzogen.

    Die 175€ sind egun Preis, sehr wahrscheinlich mit etwas "Gewinnzuschlag" :rolleyes: .

    Mal sehen, was sich als "Straßenpreis" einpendelt.

    Bin mir nicht sicher, ob sich ein Straßenpreis einpendeln kann.

    Nach Stellungnahme des Anbieters:

    Zitat

    Die Geräte wurden als "Sonderposten" erworben und sind nicht PTB 539 sondern 988. Die 539 gibt es schon seit 10 oder 11 Jahren nicht mehr. Die Zulassung lief 2006 aus, wodurch Firma Kieferle bei einer Nachfertigung alles noch mal neu beantragen musste. Eine einmal abgelaufene PTB kann man nicht wieder erneuern und die gilt auch nur für 2 Jahre.

    The mystery continues ...

    2 Mal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (30. März 2016 um 20:53)

  • Ich mag Frankonia nicht aber wie währe es damit?

    Dank dir für den Tipp. Den M1 PTB 942 werde ich auch einsetzen – allerdings nur mit CS zur Sicherung von kleinen Räumen/Engstellen mit Reizgaswolke. Die 9mm Version scheint mir gut geeignet zur Sicherung von z.B. einer
    Wohnzimmer-Terrassentür im EG eines Einfamilienhauses (wenn Bewohner länger im Ausland sind).

    Knallwirkung des M1 ist wegen der relativ kleinen Raumgröße von Wohnhäusern ausreichend. Bei „Bedienerfehlern“ fliegen auch keine Scheiben aus dem Kitt bzw. geringere Verletzungsrisiken als bei 16/40.

    Für die Aufgabenstellung

    • dauerhaft unbewohntes Gebäude
    • große Raumgrößen, gedacht für gewerbliche Aufgabenstellungen
    • „Alarmwirkung“ 16/40 ausdrücklich erwünscht, d.h. eingehende Anrufe bei der Polizei wegen „Schussabgabe“ und dadurch ausgelöste Nachkontrolle des Geländes

    finde ich eher den goldfarbenen Bruder des M1 interesssant ;^) .

  • Hallo Gemeinde!

    Bin soeben zurück vom Böller/Salut-Beschuß meiner Eigenbau Hinterlader-Salutkanone im Kal. 16/40. Was soll ich sagen, alles ohne Probleme und der Dipl.-Ing. vom Beschußamt war sehr positiv gestimmt und meinte nur: " Wow! Sehr schöne Salut-Kanone, Top-Projekt, klasse Arbeit, ...und ein herrlicher Bumms mit den 16/40ern...". (So in etwa). Dazu auch noch EWB-frei :thumbsup:

    Der Prüfer war sehr professionell und korrekt, aber sehr nett und wir fachsimpelten noch über alles mögliche nach dem Beschuß. War ein klasse Tag, auf dem Sprengplatz :^)

    ...nur so zur Info ;^)

    Bon Weekend! Grüße, Patrick :winke: