Du scheinst es nicht zu verstehen. Die ID des Käufers ist für den Verkäufer kein Altersnachweis.
Wer mir mit umgepfriemelten Scans kommt kriegt von mir gar nichts. Der kann von mir aus beim Online-Händler oder beim Büchsenmacher kaufen. Bei der Geschichte scheinen so manche zu vergessen das es dabei um die Zuverlässigkeit des Verkäufers gehen kann.