Zwergenkaliber- mehrere Fragen

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.004 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Januar 2015 um 09:54) ist von Frutemi.

  • Hallo liebe Freunde der Kleinstkaliber,

    ich spiele schon seit langem mit dem Gedanken, mir auch ein paar Waffen in diesen Miniaturkalibern zuzulegen. Mich fasziniert dabei vor allem der Grad der Miniaturisierung von Patronenmunition bei ansonsten unveränderter Waffengröße. Ich bin mir darüber im klaren, dass die Munitions- und Behördenkosten im Vergleich zu KK- und GK-Waffen absolut unrentabel sind. Den Sammlern in diesem Forum möchte ich auch keine Konkurrenz machen, eine Erma und ein langer HW-Revolver würden mich aber schon sehr reizen.

    Das ganze steht und fällt aber mit einigen Fragen, bei deren Beantwortung ich um eure Hilfe bitte:

    1. Waffensachkunde sowie ein A-Schrank mit abschließbarem Innenfach (leider nicht B) sind vorhanden. Als erlaubnispflichtige Kurzwaffen erfordern die von mir begehrten Modelle ja eigentlich einen B-Schrank. Langwaffen in den fraglichen Kalibern werden auch eher selten angeboten, mir schebt auch kein klassischer Zimmerstutzen vor. Mein Gedanke ist ein Härtefallantrag gem. § 13 VIII AWaffV um die Anforderungen aus § 36 II 1 Hs. 2 WaffG zu ersetzen. 36.2.12 2. Spstr. WaffVwV sieht diese Möglichkeit ja explizit vor. Könnte das Aussicht auf Erfolg haben oder lacht mich die SB aus?

    2. Nach meinem bisherigen Verständnis bleibt 4mm M 20 'von Haus aus' unter 7,5 Joule und hat somit immer immer PTB im Viereck sowie :F:. 4mm kurz, lang sowie 6mm Flobert müssen Entlastungsöffnungen aufweisen um unter dieser Marke zu bleiben. Tragen alle Waffen mit PTB im Viereck in den 'stärkeren' Kalibern auch diese Entlastungen und somit das :F:? Bei vielen Egun-Angeboten sind die Beschreibungen ja eher dürftig.

    3. Gem. § 12 IV Nr. 1 lit. a WaffG könnte ich mit den Heißgas- :F:-Waffen zuhause schießen, korrekt? Im 10 m-Saal würde ich damit wohl zu viel Lärm machen und auf dem 25 m-Stand wäre ich meiner Trefferchancen nicht mehr so sicher.


    Ich danke für jede Hilfe.

  • Zu 1.
    Einen Härtefallantrag stellen könnte funktionieren, da es sich um Waffen handelt die weniger als 7,5 Joule haben.

    zu 2.
    Stimmt soweit alles, nur Vorsicht es gibt auch Waffen in 4mm Rz lang/kurz und 6mm Flobert die keine Entlastungsbohrungen haben, und kein :F:
    diese Waffen sind nicht so einfach zu erwerben, da sie nicht bedürfnisfrei sind.

    zu 3.
    Die 4 und 6mm "Feuerwaffen" mit dem :F: dürfen Zuhause geschossen werden, in den Schießsportanlagen sollte man das vorher absprechen.
    Auf den 25m Ständen dürfen sie natürlich geschossen werden, geht soweit auch macht nur nicht so viel Sinn. Auf den 10m LG Ständen kommt es auf die Beschreibung des Standes an welche Waffen da explizit geschossen werden dürfen. Außerdem sollte man dann eine Zeit wählen wo die LG Schützen evtl. schon fertig sind, um die nicht zu stören.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Unserer ist explizit für Zimmerstutzen (und auch Armbrust) zugelassen. Haben die nicht entlasteten Waffen ohne :F: dann trotzdem die viereckige PTB? Läuft wohl darauf hinaus, dass man den Verkäufer besser anschreibt wenn man nicht alle Modelle kennt.

  • Naja sagen wir es mal so, man sollte es mit den richtigen Leuten auf dem Stand absprechen,
    dann ist evtl. vieles (nach dem "normalen Schießbetrieb") möglich.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (15. Januar 2015 um 00:10)

  • Ja es gab ja früher auch die DSB Disziplin 4mm Zimmerstutzen..

    Unserer ist explizit für Zimmerstutzen (und auch Armbrust) zugelassen.


    Ja haben Sie..

    Haben die nicht entlasteten Waffen ohne :F: dann trotzdem die viereckige PTB?

    aber nicht der PTB Stempel sondern der F Stempel macht die Waffen bedürfnisfrei. ;^)

    Viele Modelle gibt es in beiden Versionen, mit und ohne F Stempel..

    Läuft wohl darauf hinaus, dass man den Verkäufer besser anschreibt wenn man nicht alle Modelle kennt.

    man sollte unbedingt fragen wenn man sich nicht sicher ist, denn ohne F darf man sie nicht erwerben.

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    Waffensachverständiger im VWG

  • Okay, danke schonmal für eure Hilfe. Der Verein ist recht umgänglich, daran soll es nicht scheitern, wenn man die Teile mal ausführen will. Bei einigen Auktionen geben es die Bilder ja her, dass man das entscheidende :F: sieht, ansonsten eben nachfragen, klar.

    Muss man sich bei dem Voreintrag auf ein Kaliber (M20, kurz, lang) festlegen oder reicht 4mm und man bekommt halt nur solche mit :F: ohne Bedürfnis eingetragen? Das ganze ginge ja auf die grüne wenn ich mich nicht irre.

  • Stimmt alles, und ja auf die grüne mit Voreintrag. Wobei früher der Voreintrag genau die Art und das Kaliber der Waffe beschreiben mußte, und mehrere Voreinträge zur gleichen Zeit eingetragen das selbe kosteten, aber da hat sich wohl etwas geändert. Bei mir ist es lange her das ich einen Voreintrag brauchte.

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    Waffensachverständiger im VWG

  • Im Bereich des DSB sind auf deren Schießständen ausschließlich Luftdruckwaffen bis 7,5 J unter Verwendung von kelchförmigen Bleigeschossen vorgeschrieben.
    Zudem dürfte der Knall der Mäusekaliber auf kleineren Schießständen kaum geduldet werden, weil es Mitschützen stören wird.

  • Es gibt noch diverse Schießstände (gerade beim DSB) auf denen 4mm Zimmerstutzen (4mm Rz lang) geschossen wurde (evtl. noch wird), da sollte es kein Problem sein.

    Und...

    Zudem dürfte der Knall der Mäusekaliber auf kleineren Schießständen kaum geduldet werden, weil es Mitschützen stören wird.

    ...deshalb noch mal:

    Naja sagen wir es mal so, man sollte es mit den richtigen Leuten auf dem Stand absprechen,
    dann ist evtl. vieles (nach dem "normalen Schießbetrieb") möglich.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Muss man sich bei dem Voreintrag auf ein Kaliber (M20, kurz, lang) festlegen oder reicht 4mm und man bekommt halt nur solche mit ohne Bedürfnis eingetragen? Das ganze ginge ja auf die grüne wenn ich mich nicht irre.


    bei mir (Niedersachsen, Raum Hannover) ist es so, daß jede Waffenart (Pistole, Revolver, UHR...) explizit mit dem jeweiligen Kaliber in die Grüne eingetragen wird, genau wie bei den "Großen" . Bei den Revolvern hab ich noch "Kat.B" davorstehen.

    Die Kaliber unterscheiden sich in der Datenbank des SB offensichtlich: "4mmM20" und "4mmRandz.courtBlanc" <- so die Einträge bei mir.

    ...ach guck, ich seh grade, ich hab sogar 3 verschiedene Einträge: zu den beiden o.a. kommt noch "4mmRandz.longBlanc" hinzu!!?? 8| ?(

    2 Mal editiert, zuletzt von Frutemi (16. Januar 2015 um 10:17)

  • Für den Voreintrag gelten immer die Daten:
    Spalte 1 - Laufende Nummer des Eintrages
    2 - Art der Waffe
    3 - Munitionsbezeichnung
    4 - Berechtigt zum Erwerb bis (Datum des Gültigkeitsablauf)
    7 - Berechtigt zum Munitionserwerb (ja/nein) mit Dienstsiegel

    Damit ist die Waffenart - z.B. Pistole, Revolver ... die genaue Munitionsbezeichnung, und bis wann die Waffe erworben werden darf mit dem Voreintrag festgelegt.
    Ist der Kauf getätigt hat man 14 Tage Zeit diese Überlassung anzuzeigen. Dann werden folgende Daten ergänzt, weil diese ja erst nach der Überlassung bekannt sind:
    Spalte 5 - Hersteller/Modell
    6 - Herstellernummer
    8 - erworben am
    9 - Überlasser
    10 - Dienstsiegel

    Zur Vollständigkeit - wird die Waffe wieder an jemanden Anderen überlassen, werden folgende Spalten in der WBK ergänzt und damit die Waffe "ausgetragen":
    11 - Datum der Überlassung
    12 - an (Erwerber)
    13 - Dienstsiegel

    Die gelbe oder grüne WBK hat 8 Zeilen zu je 13 Spalten. Jede eingetragene Waffe belegt eine Zeile, so dass in einer WBK Platz für 8 Waffen ist. Eine einmal ausgefüllte Zeile kann nicht durch Austrag neu belegt werden. Das bedeutet auch, dass der Inhaber einer voll geschriebenen WBK nicht zwangsläufig auch 8 Waffen besitzen muss. Wird die 9. Waffe beantragt und genehmigt, wird eine neue Folge-WBK ausgestellt. Das Papier "WBK" ist kostenlos, denn es wird immer der Voreintrag bezahlt. Nur Jäger haben eine Sonderregelung, weil diese für bestimmte Waffen keinen Voreintrag benötigen. Das wird dann in der Gebühr anders aufgeschlüsselt.
    Die Kosten sind unter den Behörden unterschiedlich. Es gab mal einen Satz, der 54 € für den Voreintrag und nochmals 25 € für die Munitionserwerb verlangte. Der spätere Waffeneintrag nach Erwerb war in den 54 € enthalten. Waffenaustrag waren dann nochmal gerundete 13 €.

    Allgemeiner Hinweis an die Sportschützen ohne Bezug zu den 4 mm Waffen - auch wegen der Gebühr ist die gelbe WBK praktisch. Denn bestimmte Waffen (alles außer Halbautomaten und Sonderwaffen (Signal...) gehen dort ohne Voreintrag und ohne Munitionseintrag auf der Gelben. Dort nur für Waffenein- und austrag 13 €. Allerdings bekommt man die Gelbe auch nur über das Bedürfnis eines Sportschützen mit sportlich nutzbaren Waffen.