Fragen zum deutsch bzw. österreichischen Waffengesetz

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 4.635 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. September 2014 um 21:14) ist von Promo.

  • das wird nichts werden da jetzt alle Waffen im ZWR registriert sein müssen und du musst die Waffe auch darin melden lassen (von einem Büchsenmacher). Das heißt deine Behörde wird so oder so von der Waffe erfahren (und das ist auch gut so).

    ps: ich hatte schon einige Anfrage von deutschen welche eine "schwarze Waffe" "ohne Papierkram" kaufen wollten. Für sowas habe ich null Verständnis :thumbdown: und irgendwie driftet jetzt deine Fragestellung in diese Richtung ab.

    lg

    100% fehlerfrei

  • Für mich wars das! So langsam klingts nämlich schon so als würde da wer versuchen in Österreich an eine Waffe zu kommen die nicht registriert ist! .... weil wenn man so rein zufällig nachfragt wie das ist wenn man sich von einer Privatperson eine Waffe holt .... und nur den Ausweiß herzeigt .... Geht seit dem ZWR nichtmehr so einfach.... und so langsam glaube ich selber schon das es auch gut so ist! Fragt sich nur warum es ausgerechnet eine nicht registrierte sein muss ..... :thumbdown:

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.

  • So, danke.

    Ich hätte es mir denken können, dass soetwas geschrieben wird( hab es halt komisch geschrieben :S ). Tut mir leid wenns für euch so geklungen hat,
    als wollte ich mir eine nicht registrierte Waffe kaufen. :huh:

    Ich hatte das mal gehört. Und ich finds übrigens auch gut so, sonst kämen ja auch "bösartige" Leute ran.
    Ich hoffe das ich jetzt keinen komischen, verdächtigen Eindruck gemacht habe. Bei mir steht nur das sportliche Schießen im Vordergrund.

    Wollte mich halt mal informieren, weil mich (egal welches) Waffenrecht interessiert.

    Bis demnächst

    P.S: Flolito, ich hoffe doch, dass du mir in Zukunft auch nioh Rat geben wirst ;( . Du bist hier nämlich der Experte in Sachen österreich. Waffenrecht.
    Wenn ich dann mal eine feste Arbeitsstelle habe, will ich mir einen Zweitwohnsitz in Österreich zulegen, da euer Land auch super zum Bergsteigen ist.
    (zweitliebstes Hobby :thumbsup: )

  • Das "lfb" hinter ".22 lfb" heißt "Lang Für Büchse" - ist eine Gewehrpatrone. Zählt also nicht als FFW-Munition.

    Abgesehen davon, seit WaffG Novelle darf jeder der eine Kat.C Waffe im FFW-Kaliber hat, auch unter Vorlage dieser Meldung selbst ohne WBK/WP/Jagdkarte entsprechende Munition erwreben.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)