Zoll Wirrwarr...

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 3.275 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Juli 2014 um 19:44) ist von Derringer.

  • Könnte auch sein das dieses Päckchen in Hong Kong gar nicht durch den Zoll gekommen ist


    Bis China wird es wohl noch nicht gekommen sein, sieht man daran das noch keine Blutflecken drauf sind vom abgeschlagenden Kopf :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!


  • Bis China wird es wohl noch nicht gekommen sein, sieht man daran das noch keine Blutflecken drauf sind vom abgeschlagenden Kopf :)


    Immer wieder erschreckend wie wenig sich die Menschen doch gedanken machen!

    Kann die Freundin meiner Mutter das nächste mal auch fragen ob sie mir aus Connecticut mal ein paar Waffen schickt immerhin ist da Colt ansäßig :D ,bekommt man da ja auch einfach so zu Kaufen :bash: .

  • Was mir da eben auch noch so durch den Kopf geht,es muss sich keiner Wundern wieso hier in Regelmäßigen Abständen Verbote erlassen werden!

    Denn wenn man sich mal hier und bei Youtube umsieht,den Großteil muss man vor sich selbst schützen,nur weil ein paar damit verantwortungsvoll umgehen heißt es noch lange nicht das es alle können!

    Deshalb gibts heute keine Karabiner mehr bei Neckermann ;^) .

  • Was mir da eben auch noch so durch den Kopf geht,es muss sich keiner Wundern wieso hier in Regelmäßigen Abständen Verbote erlassen werden!

    Denn wenn man sich mal hier und bei Youtube umsieht,den Großteil muss man vor sich selbst schützen,nur weil ein paar damit verantwortungsvoll umgehen heißt es noch lange nicht das es alle können!

    Deshalb gibts heute keine Karabiner mehr bei Neckermann ;^) .

    Leider wahr

    -THE VIKING-

  • Das Thema wurde hier schon desöfteren "durchgekaut". Unterm Strich bleibt festzuhalten: Generell schließen die bekannten Paketunternehmen (TNT, UPS, GLS, Hermes, DPD, usw.) für Privatpersonen einen Versand von Waffen nach ihren Geschäftsbedingungen aus. Bei DHL ist zwar nur der Auslandsversand ausdrücklich gem. AGB's ausgenommen, de facto aber im Inland eigentlich nur noch DHL-Express-Eigenhändig möglich, da man nur so ausschließen kann, daß die Waffe (auch Schreckschußwaffe!) nicht in die Hände von unberechtigen Personen gelangt. Beim "normalen" Paket ist nämlich die Aushändigung durch den Boten z.B. an einen Nachbarn (ggfs. auch einen 16jährigen) durchaus erlaubt, wenn niemand zu Hause ist. Das sollte man auf jeden Fall wissen! Auch wenn man "persönlich" bei einem "normalen" Paket dazuschreibt, ist dies möglich, denn alle selbst angebrachten Vermerke gelten für den Boten als nicht bindend und nicht geschrieben. Sicherlich versenden die meisten ihre SSW's im "normalen" Paket, weil das alleinige Verschicken lediglich einen Verstoß gegen irgendwelche Geschäftsbedingungen ohne Folgen ist, aber bei Verlust wird man sicherlich nicht entschädigt, wenn eine SSW drinnen war, gelangt sie aber tatsächlich aus irgendwelchen bescheidenen Umständen z.B. an einen Minderjährigen und der macht irgendwelchen Unfug damit, dann ist weiterer Ärger zu 100% vorprogrammiert. Bei DHL-Express-Eigenhändig geht die Gefahr/Sorgfaltspflicht beim Inlandswaffentransport auf das Transportunternehmen über, denn die sind bei dieser (teuren) Zusatzleistung, die man dafür entrichtet hat, auf jeden Fall verpflichtet, eine Identprüfung durch Ausweisvorlage vorzunehmen. Hier darf ein DHL-Express-Eigenhändig-Paket z.B. nichtmal an die eigene Ehefrau ausgehändigt werden, sondern nur an den, der auf dem Adressaufkleber steht. Ansonsten bleibt nur noch ein, für Waffentransporte zertifizierter Transporteur, wie z.B. Overnight, nur mal um einen genannt zu haben.

    3 Mal editiert, zuletzt von Derringer (22. Juli 2014 um 23:12)

  • Derringer, du hast vollkommen Recht.

    Man sollte nur eines ergänzen: Auch wenn ein Minderjähriger vielleicht das Paket theoretisch annehmen kann, gibt es dennoch so etwas wie ein Postgeheimnis. Einfach öffenen darf ein Paket nicht, was vielleicht an den Vater gerichtet ist. Macht er das doch, so macht sich der Junior strafbar.

    Im Haus muss die Waffe vor dem Zugriff Unberechtigter (z.B. Kinder) sicher gelagert werden. Dies kann durch Wegschließen erfolgen. Ein spezieller Waffenschrank ist für eine SSW aber bekanntlich nicht erforderlich. Da sind wir uns hier sicher alle einig.

    Jetzt kommen wir zum Verschicken:

    Wenn sich der Junior unter Anwendung einer OWI/Straftat Zugriff zur Waffe verschafft, weil er "illegal" ein Paket öffnet das nicht an ihn adressiert ist, stellt sich mir die Frage, ob da der Verkäufer überhaupt belangt werden kann. Meines Erachtens nein, weil der Zugriff durch eine unerlaubte/strafbare Handlung erfolgte.

    Wenn bei mir ein Minderjähriger einbricht, im Haus abschließbare Schränke knackt, dann meine SSW entwendet, werde ich hierfür sicherlich auch nicht belangt. Nicht bei einer SSW oder Luftdruckwaffe, die keines Waffenschrankes bedarf.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (23. Juli 2014 um 10:25)

  • Derringer, du hast vollkommen Recht.

    ...Auch wenn ein Minderjähriger vielleicht das Paket theoretisch annehmen kann, gibt es dennoch so etwas wie ein Postgeheimnis. Einfach öffenen darf ein Paket nicht, was vielleicht an den Vater gerichtet ist. Macht er das doch, so macht sich der Junior strafbar...

    Mal ehrlich jetzt: Was glaubst Du, wer am Ende mehr Ärger bekommt? z.B. ein strafunmündiger 13jähriger, der ein Paket öffnet, dass nicht für ihn bestimmt ist und der dadurch zwar tatbestandsmäßig aber nicht schuldhaft i.S.d. Gesetzes gegen das Postgeheimis verstößt, oder ein Erwachsener, der im Falle, daß der Minderjährige Unfug mit dieser SSW macht, beim Waffenversand nicht durch die richigte "Paketwahl" (z.B. Eigenhändige Übergabe gegen Ausweisvorlage - DHL-Express) dafür Sorge getragen hat, daß eine Waffe auf jeden Fall nur in berechtigte Hände gegeben wird :?:
    Bei einem 16jährigen wird das auch nicht anders sein. Meinst Du, der würde dafür verurteilt, dass er ein Paket unberechtigt geöffnet hat oder glaubst Du nicht eher, daß der Erwachsene dafür ange****ssen wird, daß er keine eigenhänige Übergabe, sondern nur ein "normales" Paket gewählt hat? Das ist bei DHL, wie gesagt, nur beim teuren DHL-Express-eigenhändig gegen Identprüfung möglich, alle anderen Versandunternehmen schließen Waffenversand für Privatleute von vornherein in ihren AGB's aus.

    Man muß sich nicht unbedingt dran halten, aber doch als Waffenversender schon wissen und sich vorher damit auseinandergesetzt haben, was im Falle eines Falles tatsächlich auf einen zukommen kann!

    Und nochmal: Du als Empfänger (bei gewerblichen auch der Verkäufer) alleine bist beim Privatversand derjenige, der dafür Sorge tragen muß, dass vorher die richtige Paketwahl, nämlich "eigenhändig gegen Identnachweis" getroffen wird und die Waffe nicht in unberechtigte Hände abgegeben wird. Der Bote darf beim "normalen" Paket immer eine Alternativzustellung, z.B. beim Nachbarn vollziehen und man kann Dich sehrwohl dafür belangen, wenn - zugegeben im aller ungünstigsten Fall - mit der Waffe Unfug gemacht werden würde.

    4 Mal editiert, zuletzt von Derringer (23. Juli 2014 um 12:59)

  • Hi Walmic, :^)

    wurde das Paket geöffnet. So, wie es aussieht, ja nicht, oder? Ein Zollsiegel ist jedenfalls keins drauf. Am Zielort wären die Waffen erlaubt? :^)

    LG Andreas :^)


    Nein, das Päckchen ist ungeöffnet geblieben. Die werden es geröntgt
    haben und haben auf dem Monitor die typische Form einer Pistole gesehen
    und schon waren es Schusswaffen für die. Die Schreckschusswaffen sind ind Hongkong erlaubt, nur der Besitz von Gas-Schreckschusswaffen-Munition ist illegal

  • Bitte beachten Sie, dass auch Einfuhr, Besitz oder gar Verwendung von
    Elektroschocker, Elektroschockwaffen, Tasern usw. streng verboten sind
    und hart geahndet werden."

    Nach China Waffen schicken :wogaga: *kopfschüttel*

    Wenn du ihm noch was gutes tun willst leg ihm doch das nächste mal noch ein Päckchen Koks mit bei :laugh: :bash:

    Aber Hongkong ist nicht gleich China. Hongkong wehrt sich ganz stark dagegen, China anzugehören. In HONGKONG verhält es sich mit den Gas-Schreckschusswaffen wie in Deutschland mit den Modell/Firecaps-waffen. Und außerdem befindet sich das Problem nicht in Hongkong/China, sondern hier in Deutschland.

  • Eben genau da bin ich mir gar nicht so sicher Derringer, ob das so einfach ist wie du denkst.

    Neben dem Minderjährigen der das Paket öffnet stellt sich auch die Frage, in wie weit jemand überhaupt eine freie Waffe bestellen "darf", wenn er (=der Käufer) nicht dafür Sorge tragen kann, dass das Paket nicht von jemand drittem (Unbefugtem) geöffnet werden kann. Pauschal hier jegliche "Schuld" an den Absender zu geben, ist hier vielleicht zu einfach oder falsch gedacht. Diverse Onlineshops nutzen bekanntlich normalen Paketversand. Ich glaube nicht, dass es so Flächendeckend passieren würde, wenn sie permanent damit rechnen müssten, mit einer Geldstrafe nach der anderen belegt zu werden, wenn jemand falsches das Paket öffnet. Wobei die rechtlich Klärung jetzt hier vermutlich aber zu weit in die Tiefe geht.

    Soll mir für den Moment aber recht sein, ich verabschiede mich jetzt mal für die nächsten 11 Tage in den Urlauuuuuuub. Und Tschüss an dieser Stelle! :D:D:D

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (24. Juli 2014 um 05:14)

  • Also, ich hab's jetzt mehrmals versucht zu erklären, aber wer es nicht wahrhaben möchte, auch o.k., ich kann damit sehr gut leben.
    Jedenfalls denke ich, dass ich mich darin ganz gut auskenne und könnte sogar ein Belegbeispiel nennen, bei dem ein Waffenbesitzer genau deswegen seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlor. Bitte auch erstmal genau lesen, was ich schreibe und nicht gleich dagegensteuern, nur weil man es persönlich nicht wahrhaben möchte: Wie Onlineshops versenden ist was ganz anderes, die sind gewerblich und haben ganz andere Verträge mit einigen Transportunternehmen, so z.B. Frankonia mit Hermes. Allerdings heißt das nicht im Umkehrschluß, dass Du Waffen als Privatmann mit Hermes versenden darfst, ganz im Gegenteil, Hermes schließt das für Privatleute per AGB's aus. Und nein: Es ist keine Umkehrschuld, denn der Empfänger/Käufer (waffenrechtlich bei Privatkäufen verantwortliche Person) muß vorher Sorge dafür tragen, dass die Waffe nicht in unberechtigte Hände ausgehändigt und die korrekte Versandart gewählt wird. Das kannst Du sicherstellen, in dem Du "DHL-Express-eigenhändig gegen ID-Nachweis" nimmst, dann geht die Gefahr/Pflicht des korrekten Aushändigens auf das Transportunternehmen über. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder? Teurer ist das auf jeden Fall, zugegeben! Man muß sich auch nicht dran halten, aber sollte schon wissen, was auf einen zukommen kann, wenn's mal saudumm laufen sollte.

    Übrigens kann man das auch beim VDB (Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler e.V.) googeln, die geben dazu sogar Merkblätter raus!
    Und jetzt bitte nicht hier schreiben, es sei bei SSW's was anders, als bei WBK-pflichtigen Waffen, ist es nämlich nicht. Es geht hier nur um Sicherstellung der korrekten Aushändigung an Berechtigte. Das ist bei der SSW ab 18 mit Perso, bei der anderen halt die WBK.


    Isch habe fertig... :!:  Knallebum: Schönen Urlaub :^)

    4 Mal editiert, zuletzt von Derringer (24. Juli 2014 um 21:21)