Hi,
mir kam gerade eine Frage auf die ich aus generellem Interesse gerne eine Antwort hätte.
Es geht dabei um die WBK. Wie die generell funktioniert und welche es gibt ist mir klar. Nur wie verhält sich das bei einem Büchsenmacher respektive Waffenhändler.
Erhält man mit dem Abschluss einer Büchsenmacherausbildugn automatisch eine art "Unbeschränkte WBK", oder nach welchen Regelungen darf man dann Waffen besitzen?
Das selbe gilt für Händler, wie sind diese Waffen registriert, und auf wen/was. Auf den Laden? Oder auf den Besitzer des selben?
Gruß
Downhiller