Erbfall - Waffe gefunden, WBK vmtl. nicht vorhanden...was tun?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 14.929 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. März 2015 um 17:23) ist von tetrahydrofuran.

  • Bin gerade ein wenig angefressen.....nach neuester Info ist die Waffe jetzt hier gelandet: http://www.geka-munster.de
    Und von da wird es wohl keine Rückkehr geben.... :cursing:
    Genaue Details weiß ich noch nicht, aber meinem Bekannten wurde diese Variante wohl in den Mund gelegt, weil für ihn kosten- und problemlos bzw. der Fall dann erledigt wäre.
    Vielleicht hat er auch nicht ausreichend auf ein wirtschaftliches Interesse beharrt oder man hat ihn bequatscht, war ziemlich einsilbig, der Gute.

    Das war's dann wohl.... :pinch:

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Genau wie ich es mir vorgestellt habe. Und die seltenen wertvollen Anbauteile
    wie Mündungsschoner (etwa 100 Euro) und der Riemen (etwa 40 Euro) fliegen
    mit in den Ofen. Glückwunsch!
    Aber die mussten ja wegen der KTU und der nicht geregelten Erbfolge dran bleiben :thumbsup::bash:

  • Schade um das schöne Stück. Es ist schon traurig wenn man sieht was für schöne Waffen in die Verschrottung gehen, wir haben aktuell eine nagelneue Diana 27 aus den 50/60ern hier da ist noch der Aufkleber vom Händler aus Hameln dran. Die geht leider auch irgendwann nach Munster.

    Anschütz sind die Meistermacher, aber Kenner wählen Walther.

  • Und von da wird es wohl keine Rückkehr geben....


    Aber das war leider auch zu erwarten. Erlaubnispflichtige Waffe ohne WBK ist immer ein Problem, auch wenn dahinter keine bösen Absichten stehen und das Eisen einfach vergessen wurde.

  • Schade, einfach nur schade!

    Ich kenne einen sehr vergleichbaren Fall, in dem ein altes Mauser-KK gefunden wurde. Dank eines freundlichen Sacharbeiters steht das gute Stück nun legal&gut geölt in einem Waffenschrank. Eigentlich ist es unglaublich, wie diesbezüglich im Amt nach Zufall & eigenem Ermessen gehandelt wird.

    Ein Tip: Wenn der Verstorbene den Willen hatte, dass die Waffe nach seinem Tod einer Person geschenkt werden soll, und diese Person die Waffe legal besitzen darf, dann hat man deutlich bessere Chancen, dass sie nicht in den Ofen geworfen wird. Es soll Fälle geben, in denen man nach gründlicher Suche im Kleiderschrank noch einen Zettel findet, auf dem Derartiges vermerkt wurde  :^)