Repetierflinten immer Kategorie B nach EU-Feuerwaffenverordnung?

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 3.917 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Juni 2015 um 20:26) ist von Jochen..

  • Hallo,

    sind nach der EU Feuerwaffenverordnung Repetierflinten, insbesondere Vorderschaftrepetierflinten immer in der Kategorie B?

    Ich lese es so, dass eine Vorderschaftrepetierflinte welche eine Langwaffe ist und über 60 cm Lauflänge hat, in die Kategorie C gelangen würde. Hat hier jemand zufällig eine Flinte mit C eingetragen?

    Eine weitere Frage: Hat hier jemand eine halbautomatische Flinte mit einer gesamten Höchstkapazität von 3 Schuss und über 60 cm Lauflänge in C eingetragen?

    Ob jetzt auf Gelb oder Grün spielt keine Rolle.
    Vielen Dank!

  • Also ich lese das genau so aus dem Gesetz wie Du.

    Ich habe einen Wechsellauf ohne Seriennummer zu meiner und die ist als Kat. B eingetragen.


    Hab noch mal nachgemessen: Wie vermutet ist Einer in der Länge drüber und der Andere drunter.

  • Das mit den Kategorien ist großer Mist. Hier die aktuelle Typisierungsliste dazu:
    https://www.nwr-fl.de/ffentliche%20D…ussetzungen.pdf

    Bei der Vorderschaftrepetierflinte kommt es, wie gesagt, auch auf die Lauflänge an, über 60cm sollte sie Kat C sein, darunter Kat B.

    Zur Selbstladeflinte: Lasst euch die Flinte blos nicht als Kat C eintragen, das ist ein böser Fallstrick, das macht es illegal die 2 Schuß Begrenzung für was auch immer und wann auch immer auszubauen, es gab schon Behörden die das bei Jägern versucht haben, dagegen auf jeden Fall vorgehen.

  • Das mit den Kategorien ist großer Mist. Hier die aktuelle Typisierungsliste dazu:
    https://www.nwr-fl.de/ffentliche%20D…ussetzungen.pdf

    Bei der Vorderschaftrepetierflinte kommt es, wie gesagt, auch auf die Lauflänge an, über 60cm sollte sie Kat C sein, darunter Kat B.

    Zur Selbstladeflinte: Lasst euch die Flinte blos nicht als Kat C eintragen, das ist ein böser Fallstrick, das macht es illegal die 2 Schuß Begrenzung für was auch immer und wann auch immer auszubauen, es gab schon Behörden die das bei Jägern versucht haben, dagegen auf jeden Fall vorgehen.


    Hallo,

    die aktuelle Liste findet man im WaffG! Da steht in Anlage 1 Abschnitt 3, 2.5

    "bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann"

    Damit sind also eben nicht Flinten gemeint die eine herausnehmbare Blockierung im Magazin haben.

  • Behörden haben das trotzdem schon so praktiziert, dass es nicht richtig ist weiß ich auch, darum der Hinweis darauf zu achten.

    Auch würde ich empfehlen mal eine Selbstauskunft vom BVA zum NWR zu beantragen, manch einer wird erstaunt sein über was er da laut NWR alles verfügt.

  • Hallo,

    danke für die Antworten. Aus der geposteten Liste geht auch hervor, dass eine VRF durchaus Kat. C sein kann, wenn der Lauf länger als 60 cm ist. Also bekommt man auch eine C-Waffe unter Umständen in die Grüne rein...ok, alles klar.

  • Hallo,

    danke für die Antworten. Aus der geposteten Liste geht auch hervor, dass eine VRF durchaus Kat. C sein kann, wenn der Lauf länger als 60 cm ist. Also bekommt man auch eine C-Waffe unter Umständen in die Grüne rein...ok, alles klar.


    Man kann jede Waffe die nicht verboten ist auf die Grüne bekommen. Jäger und Erben z.B. Bekommen alle Waffen auf Grün.


    Beim Feuerwaffenpass muss man aber auch noch ganz andere Sachen beachten. Wenn man Waffen mit ins Ausland nimmt und die da eingetragen hat können die im bereisten Land durchaus verboten sein. Wie z.B. Vorderschaftrepetierflinten in Österreich. Oder Schweizer mit ihren Stg, wenn sie damit nach Deutschland reisen wollen. Der Feuerwaffenpass ist meist eh nutzlos. Fast alle Waffen müssen von Konsulat des bereisten Landes extra genehmigt werden. Und viele Länder haben extra Abkommen mit Deutschland. Z.B. Österreich und die Schweiz, da muss man nur den Grund der Reise mit der Waffe nachweisen können, dann braucht man keinen Feuerwaffenpass. Der einzige wirkliche Vorteil ist, dass es für Zöllner und Polizisten bei einer Kontrolle gut aussieht, wenn man so was hat.


    Als ich das erste mal mit dem Feuerwaffenpass in die Schweiz gereist bin fragt der Grenzwächter tatsächlich nur: Haben sie auch eine Einladung? .... Wissen Sie, uns interessiert das eigentlich nicht ob sie Waffen dabei haben!

  • Behörden haben das trotzdem schon so praktiziert, dass es nicht richtig ist weiß ich auch, darum der Hinweis darauf zu achten.

    Auch würde ich empfehlen mal eine Selbstauskunft vom BVA zum NWR zu beantragen, manch einer wird erstaunt sein über was er da laut NWR alles verfügt.


    Mit dem BVA und dem NWR sprichst Du was an...

    Ich hab Auskunft über mich verlangt. Da war eigentlich alles falsch. Jeder einzelne Datensatz hatte einen Fehler! Eine volle grüne WBK war überhaupt nicht erfasst! Ich hab die Waffenbehörde von mir angeschrieben, dass sie bei mir erst gar nicht zur Kontrolle kommen müssen. Da ich das mit derart fehlerhaften Daten nicht zulasse, bis das alles bereinigt wurde. Es wundert mich, dass die Presse diese Schlamperei noch nicht spitz bekommen hat?


    Hast Du auch über Dich ne Auskunft eingeholt?

  • Du bist nicht der einzige bei denen die Daten NWR nicht stimmen, viele die eine Auskunft eingeholt haben mussten feststellen dass da so einiges fehlerhaft ist.

  • Danke für die Erklärungen.


    Kann mir jemand auf deutsch bitte erklären, wie das mit diesem europäischen Feuerwaffenpasst funktionieren sollte und wie es tatsächlich läuft? Damit habe ich noch keine Erfahrung gemacht...

  • Danke für die Erklärungen.


    Kann mir jemand auf deutsch bitte erklären, wie das mit diesem europäischen Feuerwaffenpasst funktionieren sollte und wie es tatsächlich läuft? Damit habe ich noch keine Erfahrung gemacht...

    Na ja, die Frage ist vor allem ob es Dich prinzipiell interessiert, oder willst Du wirklich eine Waffe mit in ein bestimmtes Land aus einem bestimmten Grund nehmen?

    Du gehst mit deiner WBK zu Deiner Waffenbehörde und sagst welche Waffen Du eingetragen haben magst. Die machen dass dann ohne Weiteres und stellen dir den Feuerwaffenpass aus. Der Feuerwaffenpass berechtigt dich dann bestimmte Waffen mit ins Ausland zu nehmen, wenn Du den Grund der Reise nachweisen kannst (z.B. Einladung zur Jagd oder zum Wettkampf). An sonsten lässt man auf Seite 5 das Konsulat des anderen Landes die Waffen einzeln genehmigen. Dann brauchst Du nichts extra nachzuweisen. Also wenn Du z.B. regelmäßig einen Schießstand im Nachbarland besuchst. Ich versuch mal ein Foto von Seite 6 zu machen wo steht wozu er berechtigt.