Die alte Sache mit der Erteilung des kleinen Waffenscheins..

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 5.096 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Oktober 2013 um 13:14) ist von medo.

  • Den Eintrag löschen lassen geht zwar, ist aber mit zeit und kosten verbunden. Bringt aber wie gesagt gar nichts. Das SYSTEM kann man nicht unterwandern. Irgendwo bleibt trotzdem was hängen...

  • Das wäre mir egal ob da was hängen bleibt.
    Nur bei jeder Kontolle gefilzt werden weil irgend wann mal etwas war was man gar nicht verbrochen hat, geht gar nicht.

    Ich bin ja froh daß die Polizei immer und überall ihre "Hauptkunden" identifizieren kann. Wäre schlecht wenn das nicht so wäre.
    Die machen ja immer weiter.
    Aber wegen so einer doofen Geschichte immer wieder im Fokus zu sein finde ich nun mal nicht in Ordung.
    Ich bin mal im Umkreis einer Demo gegen ein Atomkraftwerk kontrolliert worden. Mit Personalien aufnehmen.
    Ich habe gar nicht an der Demo teilgenommen.
    Dann will ich nicht bis zum Lebensende als linker Schläger im Polizeicomputer stehen.
    Ein Freund hatte noch mehr Pech. Der hatte ein Beil für Brennholz zu schlagen im Auto.
    Wurde beschlagnahmt. Der ist für alle Zeiten ein gewaltbereiter Demonstrant, obwohl damals schon auf dem Weg, Priester zu werden.
    Anklage ist meines Wissens aber fallen galassen worden. Mit Beil zur Demo geht gar nicht. :S

    Einmal editiert, zuletzt von Büroklammer (19. Oktober 2013 um 13:43)

  • Noch nie in der 30er mal 35 gefahren? Nie im Halteverbot geparkt? Nie mit einem Farrad gefahren was nicht 100% der StVO entspricht? Im Winter falls (falls Eigentum vorhanden) nie mal 10 Minuten zu spät den Gehweg geräumt? Usw. usf.

    Er hat schon völlig Recht. Kaum einer ist 100% frei von Sünde...

    Ich wüßte nicht, dass dies in meinem polizeilichen Führungszeugnis steht, wenn ich mal falsch parke, was ER gemacht hat ist ein anderes Kaliber, aber vergleich Du mal weiter Äpfel mit Birnen guter Mann.

  • Genau!

    Bezahlt werden, muss erst bei Abholung.

    Mich würde es aber wundern (sogar ein wenig erschrecken), wenn der Antrag genehmigt werden würde. Deine bisherigen Einträge, die ja noch nicht so ewig alt sind, lassen durchaus an der notwendigen Zuverlässigkeit und Verantwortung, für eine waffenrechtliche Erlaubnis zweifeln.

  • Bezahlt werden, muss erst bei Abholung.

    Das stimmt zwar, bezahlt werden muss aber in jedem Fall. Sowohl bei Aushändigung des KWS, als auch bei Verweigerung, da ja ein fast gleicher Verwaltungsaufwand entsteht.
    Wie hoch die Kosten bei einer Verweigerung sind, ist aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

  • Gut zu wissen. Danke für die Information!

    Ist aber eigentlich logisch, denn der Verwaltungsaufwand ist der gleiche.
    Da die Vorgeschichte des Themenstarters befürchten lässt, dass sein Antrag abgelehnt wird, sollte er das Vorhaben wohl eher lassen.

  • So langsam dürfte bekannt sein, dass mit dem Antrag irgendeiner waffenrechtlichen Erlaubnis die Überprüfung des amtlichen Zentralregisters, das anwaltschaftliche Verfahrensregisters, einer Anfrage der örtlichen Polizei, sowie - jetzt neu - eine Verfassungsüberprüfung stattfindet.
    Das dauert je üblicherweise 2 - 4 Wochen, wobei aber auch mehr als 8 Wochen nicht unüblich sind.