Erster Kontakt mit dem Gesetz und Luftgewehren (Schweiz)

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 3.389 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2016 um 14:16) ist von JochenOWL.

  • Hi zusammen

    Nun hats mich/uns auch erwischt. Ich und meine Kumpels waren oft schiessen auf einem Militärgelände, welches meist unbenutzt ist und das Betreten ausserhalb der Betriebszeiten legal ist. Das ganze ist sehr abgelegen und gelegentliche Wanderer aufs weite sichtbar. Das ging jetzt doch recht lange gut. Wir durften auch feststellen, dass in der Schweiz die Leute sehr tolerant sind wenn es ums schiessen geht. Viele der Wanderer haben freundlich gegrüsst und sind um uns herum gelaufen oder sind sogar für ein Schwätzchen vorbei gekommen und haben sich dafür interessiert wie das alles funktioniert.

    Leider hat das ein Spaziergänger vergangenes Wochenende nicht so toll gefunden und die Polizei gerufen. Sie waren sehr freundlich, wussten aber das ganze auch nicht so recht ein zu stufen. Unsere Gewehre wurden konfisziert und alle Personalien aufgenommen. Klar war, dass wir keine Genehmigung auf dem Grundstück hatten (von der Armee). Aus Erfahrung wusste ich von einem anderen Gebiet, dass wir von der Armee aus Versicherungsgründen auch keine Genehmigung erhalten werden. Nach nun einer Woche bangen und dem Einschalten meiner Rechtsschutzversicherung kam heute (ja am Sonntag) der Anruf der Polizei.
    Offenbar haben wir gegen kein explizites Gesetz verstossen und das Militär hat davon ab gesehen, Anzeige zu erstatten. Offenbar kann es uns nicht zur Last gelegt werden, dass wir die Waffen dabei hatten, da wir (gemäss Waffengesetz) die Waffen nicht zu einem Grund bei uns geführt haben der nicht gestattet ist und wir niemanden gefährdet haben. Oder anders gesagt, es gibt eigentlich kein Gesetz hier, dass das Schiessen mit Druckluftwaffen verbietet. Das entsprechende Gesetz betrifft nur Feuerwaffen,also Waffen mit Treibladung.
    Alles in allem,noch mal Glück gehabt. Leider hat uns das Militär bei der Gelegenheit keine Genehmigung erteilt. Das hat die nette Polizei auch gleich abgeklärt.
    Die Waffen können wir am Dienstag wieder abholen gehen.

    Ich hoffe nun, dass wir am 08.02. eine Zusage erhalten für ein Stück Land.Dort haben wir zwar schon das OK vom Besitzer, aber die Gemeinde muss dort noch ihr OK dazu geben. Die Sitzung ist am 08.02.Danach haben wir vielleicht wirklich einen komplett legalen Ort um schiessen zu können. Leider müssen wir den Ort (alter Sandsteinbruch) dann erst noch von der jungen Vegetation befreien.Auch die Genehmigung vom Forstamt läuft noch.

    Dachte das wäre interessant für euch zu wissen.

    Cheers Phil

  • Hallo Phil,
    sei froh das es bei Euch in der Schweiz so liberal abgelaufen ist.

    Hier in der BRD wäre glatt ein SEK gekommen und ihr würdet jetzt in U-Haft sitzen wegen Verstoß gegen Waffengesetz usw usw usw.

    Bei der ganzen Hysterie und Argwon gegenüber Waffenbesitzern,
    wärste glatt auf Seite1 der Bild Zeitung und ein Bericht über die Heldentat des SEK bei eurer Verhaftung dann im Stern und Focus. :thumbdown:

  • Hallo Phil,
    sei froh das es bei Euch in der Schweiz so liberal abgelaufen ist.

    Hier in der BRD wäre glatt ein SEK gekommen und ihr würdet jetzt in U-Haft sitzen wegen Verstoß gegen Waffengesetz usw usw usw.

    Bei der ganzen Hysterie und Argwon gegenüber Waffenbesitzern,
    wärste glatt auf Seite1 der Bild Zeitung und ein Bericht über die Heldentat des SEK bei eurer Verhaftung dann im Stern und Focus. :thumbdown:

    Sowas hab ich mir auch überlegt. Allerdings wussten wir an sich was wir tun. Ich kenne das Schweizer Waffengesetz relativ gut. Es lag auf der Hand, dass wir in einer Grauzone handelten. Nur wer weiss, was sich irgend welche Staatsanwälte dann doch überlegen.

  • Es ist keine Grauzone. Was da abging hat mit dem Waffengesetz nichts tun. Hier würde das Jagdgesetz greifen. Ihr habt einfach Glück gehabt dass sich das Waffenplatzkommando nicht für Euch interessiert hat und die Polizei nicht so weit dachte.

    In der Schweiz sind eigentlich alle nicht bewohnten oder nicht geschützten Zonen öffentliches Jagdgebiet und dort darfst du in Ausübung der Jagd schiessen. Für die Jagd benötigst Du aber eine Bewilligung. Dazu kommt, dass die Jagd mit Luftgewehren und Luftpistolen verboten ist. Hätte der Waffenplatz nicht mitgespielt und wäre es zur Anzeige gekommen dann würdest du dem UR erklären müssen was du ohne Jagdschein, mit einem für die Jagd verbotenen Gegenstand auf öffentlichem Jagdgebiet machst.
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  • Es ist keine Grauzone. Was da abging hat mit dem Waffengesetz nichts tun. Hier würde das Jagdgesetz greifen. Ihr habt einfach Glück gehabt dass sich das Waffenplatzkommando nicht für Euch interessiert hat und die Polizei nicht so weit dachte.

    In der Schweiz sind eigentlich alle nicht bewohnten oder nicht geschützten Zonen öffentliches Jagdgebiet und dort darfst du in Ausübung der Jagd schiessen. Für die Jagd benötigst Du aber eine Bewilligung. Dazu kommt, dass die Jagd mit Luftgewehren und Luftpistolen verboten ist. Hätte der Waffenplatz nicht mitgespielt und wäre es zur Anzeige gekommen dann würdest du dem UR erklären müssen was du ohne Jagdschein, mit einem für die Jagd verbotenen Gegenstand auf öffentlichem Jagdgebiet machst.
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    Danke für die Info. Wieso gehst du davon aus, dass es keine Grauzone ist. Schliesslich ist im Waffengesetz kein Artikel vorhanden, der das Schiessen mit Luftdruckwaffen verbietet. Darin ist nur das schiessen mit Feuerwaffen abgedeckt, worunter Luftdruckwaffen ja nicht zählen?

    Bezüglich dem Waffenplatz hast du recht. Hätten die Anzeige erhoben wäre es dumm gelaufen. Daher gehen wir da auch nicht mehr hin. UR ist der...??

    Wenn ich deinen Beitrag so lese, wäre es ja ausgeschlossen eine Erlaubnis zu erhalten auf einem Stück Land in der Schweiz mit Luftgewehren zu schiessen, ausser es wäre umzäunt und das Jagen dort verboten?

  • Ich möchte das Thema etwas ändern. Es geht eigentlich nicht um legallität und illegalitöt. Frag dich doch einfach einmal weshalb die Polizei angerückt ist? Die kommen nicht einfach so. Wahrscheinlich weil du auf dem Waffenplatz vor Passanten ein Schiessdemo mit Waffen abgehalten hast und jedem der etwas wissen wollte breitwillig Auskunft gegeben hast. Es mag jetzt wehtun. Aber du bist an der Naivität gescheitert, nicht am Gesetz. Versuch doch das nächste Mal weniger die Legalität zu prüfen sondern übe dich in Diskretion und suche dir einen Schiessplatz der nicht von allen Seiten eingesehen werden kann.

  • Ich finde das jetzt sehr nett , von euch beiden , sich so sachlich hier auszutauschen .
    ohne jetzt die zwischenschreie von sachlich unwissenden Personen gestört zu werden
    die sich alle sogut mit Waffengesetz in der Schweiz sich auskennen .

    Ein Lob , so soll es sein . :thumbsup::thumbsup:

    Erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Ich finde die Grundsatz Diskussion und den Informationsaustausch auch gut, ich konnte mir den Post nur nicht verkneifen wegen der "neutralen" Schweiz aber Cooper weiß das es nur Spaß ist und ich hoffe der andere auch ;)

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • War garantiert ein Deutscher.

    Ansonsten freue ich mich für euch, Hier wäre sowas ganz anders abgegangen.

    In Deutschland hätte ich sowas gar nicht erst probiert 8o


    Schweizer Zoff

    Ich hol mir mal Popcorn und Schokolade das wird lustig

    Nein nur Spaß

    Bis jetzt kann ich keinen direkten Angriff erkennen, daher auch Sachlich :D


    Ich möchte das Thema etwas ändern. Es geht eigentlich nicht um legallität und illegalitöt. Frag dich doch einfach einmal weshalb die Polizei angerückt ist? Die kommen nicht einfach so. Wahrscheinlich weil du auf dem Waffenplatz vor Passanten ein Schiessdemo mit Waffen abgehalten hast und jedem der etwas wissen wollte breitwillig Auskunft gegeben hast. Es mag jetzt wehtun. Aber du bist an der Naivität gescheitert, nicht am Gesetz. Versuch doch das nächste Mal weniger die Legalität zu prüfen sondern übe dich in Diskretion und suche dir einen Schiessplatz der nicht von allen Seiten eingesehen werden kann.

    Von Naivität kann nicht die Rede sein. Es hatte sich bei uns einfach eingebürgert,dort zu schiessen. Wir waren uns im klaren, dass es garantiert irgend etwas gibt, was man uns dort vorwerfen kann. Ich denke das kann man auch wenn man eine offizielle Genehmigung hat etc.. Eine Demo sieht für mich auch anders aus. Wenn wir viel "Besuch" hatten an einem Nachmittag, waren das vielleicht 4 Spatziergänger-Paare. Und wie erwähnt, sind wir aktuell an einem Offiziellen Platz dran. Da wird am Montag abgestimmt. Hoffentlich mit positivem Ergebnis.

    Trotzdem würde mich interessieren, wie das denn deiner Ansicht nach mit dem Jagtgesetz ist. Wie du ja schreibst, dürften wir selbst mit der Erlaubnis des Eigentümers eines Stück Walds nicht dort schiessen, weil der Jäger dort das letzte Wort hat?

  • Die eigene Wahrnehmung ist immer subjektiv. Ich habe auch immer das Gefühl Gotts Geschenk an die Frauen zu sein bis mich meine Frau eines besseren belehrt. Was für dich OK ist mag für andere nicht OK sein. Vor allem nicht wenn in der Öffentlichkeit mit Waffen hantiert wird. die Zeiten sind vorbei in denen solche Aktionen als Patriotismus oder Bubenstreich abgetan wurden.

    Was auf deinem eigenen Grund und Boden erlaubt ist, ist eine Frage der Zonenzugehörigkeit deines Landes. Der Jäger hat sich auch danach zu richten.
    Wenn du ein Stück Land in der richtigen Zone besitzt und die Sicherheit gewährleisten kannst, dann darfst Du auch mit der Luftdruckwaffe schiessen. Du brauchst dichaber trotzdem nicht wundern, wenn die Polizei anrückt.

    Ich drücke euch aber die Daumen damit der Entscheid über die Bewilligung zu Euren Gunsten ausfällt

  • Ein sehr interessanter und sachlicher Post. :thumbsup:

    Ich möchte einen Gedanken hinzufügen.
    Wenn alle Restriktion auf Unwissen, Hysterie und Angst in der allgemeinen Bevölkerung beruht, was aktuell ja auch verständlich ist, wer soll dann bitte vernünftig, sachlich Informieren und eine gewisse Lobbyarbeit leisten?
    Verstecken sollte (und tut man ja auch) wenn man etwas zu verbergen hat, oder?

  • Huhu,

    Hier in der BRD wäre glatt ein SEK gekommen und ihr würdet jetzt in U-Haft sitzen wegen Verstoß gegen Waffengesetz usw usw usw.

    ach wo. Keine Zuständigkeit und U-Haft mit Sicherheit auch nicht, aber ich weiss was Du meinst. Hier hätte man nicht nur das Waffengesetz herangezogen, sondern auch Ordnungswidrigkeiten geprüft. Die Rückgabe der Waffen hätte evtl. länger gedauert, aber es wäre immer noch eine Ermessensentscheidung der Beamten gewesen, ob sie es als Straftat eingestuft hätten, oder noch im Bereich der Ordnungswidrigkeit sehen würden. Wie überall bei Anzeigen durch die Polizei. Oft subjektiv verfärbt durch die subjektive Begründungsmöglichkeit und Sicht einzelner Beamten verfärbt. So ist es auch in der Schweiz und da man das Schießen dort viel lockerer sieht…

    Ich möchte das Thema etwas ändern. Es geht eigentlich nicht um legallität und illegalitöt. Frag dich doch einfach einmal weshalb die Polizei angerückt ist? Die kommen nicht einfach so. Wahrscheinlich weil du auf dem Waffenplatz vor Passanten ein Schiessdemo mit Waffen abgehalten hast und jedem der etwas wissen wollte breitwillig Auskunft gegeben hast. Es mag jetzt wehtun. Aber du bist an der Naivität gescheitert, nicht am Gesetz.

    Natürlich kommt die Polizei »einfach so«, sie wissen ja nicht was vorliegt. Das ist in der Schweiz auch nicht anders als hier in Deutschland. Und ganz ehrlich: Cooper weiss GENAU was er macht. Von Naivität kann keine Rede sein.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Oldcrow hat das Stichwort gegeben. Pro Tell vertritt die Schweizer Waffenlobby. Die haben auch eine eigene Homepage und dort findest Du im
    FAQ Bereich eine Antwort darüber welche Bedingungen bestehen müssen damit Du auf privatem Grund schiessen darfst.
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  • Oldcrow hat das Stichwort gegeben. Pro Tell vertritt die Schweizer Waffenlobby. Die haben auch eine eigene Homepage und dort findest Du im
    FAQ Bereich eine Antwort darüber welche Bedingungen bestehen müssen damit Du auf privatem Grund schiessen darfst.
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    Ein sehr toller Hinweis! Danke vielmals!
    Der entsprechende Eintrag ist hier zu finden:http://www.protell.ch/de/component/c…ssen?Itemid=357

    Wir waren heute nochmal in der angesprochenen Grube bei uns die wir zum schiessen nutzen möchten. Sagen wirs so. Da wo man in die Grube rein kommen könnte, kann man ein unübersehbares Schild hin stellen und eventuell noch Flatterband spannen, damit es ganz klar ist. Wenn einer die Grube betritt ohne daran vorbei gelaufen zu sein, hat er ein anderes Problem, als dass wir da schiessen, denn dann ist er eine 20 Meter hohe Sandsteinwand runter gefallen  :D


    Ich muss jetzt einfach davon aus gehen, dass die Gemeinde die angesprochenen Punkte berücksichtigt. Schliesslich wird auch der Förster hinzu gezogen etc.

  • Wenn einer die Grube betritt ohne daran vorbei gelaufen zu sein, hat er ein anderes Problem, als dass wir da schiessen, denn dann ist er eine 20 Meter hohe Sandsteinwald runter gefallen

    dann tust Du ihn gleich in der Grube irgendwo verbuddeln. Nicht dass so ein Darwin Award Preisträger dann noch Aufmerksamkeit auf euch zieht. :rolleyes:

    Nein, schön dass ihr ein Plätzchen gefunden habt. Schick doch mal ein Bild der Örtlichkeit. Hört sich prima an. Daisy hilft euch dann beim Roden. :D

    Flatterband ist auch total billig.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • ch frage mich ob eine Fahrzeugkontrolle in der Schweiz auch so entspannt abläuft oder ob das mehr wie hier ist. Wenn LG / LP im Kofferraum mitreisen


    Ach!....Erzähl mal..... :new16:


  • Die Polizei darf auch in diesem Fall nicht einfach so ein Fahrzeug durchsuchen. Weder in der Schweiz noch in Deutschland. Entweder braucht es dazu einen dringender Verdacht oder ein Durchsuchungsbefehl. Ihr dürft euch also dagegen wehren. Wer es trotzdem zulässt ist selber schuld. Anders läuft es beim Zoll oder der Grenzwache. Die dürfen. Fragen aber zuerst was sie finden könnten. Wenn die Luftdruckwaffe aber ordentlich deklariert wurde und vorschriftmässig transportiert wird ist auch die Zollkontrolle kein Problem. Luftdruckwaffen dürfen ohne Probleme von oder nach Deutschland oder in die Schweiz transportiert werden. Sie unterliegen keinen Beschränkungen. Jeder Schütze der in einem Verein an der Grenze schiesst wird dir das bestätigen. Das praktiziere ich auch. Aber Achtung. Das gilt nur für Druckluftwaffen.
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    In der Schweiz besitzt jeder Dienstpflichtige seine persönliche Dienstwaffe. Entweder ein Sturmgewehr oder eine Pistole. Er wird auch angehalten damit zu Schiessen.
    Für Jugendliche ab 16 bieten Vereine Jungschützenkurse an die von der Armee getragen werden. Dort wird das sportliche Schiessen auf 300m mit dem Sturmgewehr gelernt. Zu meiner Zeit war es dann auch so, dass wir die Waffe mit nach Hause nehmen durften. Am Rücken auf dem Moped. Ob es heute noch praktiziert wird weiss ich nicht.
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    Der Schweizer unterliegt deshalb weniger dem Zwang ein Luftgewehr kaufen zu müssen. Entsprechend entspannter gehen dann auch die Behörden vor wenn so ein Ding mal zum Vorschein kommen würde. Dies regelt nur den Besitz und den Transport. Schiessen ist wie wir oben mit Coopers Erfahrung gelernt haben noch mal was anderes.