Sind Stecher Abzüge im Sportschiessen in irgend einer Großkalieber Disziplin erlaubt?

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 4.188 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. März 2016 um 20:50) ist von John Matrix.

  • Eine Repetierflinte mit gezogenen Lauf, ist und bleibt eine Repetierflinte, weil eben Flintenkaliber!
    Daa steht auch irgendwo schwarz auf weiss!
    Und zur Not kann man den Abzug auch nach dem Erwerb wechseln, das ist nun mal nicht verboten, weil kein Waffen wesentlichesTeil

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Ich hab jetzt mal die DSB und den BDS Disziplinen überflogen, bei einigen DSB Disziplinen sind Stecher ausdrücklich ausgeschlossen, bei einigen BDS Disziplinen ausdrücklich erlaubt und wie es bei den vielen anderen Disziplien ist, bei denen der Stecher nicht erwähnt wird weiß ich nicht. Sportschießen mit Stecher ist aber durchaus möglich.

    genaueres zum Beispiel hier: http://www.bdsnet.de/downloads/bds_…_19-06-2015.pdf

    oder hier: http://www.dsb.de/media/PDF/Publ…iessen_2011.pdf

  • Tja, dann gäbe es nicht so viele ellenlange Diskussionen, denn gezogener Lauf und Glattlauf ist komplett anders.. Und da gibt es sehr viele Leute, die sich sehr lange darüber den Kopf einschlagen, was der Gesetzgeber wohl gemeint haben könnte.

    Abzug tauschen ist natürlich keine Sache, aber ich wollte bloß ansprechen, dass man nicht vollen Bewusstseins gegen Gesetze verstoßen sollte, sondern sich nach besten Wissen und Gewissen daran halten sollte, gerade als SpoSchü...

    e:/
    Coole Sache, Stecher absolut zugelassen, Diskussion erledigt. bei diesem Thema. Danke für das Finden der Sportordnung.

  • Da gibt es auch nix zu Diskutieren, wenn ich das finde das eine Repetierflinte mit gezogenen Lauf als Flinte zählt dann verlinke ich das, da gab es mal im Gun Forum ein thread zu wo man das bewisen hat.

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Der SB kann in aller Regel nicht feststellen, ob die einzutragende Waffe auch tatsächlich sportlich nutzbar und zulässig ist. Deswegen obliegt es dem WBK-Inhaber genau zu prüfen, ob die Waffe für den Sportschützen auch erwerbbar ist. Wenn nicht, handelt er am Bedürfnis vorbei. Das kann als unerlaubter Waffenerwerb geahndet werden.

  • Der SB kann in aller Regel nicht feststellen, ob die einzutragende Waffe auch tatsächlich sportlich nutzbar und zulässig ist. Deswegen obliegt es dem WBK-Inhaber genau zu prüfen, ob die Waffe für den Sportschützen auch erwerbbar ist. Wenn nicht, handelt er am Bedürfnis vorbei. Das kann als unerlaubter Waffenerwerb geahndet werden.

    so ist es aber es geht sogar noch weiter: Jeder, der eine Waffe erwirbt, muss sie innerhalb von 14 Tagen anmelden. Es ist schon vorgekommen, dass sich ein (besonders diensteifriger ) SB dann schlau gemacht hat, um welche Waffe es sich genau handelt und für welche Disziplin sie geeignet ist.

    Sollte die WBK mißbräuchlich genutzt worden sein um sich eine Waffe zu "erschleichen" kann das zu einem Widerruf der WBK führen, oft sogar mit einer temporären Sperre mit Blick auf Erteilung einer (neuen) WBK.

  • Ich habe gerade noch mal geschaut, 2014 gab es eine Konferenz wo klipp und klar festgestellt wurde Flintenkaliber = Flinte, vor allen Dingen sieht es mit einer Disziplin für gezogene Läufe wohl schlecht aus, das war es dann mit Gelb!

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Disziplin für gezogene Läufe wohl schlecht aus, das war es dann mit Gelb!


    Richtig. Es wurde m.W. in der Innenminsterkonferenz beschlossen, dass alle Vorderschaftrepetierflinten unabhängig der Laufausführung zu den Repetierflinten zählen und grundsätzlich auf der grünen WBK müssen. Für den Jäger ändert sich nichts, aber der Sportschütze benötigt wie auch zu der "normalen" Vorderschaftrepetierflinte ein Einzelbedürfnis und Voreintrag auf Grün.

  • Coole Sache, Stecher absolut zugelassen, Diskussion erledigt. bei diesem Thema. Danke für das Finden der Sportordnung.


    Nene, so einfach ist das mit dem Stecher nicht. Zwar gibt es wohl sportliche Disziplinen, die bei einigen Langwaffen den Stecherabzug erlauben. Aber wer beispielsweise seine erste gelbe WBK beantragt, macht das ebenso über ein Bedürfnis. Wenn nun ein KK-Gewehr über den DSB beantragt, darf darüber immer noch keine Ausführung mit Stecher kaufen. Diese Waffe würde nicht zum beantragten und genehmigten Bedürfnis passen.
    Weiterhin wäre ich vorsichtig mit dem Erwerb von Waffen auf der gelben WBK, die zwar prinzipiell sportlich über eine fremde SpoO nutzbar sind, aber man sich nicht um das entsprechende Gastschießen damit in fremden Vereinen bemüht.
    Wenn schon, dann sollte man auch Schießbucheinträge sorgen und nicht gedankenlos kaufen. Das muss aber nicht in der Anzahl geschehen, die für ein Bedürfnis nötig wären. Schließlich erlaubt der Gesetzgeber den Erwerb von Waffen auf Gelb, die nicht in der "eigenen" SpoO existieren, jedoch ist das klar zur Teilnahme als Gastschütze in Fremdvereinen gedacht.
    Man darf nicht vergessen, dass die gelbe WBK als Erwerbserleichterung als Zugeständnis ausschließlich für Sportschützen gedacht ist. Das sollte man nicht missbrauchen.

  • @ FloppyK

    Ich gehe gerne schießen, aber andere Verbände haben sich in dem Sinne nicht ergeben. Vllt endlich mal diesen Sommer. Und dennoch hab ich mehrere Ordonnanzler auf Gelb und habe vor, weiter zu diversifizieren um auch UHR und Flinte abdecken zu können.
    Ich sammle nicht, ich diversifiziere.

    e:/
    Außerdem musst du nur ein KK-Gewehr kaufen, wenn du KK beantragst. Du musst die Gelbe aber nicht mit einer Waffe "versehen", sondern einfach mitbeantragen, da es für keine Waffe ein einzelnes Bedürfnis braucht.

  • Du musst die Gelbe aber nicht mit einer Waffe "versehen", sondern einfach mitbeantragen, da es für keine Waffe ein einzelnes Bedürfnis braucht.


    Man braucht für den Erstantrag genauso ein Bedürfnis für die Gelbe.

  • Das reicht, wenn es über die Kurzwaffe(n) geht, da nur 12/18 zählt, sonst nichts. Wenn andere Verbände das anders machen... Wenn du aber nachträglich die Gelbe beanträgst, musst du selbstverständlich dein Bedürfnis neu nachweisen. Aber eine bestimmte Waffe angeben ist sinnlos.

  • musst du selbstverständlich dein Bedürfnis neu nachweisen. Aber eine bestimmte Waffe angeben ist sinnlos.


    Ein Bedürfnisantrag bezieht sich immer auf den Erwerb einer Schusswaffe passend zur Disziplin. In allen Bedürfnisanträgen ist die Disziplin der SpoO genau anzugeben. Das gilt auch z.B. für ein KK-Matchgewehr. Es unterscheidet sich nur, dass auf der Gelben kein Voreintrag eingetragen wird. Dennoch hat man die Gelbe gemäß der Bedürfnisbewilligung ausgestellt bekommen. Das kann man dann ja nicht durch Kauf irgendeiner Waffe ignorieren. Was danach gekauft wird, steht auf einen anderen Blatt.
    Insbesondere gelten für Kurzwaffen strengere Regelungen, denn die Waffe muss auch im Verein schießbar sein. Da reicht es definitiv nicht aus, nur die Trainingszeiten zu erfüllen.

  • Ich hab mal - treffenderweise - dir das [url=https://www.bssb.de/service/downloads/func-download/1087/chk,f8817b58a26a1a16bd0f5ad8bad87e9c/no_html,1/]BSSB-Formular[/url] verlinkt. Da geht die Gelbe "einfach aufs Haus", wenn ein Bedürfnis an sich vorhanden ist. Du musst für einen erneuten Antrag (also gesondert Gelb) natürlich 12/18 beachten UND mehr als 50% mit LW schießen (weil der Verband das so will).
    Das Formblatt gilt es zu beachten und wenn ein anderer Verband das anders macht, dann macht der das anders.

  • So wie du dich ausdrückst, müsste man nur ein Kreuzchen bei Beantrage die gelbe WBK... setzen und schon flattert dir diese frei Haus zu?
    Wie kommst du darauf, dass man die obigen Angaben zu Waffe und Disziplin nicht ausfüllen muss?

    Zudem steht ja unten klar darunter: "Für die mit der Waffenbesitzkarte
    für Sportschützen zu erwerbenden Waffen sind die Disziplinen der Sportordnung des Deutschen
    Schützenbundes / des Regelwerks des Bayerischen Sportschützenbundes maßgebend."

    Das fordert genau die sportliche Zuordnung der Waffen auf der Gelben zu der SpoO.

  • Das handhaben die (Landes)Verbände oftmals mal wieder strenger als sie es von Gesetzeswegen müssten.
    Im BDS Bayern braucht keine Disziplin und/oder Waffe angegeben werden 12/18 und gut.
    Der BDMP Bayern möchte dagegen das volle Programm, Disziplin, Waffenart und Kaliber.

  • @ FloppyK

    Joa, zumindest wenn du eh die Grüne beantragst, da die beiden oberen Felder dann für Sachen für die Grüne "gelten" bzw. benutzt werden können. Wäre ja auch total sinnlos, wenn man eh kein Einzelbedürfnis für jedes einzelne Teil hat/braucht. Die Gelbe kostet dann aber dennoch die volle Gebühr.

    Wenn du das nachträglich beantragst, musst du deine Schießtermine nachweisen nach 12/18 für ein volles Jahr mit - im BSSB - mehr Terminen Langwaffe als Kurzwaffe, da du ja LW erwerben willst (traditionell). Dazu den Haken setzen und das wars. Wenn andere Verbände, das anders handhaben, ist das deren Sache. Wenn du ne Waffe für eine Disziplin auf die Gelbe angibst, musst dich natürlich erstmal dran halten.