Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 2.811 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. September 2015 um 03:54) ist von Sparky.

  • Dort muss ich angeben welche Waffe, muss ich, wenn ich evtl mir ne neue kaufe, nen neuen Antrag stellen oder melden oder umregistrieren?

    Nein, muss man nicht angeben. Das ist das gleiche Formular, wie für den richtigen Waffenschein, deshalb nur taucht das dort auf.

    ...meiner Meinung nach muss man die komplette Zeile nicht ausfüllen, denn man darf mit dem KWS theoretisch auch zwei Waffen gleichzeitig führen oder wenn man eine ganze Sammlung hat jeden Tag eine andere mit anderem Kaliber. Somit macht es keinen Sinn die Waffenart, das Kaliber, den Hersteller oder die SN anzugeben.

    Genau so ist es. Denn wer dem wirklich nachkommen sollte, der ist dann im Zweifel auch nur an diese einzige Waffe gebunden, wenn der Verwaltungsakt abgeschlossen ist. Ob das von Vornherein die Intention war, oder nicht.

    Eingetragen habe ich da : Waffen mit PTB

    DAS ist DER Eintrag, den jeder vornehmen sollte. Es gibt keine rechtliche Grundlage aufgrund derer die Behörde verlangen darf die Waffen mit Seriennummer zu benennen.

    Diese Rubrik im Zweifelsfall frei lassen und einfach sagen "ich kaufe mir die Waffe erst wenn der KWS da ist" Wenn Ämter Belogen werden wollen dann Lüg. Ist wie beim Vrostellungsgespräch bei bestimmten fragen darf man Lügen.

    Es ist völlig in Ordnung, wenn jemand seine Waffe erst NACH der Ausstellung des Waffenscheins kaufen möchte. Es gibt auch keine Verpflichtung etwas nachmelden zu müssen, genau so wenig, wie sie vorher mit Individualnummer zu benennen. Dafür fehlt jede Rechtsgrundlage. Man muss sich ja auch überhaupt keine SSW zulegen, wenn einem nur das grüne Formular gefällt. ;^) Die pauschalisierende Aussage »Wenn Ämter belogen werden wollen…«, wo fängt das dann an, wo hört es auf? Lügen haben immer kurze Beine.

    Liebe Grüße :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.