Co2 Kapseln und 4.5mm stahlrundkugeln

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.258 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. September 2015 um 14:17) ist von Momo192837.

  • Natürlich,
    es gibt aber unfähige Waffenladenbesitzer, die meinen Diabolos etc. sind frei ab 18.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Ob du das kannst, keine Ahnung :D

    Rechtlich gesehen spricht nichts dagegen..

    Was der Händler macht ist was anderes.

    So z.B. gab es mal nen Fall wo ein Waffenladen Softairs unter 0,5J hatte.

    Diese verkaufte er später freiwillig aber nur an über 18 Jährige, da nahe dem Laden eine Schule war, und paar Kids sich damit mal "bewaffnet" haben.

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  • Rechtlich ist der Erwerb von Rundkugeln / Diabolos und CO2 Kapseln für Dich kein Problem.
    Wie oben schon gesagt, das sind alles keine Dinge deren Erwerb das WaffG regelt.

    Andrerseits muß man aber auch die Händler verstehen.
    Denen ist auch klar, das diese Dinge zum Betrieb von Waffen gedacht sind, mit denen man erst ab 18 'Umgang haben darf'.
    (Von Ausnahmefällen einmal abgesehen).

    So kann nun der Händler zwei Standpunkte vertreten:
    " Das Geld eines 14 jährigen ist genau so gut wie das Geld eines 18 jährigen "
    oder
    " Ich erspare mir lieber Rückfragen von Eltern etc. und gebe diese Dinge erst ab 18 ab.
    Sollen die Eltern etc. doch vorbeikommen und kaufen, dann weiß man wenigstens das es in 'geordneten Bahnen' abläuft.

    Muß man respektieren, denke ich.