Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 6.458 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Dezember 2014 um 22:13) ist von MarcKA.

  • Du scheinst es nicht zu verstehen. Die ID des Käufers ist für den Verkäufer kein Altersnachweis.

    Wer mir mit umgepfriemelten Scans kommt kriegt von mir gar nichts. Der kann von mir aus beim Online-Händler oder beim Büchsenmacher kaufen. Bei der Geschichte scheinen so manche zu vergessen das es dabei um die Zuverlässigkeit des Verkäufers gehen kann.

  • Gescannte Ausweise würde ich nicht akzeptieren. Es ist einfach viel zu leicht, hier den Scan eines fremden Ausweises zu verwenden oder mit Photoshop an dem Bild herumzufummeln.
    Die Verantwortung kann man wirksam an den Paketdienstleister abgeben: http://www.dhl.de/de/paket/infor…rspruefung.html

    Sollten die bei der Altersprüfung Schmu machen, ist das nicht mein Problem, denn ich darf ja durchaus einen Dienstleister mit der Prüfung beauftragen und hab damit die Sache vom Tisch.


  • Der Meinung bin ich auch. Steht später die Überlassung an Unberechtigte im Raum, wird man ein Problem bekommen, wenn man sich allein darauf verlassen hat. Bei einer untergeschobenen Fälschung sieht das m.M. anderes aus. Das kann der Laie nicht im Kleinsten prüfen und muss nach der Objektivität gehen...

    Das denke ich auch. Allerdings ist das übersenden lassen eines Ausweisscans,
    ohne den Käufer persönlich gesehen zu haben, m.M. nach schlußendlich auch nicht rechtssicher.

    Das Kopieren/Scannen eines Ausweises und das Abspeichern solcher Kopien ist zumindest nicht unumstritten:
    http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.ph…077&_psmand=126

  • Ein kleiner Gedankenanstoß:
    Wenn dir jemand eine gefälschte Personalausweiskopie auf dein Verlangen zukommen lässt hat er schon eine Straftat begangen. Urkundenfälschung. Wenn du (oder ich, oder sonstwer) sich keine schicken lässt(!) weil er fälschlicherweise der Meinung ist, die eGun ID wäre rechtssicher, dann ist das meiner Meinung nach zumindest grob fahrlässig.

    Die ID wird von den meisten eGun-Usern fehlinterpretiert. Hierbei soll es sich vielmehr um ein Prädikat "geprüfter User" handeln, nicht um einen Ersatz für einen Altersnachweis. Nochmal zur Verdeutlichung ein Auszug aus der Verkaufsmeldungs-Mail von eGun:

    Zitat

    ....
    Bitte nehmen Sie in Kürze Kontakt zum Käufer auf!

    WICHTIGER HINWEIS:
    Bei Artikeln ab 18 Jahren muss von Ihnen unbedingt
    ein amtlicher Altersnachweis vom Käufer angefordert werden.
    ....

  • Zitat

    WICHTIGER HINWEIS:
    Bei Artikeln ab 18 Jahren muss von Ihnen unbedingt
    ein amtlicher Altersnachweis vom Käufer angefordert werden.

    Vielleicht ist das auch so gemeint, daß es nur für Käufer ohne ID gilt.
    Da sollte dann der Verkäufer tätig werden und einen Nachweis verlangen.
    Ich kann da jetzt keinen direkten Zusammenhang mit der ID erkennen.

    ░▒█▀▄▀▄▀▄█▓▒░ Facebook - Nein Danke ! ░▒▓█▀▄▀▄▀▄█▓▒░

  • Das widerspricht sich aber mit diesem Text von eGun: "Zertifizierte Mitglieder benötigen keinen zusätzlichen Altersnachweis für Artikel welche ab 18 Jahren frei verkäuflich sind. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn Waffenhändler dennoch einen Altersnachweis fordern. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen." Nachzulesen hier: http://egun.de/market/help.php?topic=zertifiziert#ankh
    Mir persönlich ist es egal, ob die Ausweiskopie zu eGun oder zu mir geht, ich würde beides akzeptieren. Jeder Knirps könnte Papas Ausweiskopie zu mir oder zu eGun schicken und wohl jeder würde darauf reinfallen - das macht dann wohl nur vor dem Richter einen Unterschied... :S

    Gruß Thorsten

  • Was eGun schreibt oder auch nicht kann und muss uns zu diesem Thema eigentlich auch Wurst sein. Wem seine Zuverlässigkeit etwas Wert ist, der fordert einen amtlichen Altersnachweis an und ist damit aus dem Schneider. Der Käufer hat sich der Volljährigkeit zu versichern und nicht eGun. Zudem ist die ID lt. Info von eGun nicht rechtssicher, die garantieren für gar nix und stehen im Fall der Fälle auch dafür nicht gerade. Da kann sich nun jeder denken was der Textfetzen wert ist.