Waffenleih für Film (BERLIN)

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.458 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Oktober 2015 um 19:53) ist von Jhary.

  • (sorry für die vermutlich falsche Rubrik)

    Hallo Leute,

    wir drehen demnächst einen Kurzfilm im Walking Dead Stil, mit Zombies und allem Drum und Dran.
    Dafür fehlen uns aber noch Handfeuerwaffen mit Blowback (keine "tödlichen"/scharfen Pistolen, einfach irgendwas mit Blowback ;) ).

    Nun die Frage:

    Ist hier jemand aus Berlin mit entsprechenden Waffen und würde diese für den Film verleihen? Natürlich würden wir alles schriftlich festhalten und auch Personalien austauschen damit ihr sicher sein könnt das nichts verschwindet. Ihr könnt einen Pfand bekommen von dem ihr dann (im Notfall als Aufwandsentschädigung :P) auch einen Teil behalten könntet und/oder ihr kommt mit zum Set und beaufsichtigt eure Waffen die ganze Zeit. In dem Sinne: wir suchen auch noch Zombie-Statisten falls jemand auch darauf Bock hat.^^
    Der Dreh wird vom 15.10. bis 18.10. jeweils in der Nacht in Berlin stattfinden.

    Wenn jemand Lust und Interesse daran hat, würde ich mich über Feedback freuen.

    Bis dann!

    2 Mal editiert, zuletzt von Sylend (5. Oktober 2015 um 23:22)

  • Kleiner Tip melde dich bei der Polizei an und hole dir beim Besitzer des Geländes einen Erlaubnis zu drehen. Wenn die Streifenhörnchen wissen da wird gefilmt gibts keine Drehpause durchs SEK. Scharfe Waffen beim Film gibts schon seit ewigkeiten nicht mehr.

  • Gibt es denn keine co2 Waffen mit Blowback oder zählt man die schon unter "scharfe" Waffen?


    Doch die gibt es natürlich. Die gelten nach dem WaffG zwar auch als Waffe, sind aber frei erwerbbar/besitzbar. Die würden auch weniger Genehmigungen benötigen, je nach dem wo man Drehen/Filmen möchte.
    Realistischer von der Optic sind aber meist die Airsoft GasblowBacks. Da gibt es sogar welche mit Hülsenauswurf.

  • Ist der Drehort auf öffentlichem Gebiet?
    Macht das ein professionelles Filmteam mit entsprechendem Equipment?

    Dann kläre erst einmal ab, ob die Waffenbehörde ein Führen von (Anschein-)Waffen zulässt. Für privates Filmen ist das wohl eher aussichtslos und damit kann man keine Ausnahme nach § 42a, Abs. 2 erwirken.

  • Oo, Zombies in Berlin :^) .
    Kann man sich diesen Kurzfilm danach irgendwo ansehen, oder ist das mehr für den Privatgebrauch?

    Als begeisterte Walking Dead Guckerin, will ich den sehen :^)


    Lg Steffi :love:

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Dürfen die beim film keine SSW nehmen?


    Natürlich, aber je nach Kameraeinstellung ist so ein "Fake" sichtbar. Ob alle Beteiligten sich gleich einen KWS zum erlaubten Führen holen und das die generelle Problematik Führen in der Öffentlichkeit ändert, steht auf einem anderen Blatt.

  • Eigentlich wollte ich hier eigentlich keine Grundsatzdiskussion zu Waffen am Set öffnen.^^
    Das Projekt wird von fachkundigen Filmmenschen betreut, es ist Privatgelände und Rücksprache mit der Polizei gab es schon.

  • Für privates Filmen ist das wohl eher aussichtslos und damit kann man keine Ausnahme nach § 42a, Abs. 2 erwirken.

    Stimmt so nicht. Du mußt Der Behörde die das Gelände verwaltet zb Stadt verwaltung es nur richtig verkaufen dann gibts die Dreherlaubnis. Damit bei dem Zuständigen Polizeirevier vorbei gehen am besten schon bevor die Dreherlaubnis erteilt ist damit die Beamten dort einen Ansprechpartner mehrfach gesehen haben. Und damit ein seriöser eindruck entsteht. So darf man sogar in BDU´s und Sturmgewehren (Airsoft´s) auf einer Ausflugsruine Actionscenen drehen.

  • Dann sollte es klappen.
    Aber bekanntlich ist das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit problematisch oder gar verboten. Nun gibt es zwar eine Ausnahme im Waffenrecht, die das Führen mit der Begründung von Theater oder Filmaufnahmen erlauben. Aber das kann nicht soweit gedehnt werden, dass die Anwesenheit einer Videokamera auf einem Stativ dieses schon bewirken. Das würde das Verbot einfach aushebeln und so unterlaufen. Ansonsten müsste jeder Tourist schon per se ausgenommen sein. Aus diesem Grund wird man schon gewisse Ansprüche an dieser Ausnahme stellen. Ob die Grenze nun zwischen dem privaten und dem gewerblichen Filmen liegt, sei mal dahingestellt.
    Das wollte ich nur leise angemerkt haben.

  • Eigentlich wollte ich hier eigentlich keine Grundsatzdiskussion zu Waffen am Set öffnen.^^
    Das Projekt wird von fachkundigen Filmmenschen betreut, es ist Privatgelände und Rücksprache mit der Polizei gab es schon.

    Wo ist jetzt das Problem da es Privatgelände ist sind doch alle freien Waffen Erlaubt und man braucht keine weitere Erlaubnise.
    Ich darf doch auch auf mein Grundstück mit meine Luftpistolen rum rennen oder mit Aisoft.

  • Ich darf doch auch auf mein Grundstück mit meine Luftpistolen rum rennen oder mit Aisoft.

    ein klares jein. Ja wenn das Gelände von ausen nicht einsehbar ist. Sobald zb der Zaun oder Große Fenster einen blick auf die Kulisse ermöglichen spar schonmal für die kosten des SEK Einsatzes. Wir leben in zeiten wo Oma Ursel sofort die Polizei ruft wenn sie denkt das eine Waffe genutzt wird. Da hilft auch nicht roter Lauf und Nerfgun, den das kann die gar nicht mehr sehen die sieht nur schemen die auf eine bestimmte art da rumm rennen. und schon wird beim nächsten Polizeirevier angerufen. So da Sparkys Kumpadre nicht wissen das du nur einen Werbefilm für Nerf drehts rücken die mit allem aus was sie haben. Die kosten trägst dann Du.

    Nicht alles was das gesetz erlaub darf man wirklich machen.