der teil müsste raus, sodass nurnoch der part mit "waffen, die unters kriegswaffenkontrollgesetz fallen" übrigbliebe.
der müsste aber noch weiter geändert werden, außer diese ausnahme hinzuzufügen, denn bisher fallen wirklich alte vollautomaten nicht dadrunter. die gute alte Thommygun zB. wäre dann plötzlich auch in vollauto hier legal.
Stimmt, den Teil hatte ich übersehen. So einfach wäre die Regelung dann doch nicht.
hier sind ja softair mehr als "kolleteralschaden" so streng reglementiert, weil sämtliche regelungen eigentlich auf diaboloschießende dinge mit knapp 7,5J gelten.
Richtig, Softair ist als Begriff oder eigene Waffenklasse nicht reglementiert sondern fällt eben in die nächsthöhere Gruppe. Nur um Vollautomaten über 0,5J zu haben wäre mir das Einführen einer zusätzlichen Kategorie viel zu viel Aufwand.