Signal-/Schreckschußwaffen in den Niederlanden

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 8.162 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. November 2001 um 11:03) ist von Harry.

  • Hallo!

    Kennt sich hier jemand mit dem Waffengesetz in in Niederlanden aus? Speziell geht es mir hier um Schreckschuß- bzw. Signalwaffen.

    Gehören diese, wie hier in Deutschland, zu den freien Waffen? Gibt es in den Niederlanden überhaupt 'freie Waffen'?

    Hintergrund: ich fahre mit Freunden über Silvester nach Holland in ein kleines Ferienhaus - und da will ich doch mal wissen, ob ich da mit einer PAK ein paar Sterne in den Himmel jagen darf - nicht das ich schon an der Grenze verhaftet werde... *gr*

    MfG sqrt
    Schütze einer Beretta FS92, CP88 Competition, CP99, PPK/S und eines Diana 48B
    FWR #21343

  • Nun, da das ja noch etwas Zeit hat, würde ich dir vorschlagen, dem auswertigen Amt per E-mail diese Anfrage zu stellen.

    Dann kannst du dir auch ganz sicher sein, dass du die Waffen mitnehmen kannst, oder eben nicht.

    Aber lass es die schonmal gesagt sein: Bis zur Antwort wird's dauern... .

    fogo

  • wenn ich mich recht erinnere sind schreckschußwaffen in den NL verboten
    aber ich such nochmal genau nach

    stehen auf der botschaftsseite keine hinweise?

    mfg G19

    mfg G19

    "get yourself a glock, and lose that nickle plated sissy pistol"

  • Der ADAC hat für jedes Land solche Merkblätter. Da stehen neben den wichtigsten Verkehrsregeln und Notfallrufnummern auch allgemeine Hinweise drin. Auch wie dort Waffen reglementiert sind. In NL sind Signalwaffen aber verboten. Sogar Abwehrsprays, soviel ich weiss!

    gunimo

  • In Holland kannste alles kaufen und auch rausbringen, aber reinbringen kannste gar nichts.
    Ich hatte mal ein Tauchermesser im Campingwagen an der Tür hängen als Campingmesser.
    Aus einer Routinekontrolle des Zolls wurde ein vierstündiges,gemütliches Beisammensein mit unzähligen Telefonaten zu den verschiedensten Behörden. Dann war endlich festgestellt, das es sich um ein feststehendes Messer mit einer Schneide und einer nicht zulässigen Länge handelte. Ergo - beschlagnahmt.
    Nach ca. 6 Monaten bekam ich von der Königin der Niederlande eine Aufforderung, ihr das Messer zu übereignen- andernfalls habe ich mit einer gerichtlichen Verfolgung zu rechnen. Ich mag keinen Ärger im Ausland und - trat ab.
    So gehe ich mal davon aus, dass die Einfuhr einer noch zu bestimmenden Schusswaffe(dann ist Sylvester eh vorbei) erst recht verboten ist.

  • Baikal

    Danke für die Info - sowas in der Richtung habe ich mir schon gedacht und mich "seelisch" schon darauf eingestellt, die "Wumme" zu Hause zu lassen ... :cry:

    MfG sqrt
    Schütze einer Beretta FS92, CP88 Competition, CP99, PPK/S und eines Diana 48B
    FWR #21343

  • Leider sind Freie waffen in Holland nicht erlaubt.
    Knall und Gaswaffen gar nicht und CO2 waffen wie Walthet CP88 usw. nur in spielwaren farben wie signal roth oder grun.
    Immerhin herzlich willkommen mit silvester
    grusse aus Holland

  • ...das ist ja schlimmer wie bei uns, ich fass es nicht! :cry:

    Äh, und natürlich herzlich willkommen auch bei uns, Gunner. Dann hast du wohl eine Art WBK für deine Druckluft-Waffen (so du denn welche hast), oder wie?

    Harry

    Co2air - Founder
    -= 03.2000 =-