Einzelteileverkauf verboten??

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.118 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. August 2003 um 16:49) ist von Back Jack.

  • Hallo
    Ich wollte mir beim einzigen Büchsenmacher in der Nähe ein Ersatzteil bestellen und er meinte er dürfe es mir nach neuer Gesetzeslage nicht verkaufen,da er sich ansonsten strafbar machen würde...Stimmt das ???

    Gruss
    Thomas

  • stimmt , para hat recht . ersatzteile für :F:waffen sind frei verkäuflich . es sei den du willst nen neuen lauf für ne wbk waffe , die mit heißen gasen angetrieben wird . also ne richtige die krach macht . auch erstazteile die nicht richtig zu :F: oder wbk , wie bei luftdruckwaffen , zu zuordnen sind sind frei verkäuflich .


    cioa crossi

  • Guten Tag,

    auch Ersatzteile für scharfe Waffen sind frei verkäuflich, ausgenommen
    die sog. wesentlichen Teile wie Lauf, Griffstück, Trommel und Verschluß.
    Diese sind EWB-pflichtig.
    Zwar hat das neue WaffG. eine kleine Verschärfung vorgenommen
    (so teilt z.B. Ehrenreich in einigen teile-Listen mit, daß nach neuem Gesetz kpl. Schloßbaugruppen EWB-pflichtig sind), jedoch bleiben sonstige Teile, wie Schlagbolzen, Federn, Hebelchen, Stifte etc. davon unberrührt.

    Gruß

    Svenni

  • MOin
    Es ging lediglich um einen Druckkolben für ne Diana25...
    Anscheinend braucht da wohl jemand dringend Geld... :fluch:

    DANKE für die Antworten
    Gruss
    Thomas

  • Hi,

    ähnlichen habe ich neulich auch erlebt!
    Ich war bei einem Büma und wollte mir Dichtungen für die Ladeklappe von meinem Anschütz 2001 kaufen und der Mann erzählte mir auch einen davon das man jetzt keine Ersatzteile mehr verkaufen dürfe und ich ihm die Waffe bringen müsste zum einbauen der Teile!
    Auch knapp 30min später nach einem gründlichen Gespräch wo auch noch 3 andere Kunden sich beteiligten war er nicht von seiner Meinung abzubringen!

    Das Ende war das ich mir die Dichtungen bei Teute bestellt habe (ich bekam sowiso noch eine Lieferung) und der wollte nicht die Waffe zum einbauen haben!

    Also glaube nie was dir ein Büma erzählt ohne dich wo anders zu vergewissern das es so ist die Jung´s wollen ja auch Geld verdienen!

    Gruß C.C.

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (19. Juli 2003 um 11:42)

  • Also ich glaube auch nicht, das man normale Ersatzteile nicht mehr verkauften darf. Sicher, wenn es sich z.B. um Verschlussteile oder andere wichtige Teile bei scharfen Waffen handelt ist es verständlich. aber das war schon immer so. Aber sonst ist es Unfug. Wenn ich mal einen Schlagbolzen oder eine Feder brauche, kann ich doch nicht erst die Waffe einschicken. Die Portokosten liegen dann meist höher wie das Ersatzteil.

    Wen du nicht mit Können beeindrucken kannst,den verwirre mit Schwachsinn!

  • hallo,
    ich hatte vor gut 3 Wochen eine Kolbenfeder für ein LG bestellt und ohne Diskussion bekommen.Auf der Verpackung stand nur,daß der Einbau durch einen Büchsenmacher erfolgen sollte.Vielleicht hat dein Spezi das nur falsch verstanden...

    gruß

  • Christian , einfach bei diana anrufen und das ersatzteil direkt bestellen .
    um das teil beschreiben zu können einfach bei der diana-homepage einloggen : diana / germany . da gibs die teilenummern .


    ciao crossi

  • Hi crossbow,

    bei Diana und FWB mag das gehen (bei FWB habe ich das auch schon gemacht) aber bei Anschütz wollen die nicht an Privat liefern!
    Eine Anleitung zu meinem 2001 habe ich dort bekommen Ersatzteile wollen sie nur über einen Händler verkaufen.
    Aber jetzt habe ich es ja über Teute bekommen.
    Die Waffenhändler bei uns sind nicht so toll (vorallem Teuer), bis jetzt habe ich immer mal wieder was da gekauft aber damit ist jetzt schluß!

    Gruß C.C.

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  • Hallo Leute,

    stimmt nicht !!!!!! Der Händler hat richtig gehandelt,
    er darf auch bei einer freien Waffe mit PTP NR. aus waffenrechtlichen
    Gründen bestimmte Teile nur im Werk austauschen lassen.
    Das ging mir bei meiner GECO 930 G auch so.
    Der Händler zeigte mir auch ein Schriftstück das dies bestätigte.
    Auch auf der Gebrauchsanweisung dieser Waffe kann man
    nachlesen, dass Griffstück, Auswerfer und Trommel aus
    waffenrechtlichen Gründen nur im Werk getauscht werden dürfen.
    Die anderen Teile kann man ohne Probleme kaufen und austauschen.

    Ich hätte die Bedienungsnleitung gerne hier hochgeladen aber das
    klappt bei mir nicht. Kann sie aber ohne Probleme an eine Private
    E-mailadresse senden. ( Bei bedarf )

    Gruß Fred

    Fred

  • soweit hast Du Recht, wenn es um Griffstück, Auswerfer und Trommel (wesentliche Teile) geht.
    lintz wollte aber lediglich - wie er ja schrieb - einen Kolben haben.
    Selbst die bekannten Exportfedern, deren Einbau Genehmigungspflichtig ist, sind frei verkäuflich.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)