Erfahrungen Para.de / Händler reagiert nicht

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 4.440 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. März 2016 um 12:00) ist von ssw_fan.

  • Hallo,

    ich bin eigentlich eher stiller Mitleser, aber ich brauche nun mal eure Hilfe/euren Rat.

    Vor fast genau einem Monat habe ich beim Onlineshop Para.de eine Walther P22Q bestellt. Das war so weit der einzige Shop, der die P22Q noch auf Lager hatte und dies auch noch zu einem normalen Preis. Aufgrund der gestiegenen Auftragslage ging das Paket dann 10 Tage später auf den Postweg. Soweit kein Problem, dafür habe ich vollstes Verständnis.
    Zwei Tage später konnte ich dann freudig das Paket in Empfang nehmen. Beim Auspacken stellte ich jedoch fest, dass mir eine P22 geliefert wurde und nicht, wie bestellt, die P22Q. Etwas enttäuscht, aber immer noch verständnisvoll (kann im Stress ja mal passieren), habe ich mich direkt per E-Mail an den Shop gewendet und von der Falschlieferung berichtet. Erstaunlicherweise erhielt ich schon nach zwei Minuten eine Antwort, dass dort im Lager wohl was schief gelaufen wäre und ob man mir einen Rücksendeschein zuschicken soll. Dies bestätigte ich umgehend.

    Naja .. das war dann der letzte Kontakt mit dem Shop. Bisher habe ich (14 Tage nach der Reklamation) noch kein Rücksendeschein erhalten. Seitdem habe ich bereits zweimal, mit freundlichen, aber bestimmten E-Mails mitgeteilt, dass ich noch auf den Rücksendeschein warte. In meiner letzten E-Mail (vor sechs Tagen) bat ich ebenfalls darum, nach der Rücksendung meine Bestellung zu stornieren.

    Telefonisch ist der Shop leider auch nicht zu erreichen, dort kommt nur eine Bandansage.

    Was würdet ihr tun?

  • Mit Hinweis auf das Fernabsatzgesetz einen Widerruf machen, das ganze entweder frankiert oder unfrei an den Händler zurück und eine frist setzen bis wann das Geld wieder da sein soll (10 bis 15 Werktage).

    Wenns nicht klappt, der RA freut sich über arbeit.

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Auf jeden Fall frankiert zurückschicken - viele Händler nehmen unfrankierte Rücksendungen nicht an.

  • Hi!
    Vielleicht lieber erst mal behalten, falls der Laden nicht mehr existiert? So hast Du ja wenigstens etwas für Dein Geld bekommen. Gehe doch einfach mal davon aus, das momentan niemand Dein Model liefern kann. Schickst Du sie weg und bekommst gar nix wieder, bist Du sicher sehr traurig, oder?

    Da Du ja Deinen Willen entsprechend erklärt hast, solltest Du nach dem Fernabsatzgesetz auf jeden Fall die Frist eingehalten haben. Warte also auf eine Rückmeldung des Händlers. Maile ihn doch noch mal mit Bestätigung an, dann erfährst Du vielleicht ob da noch jemand die Post auf macht. Dabei geht es aber nur um das Tauschen Geld gegen Ware!

    Darüber hinaus hast Du natürlich juristisch das Recht auf die Lieferung der der korrekten, bestellten Ware, könntest die, falls er nicht liefern kann, sogar woanders teurer kaufen und ihm die Differenz in Rechnung stellen, aber Du wirst diesen Anspruch sicherlich nicht per Anwalt durchsetzen können.


    Auf jeden Fall lies doch bitte einmal in der Belehrung und /oder AGB nach (die Du ja irgendwie erhalten hast, per Mail oder der Sendung beiliegend), wie sich der Händler die Rückabwicklung vorstellt.

    Viel Erfolg!

  • Im Moment ist alles anders.

    Waffehändler sind so ausgelastet das es bei uns mittlerweile üblich ist, das sowieso keiner mehr abhebt beim Telefon.
    Wenn du die Bestellung eh stonieren willst dann verkaufe die P22 einfach weiter bei Egun oder DHD. Bei der derzeitigen Lage geht das ohne Verluste.
    Du kannst natülich auf dein Recht bestehen, aber die frage ist immer ob man sich den Stress antun sollte. In Zukunft den Händler einfach meiden, es kommen auch wieder andere Zeiten wo sie froh sind um Kunden. ;^)

  • Ich glaube wenn du nach Erfahrungen Para googlest findest du ne Menge negative Kritik .
    Mir ist als habe ich das Thema hier schon oft gelesen.

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

  • Aber auch beim egon tummeln sich mittlerweile üble Freaks ! Einem Bekannten wird derzeit übel mitgespielt seitens eines Käufers ! Offensichtlich versucht der Käufer nun nachzuverhandeln ! Er schreibt wirre Mails und unterstellt ihm öffentlich Betrug ! Mal gepannt wie das ausgeht ! Heute geht er zum Anwalt um sich zu erkundigen in welcher Weise er gegen den Käufer vorgehen kann wegen übler Nachrede usw.


  • Waffehändler sind so ausgelastet das es bei uns mittlerweile üblich ist, das sowieso keiner mehr abhebt beim Telefon.

    Da die meisten Waffenhändler zurzeit ja angeblich ausverkauft sind, wundert mich das. Da muss ja doch noch einiges im Lager liegen, was unter die Leute gebracht wird.

    Gruß

    Golfball

  • Ne,
    nach dem Ausverkauf haben die alle wegen Reichtum geschlossen und sind in die Karibik gefahren.

    Darum geht keiner mehr ans Telefon.

    Jetzt sollte damit alles klar sein...

  • Danke für die zahlreichen Antworten. Stand heute habe ich immer noch keine Antwort. Da wird wohl auch nichts mehr kommen.

    Die gelieferte Ware werde ich auch erstmal behalten. Wenn ich die zurückschicke stehe ich nachher ohne Geld und ohne Ware da.

  • Die gelieferte Ware werde ich auch erstmal behalten. Wenn ich die zurückschicke stehe ich nachher ohne Geld und ohne Ware da.


    Die Ware ist jetzt auch Dein Eigentum. Das sollte in den AGB's des Lieferanten (eigentlich) so drin stehen "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser (Para) Eigentum".
    Du hast reklamiert, das ist völlig in Ordnung so. Im Grunde musst Du drei mal zur Nachbesserung auffordern. Soweit die hier gesetzten Fristen fruchtlos verstreichen, kannst Du eine Rückabwicklung fordern.
    Eine Rückabwicklung erfolgt Zug um Zug, daher musst Du jetzt nicht blind die Ware zurück senden, sondern kannst auch vorab die Rückerstattung des Kaufpreises fordern und nach Geldeingang die Ware zurück senden. Du hast die Ware vollständig bezahlt (Belegbar) und bist kein Bittsteller vor dem Händler sondern auf Augenhöhe.
    Du solltest da allerdings ganz altmodisch Briefe schreiben, ein Standart-Brief gilt nach drei Werktagen als zugestellt. Man kann auch als "vorab" per. Fax senden. E.-Mail ist, falls es hart auf hart kommen sollte, noch nicht eindeutig anerkannt.

    (Das ist jetzt natürlich keine Rechtsberatung sondern lediglich eine Laienhafte Empfehlung)

    Viel Glück

  • Du solltest da allerdings ganz altmodisch Briefe schreiben, ein Standart-Brief gilt nach drei Werktagen als zugestellt. Man kann auch als "vorab" per. Fax senden. E.-Mail ist, falls es hart auf hart kommen sollte, noch nicht eindeutig anerkannt.

    (Das ist jetzt natürlich keine Rechtsberatung sondern lediglich eine Laienhafte Empfehlung)

    Viel Glück

    Im Streitfall muss der Zugang des Schreibens bewiesen werden, da hilft eine 3-Tage-Frist wenig. Auch ein Einwurfeinschreiben ist kein eindeutiger Zugangsbeweis. Einschreiben mit Rueckschein ist empfehlenswert.

    Gruss
    pak9

  • Im Streitfall muss der Zugang des Schreibens bewiesen werden, da hilft eine 3-Tage-Frist wenig. Auch ein Einwurfeinschreiben ist kein eindeutiger Zugangsbeweis. Einschreiben mit Rueckschein ist empfehlenswert.

    Deshalb sind meiner Meinung nach die einzig vollkommen rechtssicheren Zustellungsarten die (förmliche) Zustellung des Schreibens durch den Gerichtsvollzieher oder durch einen Boten - der als potentieller Zeuge dann vorher auch vom Inhalt Kenntnis nehmen muss. Denn ein spitzfindiger Zeitgenosse könnte den Inhalt des übersandten Schreibens bestreiten, der sich auch durch die verschiedenen Formen des Einschreibens nicht gerichtsfest dokumentieren lässt.

    Aus meiner persönlichen Sicht wäre das in Fällen alltäglicher Rechtsgeschäfte mit geringem Streitwert aber mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

    2 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (22. Februar 2016 um 19:43)

  • Lieber keine Geschäfte mit Para machen.... liest man überall & kann ich selber auch ein Lied von singen :P
    Unseriös, meldet sich nicht, ewige Wartezeit, falsche oder gar keine Ware!
    Punkt aus.

  • Hatte gestern Kontakt per Email nach zwei Wochen angeblich bekomme ich mein Geld zurück jetzt mal sehen sonst anwalt ....xxxxx sorry bin sauer :ruger:

    :car: :schiess1:

    2 Mal editiert, zuletzt von gilmore (23. Februar 2016 um 15:07) aus folgendem Grund: evtl. justitiablen Ausdruck entfernt

  • Nachdem vor einiger Zeit endlich mal wieder Mail-Kommunikation bestand, habe ich das Paket dann doch zurück geschickt.
    Ungefähr drei Wochen später ist nun auch das Geld endlich auf meinem Konto.

  • Bei mir waren es ganze 6 Wochen, bis endlich eine Email kam, ob ich dnen wirklich stornieren will.

    Nach weiteren 5 Tagen hab ich dann mein Geld zurück bekommen.

    Para bzw Waffenshop nie wieder !

  • Deshalb sind meiner Me-inung nach die einzig vollkommen rechtssicheren Zustellungsarten die (förmliche) Zustellung des Schreibens durch den Gerichtsvollzieher oder durch einen Boten - der als potentieller Zeuge dann vorher auch vom Inhalt Kenntnis nehmen muss. Denn ein spitzfindiger Zeitgenosse könnte den Inhalt des übersandten Schreibens bestreiten, der sich auch durch die verschiedenen Formen des Einschreibens nicht gerichtsfest dokumentieren lässt.

    Aus meiner persönlichen Sicht wäre das in Fällen alltäglicher Rechtsgeschäfte mit geringem Streitwert aber mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter


    Gerichtsfest wird es, wenn Du das Schreiben im Beisein des Gerichtsvollziehers eintütest und dann per Einschreiben Rückschein versendest. Habe ich zumindest so mal gelesen.
    Kannst aber auch gleich einen Mahnbescheid beantragen, dann muss er reagieren.
    Gehst aber in Vorleistung mit den Kosten.