Hallo liebe Freunde der Kleinstkaliber,
ich spiele schon seit langem mit dem Gedanken, mir auch ein paar Waffen in diesen Miniaturkalibern zuzulegen. Mich fasziniert dabei vor allem der Grad der Miniaturisierung von Patronenmunition bei ansonsten unveränderter Waffengröße. Ich bin mir darüber im klaren, dass die Munitions- und Behördenkosten im Vergleich zu KK- und GK-Waffen absolut unrentabel sind. Den Sammlern in diesem Forum möchte ich auch keine Konkurrenz machen, eine Erma und ein langer HW-Revolver würden mich aber schon sehr reizen.
Das ganze steht und fällt aber mit einigen Fragen, bei deren Beantwortung ich um eure Hilfe bitte:
1. Waffensachkunde sowie ein A-Schrank mit abschließbarem Innenfach (leider nicht B) sind vorhanden. Als erlaubnispflichtige Kurzwaffen erfordern die von mir begehrten Modelle ja eigentlich einen B-Schrank. Langwaffen in den fraglichen Kalibern werden auch eher selten angeboten, mir schebt auch kein klassischer Zimmerstutzen vor. Mein Gedanke ist ein Härtefallantrag gem. § 13 VIII AWaffV um die Anforderungen aus § 36 II 1 Hs. 2 WaffG zu ersetzen. 36.2.12 2. Spstr. WaffVwV sieht diese Möglichkeit ja explizit vor. Könnte das Aussicht auf Erfolg haben oder lacht mich die SB aus?
2. Nach meinem bisherigen Verständnis bleibt 4mm M 20 'von Haus aus' unter 7,5 Joule und hat somit immer immer PTB im Viereck sowie . 4mm kurz, lang sowie 6mm Flobert müssen Entlastungsöffnungen aufweisen um unter dieser Marke zu bleiben. Tragen alle Waffen mit PTB im Viereck in den 'stärkeren' Kalibern auch diese Entlastungen und somit das ? Bei vielen Egun-Angeboten sind die Beschreibungen ja eher dürftig.
3. Gem. § 12 IV Nr. 1 lit. a WaffG könnte ich mit den Heißgas- -Waffen zuhause schießen, korrekt? Im 10 m-Saal würde ich damit wohl zu viel Lärm machen und auf dem 25 m-Stand wäre ich meiner Trefferchancen nicht mehr so sicher.
Ich danke für jede Hilfe.