Wieviele Karabiner 98 stehen den mit umgepfriemelten Abzügen in den Schränken und kommen damit durch keine Abzugsgewichtskontrolle? Die sind auch nicht "illegal", nur so für keinen Wettkampf tauglich.
Nun da ein Abzug kein Waffenrechtlich relevantes Teil ist , könntest Du selbst das Abzugsgewicht soweit minimieren so das es fast gegen null geht. Also vollkommen Wurscht.
Ventile sind keine "wesentlichen" Waffenteile, deshalb dürfen sie auch, wie Federn, frei verkauft werden.
Trotzdem ist der Einbau für nicht WBK Inhaber verboten! Denn wir alle wissen das dies die Leistung steigert und somit die Waffe illegal wird.
Und jeder der die Waffe auf seiner WBK eingetragen hat darf sie umschrauben wie er lustig ist.
Hinterher wenn WBK vorhanden vollkommen in Ordnung so fern dadurch kein Neubeschuss notwendig werden würde.
Und dann würde ja Deiner Aussage nach auch folgendes Beispiel funktionieren.
Ich erwerbe zb ein Gewehr mit 16,3 J Mündungsenergie lasse mir diese so auf die Gelbe eintragen um damit nach außenhin FT schießen zukönnen obwohl ich am Ende einen anderen Hintergrund verfolge und lege mir nachdem sie
eingetragen ist ein FAC- Kit zu was am Ende die doppelte Leistung bringt , baue dieses ein und habe somit ein Waffe im Schrank stehn für die ich kein sportlich anerkanntes Bedürfnis mehr habe.
Da bin ich mal gespannt was der SB dazu sagt wenn das doch evtl. irgendwie auffällt.
Andererseits ändert dies alles nichts an der Tatsache das Dinge wie Exportfeder ,-Ventile hier eigtl kein Thema sind ,wenn man sich auf die Forenregeln beruft.